1940/J XXI.GP

Eingelangt am: 20.2.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend die angekündigte Umwandlung des AMS in eine Ges.m.b.H.

 

Im Regierungsprogramm wurde festgeschrieben: Die Bundesregierung will die im

Jahr 1994 begonnene Ausgliederung des AMS im Sinne der Betonung der föderalen

Struktur und der Einbindung der Sozialpartner weiterführen. Die Organisationsform

des AMS wird in Form einer Ges.m.b.H. festgelegt, wobei den besonderen

Anforderungen gesellschaftsrechtlich Rechnung getragen wird. Die Beteiligung

anderer Gebietskörperschaften insbesondere der Bundesländer ist im Lauf dieser

Gesetzgebungsperiode zu klären.“

 

Diese Ankündigung ist sehr allgemein gehalten, in sich widersprüchlich und daher

geeignet, Unsicherheit bezüglich der Zukunft des AMS aufkommen zu lassen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1) Welche Argumente sprechen Ihrer Ansicht nach für die Einrichtung des AMS als

    Gesellschaft mit beschränkter Haftung?

 

2) Welche Argumente wurden und werden im Zuge der Diskussion um die

     Reorganisation des AMS gegen die Wahl der Gesellschaft mit beschränkter Haftung

     zur Organisationsform vorgebracht?

 

2a) Wie bewerten Sie die gegen eine AMS - GesmbH vorgebrachten Argumente?

Sind diese Argumente Ihrer Ansicht nach stichhaltig? Wenn ja: Warum verfolgen Sie

weiterhin den Plan der Schaffung einer AMS - GesmbH? Wenn nein: Warum nicht?

 

2b) Worin liegt Ihrer Ansicht nach der besondere Vorteil der Schaffung einer AMS -

GesmbH gegenüber der Beibehaltung bzw. Adaptierung der derzeitigen

Organisationsform?

 

3) Wie soll der Betriebszweck der AMS Ges.m.b.H. im Gesetz umschrieben werden?

 

4) Ist ein Durchgriffsrecht des zuständigen Bundesministers vorgesehen? In welcher

Form ist beabsichtigt, die Kontrollrechte des Parlaments zu wahren?

5) Wie läßt sich die föderale Struktur (Landesorganisationen des

Arbeitsmarktservice, allfällige Einbindung der Landesregierungen) mit der

Rechtsform einer GesmbH verbinden?

 

6) Ist beabsichtigt, die Eigenzuständigkeiten der Landesorganisationen

beizubehalten? Wenn ja, wie kann das in einer GesmbH erreicht werden?

 

7) Wird es in Zukunft eine der bisherigen vergleichbare Mitwirkung der Sozialpartner

in den Entscheidungsgremien - auf allen Ebenen (regional, Land, Bund) oder nur auf

eine oder zwei beschränkt - geben und wenn ja, wie kann das mit der

Organisationsstruktur einer GesmbH verbunden werden?

 

8) Wie wird der Instanzenzug in der Hoheitsverwaltung (Arbeitslosenversicherung,

Ausländerbeschäftigung) in einer Ges.m.b.H gestaltet sein?

 

9) Welche Kapitalausstattung soll eine eventuelle AMS – Ges.m.b.H erhalten?

 

10) Wie soll die laufende Finanzierung (Aufwand für die Organisation und zu

erbringende finanzielle Leistungen an AMS - Kunden) erfolgen?

 

11) Sollen, wie für eine Ges.m.b.H vorgesehen, die Bilanzierungsvorschriften des

Handelsgesetzbuches gelten (z.B. Rückstellungen für Leistungsansprüche aus der

Arbeitslosenversicherung)?

 

12) Ist auch weiterhin beabsichtigt, allfällige Überschüsse einer AMS - Ges.m.b.H

"budgetentlastend einzusetzen", wie dies das Regierungsprogramm vorsieht?

 

Wenn ja, in welcher Form wird die Entnahme etwaiger Überschüsse aus der

Ges.m.b.H. geregelt werden?

 

13) Welche Haftung des Bundes für das Budget einer AMS - Ges.m.b.H wird Ihrer

Ansicht nach gesetzlich vorzusehen sein?

 

13a) Sollte keine Bundeshaftung vorgesehen sein: Welches Krisenszenario haben

Sie für den hoffentlich nie eintretenden Fall einer Zahlungsunfähigkeit der AMS -

GesmbH?

 

14) Sind Ihrer Ansicht nach die dem AMS zufließenden Mittel aus den

Arbeitslosenversicherungsbeiträgen ausschließlich für die Aufgaben des

Arbeitsmarktservice einzusetzen? Wenn ja: Wie begründen Sie die laufenden

Entnahmen des Bundes aus dem Budget des AMS? Wenn nein: Warum nicht?

 

15) Worin unterscheidet sich das "Mascherl" der Beiträge aus der

Arbeitslosenversicherung vom "Mascherl" jener Mittel, die in den Familienlasten -

Ausgleichsfonds fließen?