1940/J XXI.GP
Eingelangt am: 20.2.2001
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend die angekündigte Umwandlung des AMS in eine Ges.m.b.H.
Im Regierungsprogramm wurde festgeschrieben: Die Bundesregierung will die im
Jahr 1994 begonnene Ausgliederung des AMS im Sinne der Betonung der föderalen
Struktur und der Einbindung der Sozialpartner weiterführen. Die Organisationsform
des AMS wird in Form einer Ges.m.b.H. festgelegt, wobei den besonderen
Anforderungen gesellschaftsrechtlich Rechnung getragen wird. Die Beteiligung
anderer Gebietskörperschaften insbesondere der Bundesländer ist im Lauf dieser
Gesetzgebungsperiode zu klären.“
Diese Ankündigung ist sehr allgemein gehalten, in sich widersprüchlich und daher
geeignet, Unsicherheit bezüglich der Zukunft des AMS aufkommen zu lassen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Welche Argumente sprechen Ihrer Ansicht nach für die Einrichtung des AMS als
Gesellschaft mit beschränkter Haftung?
2) Welche Argumente wurden und werden im Zuge der Diskussion um die
Reorganisation des AMS gegen die Wahl der Gesellschaft mit beschränkter Haftung
zur Organisationsform vorgebracht?
2a) Wie bewerten Sie die gegen eine AMS - GesmbH vorgebrachten Argumente?
Sind diese Argumente Ihrer Ansicht nach stichhaltig? Wenn ja: Warum verfolgen Sie
weiterhin den Plan der Schaffung einer AMS - GesmbH? Wenn nein: Warum nicht?
2b) Worin liegt Ihrer Ansicht nach der besondere Vorteil der Schaffung einer AMS -
GesmbH gegenüber der Beibehaltung bzw. Adaptierung der derzeitigen
Organisationsform?
3) Wie soll der Betriebszweck der AMS Ges.m.b.H. im Gesetz umschrieben werden?
4) Ist ein Durchgriffsrecht des zuständigen Bundesministers vorgesehen? In welcher
Form ist beabsichtigt, die Kontrollrechte des
Parlaments zu wahren?
5) Wie läßt sich die föderale Struktur (Landesorganisationen des
Arbeitsmarktservice, allfällige Einbindung der Landesregierungen) mit der
Rechtsform einer GesmbH verbinden?
6) Ist beabsichtigt, die Eigenzuständigkeiten der Landesorganisationen
beizubehalten? Wenn ja, wie kann das in einer GesmbH erreicht werden?
7) Wird es in Zukunft eine der bisherigen vergleichbare Mitwirkung der Sozialpartner
in den Entscheidungsgremien - auf allen Ebenen (regional, Land, Bund) oder nur auf
eine oder zwei beschränkt - geben und wenn ja, wie kann das mit der
Organisationsstruktur einer GesmbH verbunden werden?
8) Wie wird der Instanzenzug in der Hoheitsverwaltung (Arbeitslosenversicherung,
Ausländerbeschäftigung) in einer Ges.m.b.H gestaltet sein?
9) Welche Kapitalausstattung soll eine eventuelle AMS – Ges.m.b.H erhalten?
10) Wie soll die laufende Finanzierung (Aufwand für die Organisation und zu
erbringende finanzielle Leistungen an AMS - Kunden) erfolgen?
11) Sollen, wie für eine Ges.m.b.H vorgesehen, die Bilanzierungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches gelten (z.B. Rückstellungen für Leistungsansprüche aus der
Arbeitslosenversicherung)?
12) Ist auch weiterhin beabsichtigt, allfällige Überschüsse einer AMS - Ges.m.b.H
"budgetentlastend einzusetzen", wie dies das Regierungsprogramm vorsieht?
Wenn ja, in welcher Form wird die Entnahme etwaiger Überschüsse aus der
Ges.m.b.H. geregelt werden?
13) Welche Haftung des Bundes für das Budget einer AMS - Ges.m.b.H wird Ihrer
Ansicht nach gesetzlich vorzusehen sein?
13a) Sollte keine Bundeshaftung vorgesehen sein: Welches Krisenszenario haben
Sie für den hoffentlich nie eintretenden Fall einer Zahlungsunfähigkeit der AMS -
GesmbH?
14) Sind Ihrer Ansicht nach die dem AMS zufließenden Mittel aus den
Arbeitslosenversicherungsbeiträgen ausschließlich für die Aufgaben des
Arbeitsmarktservice einzusetzen? Wenn ja: Wie begründen Sie die laufenden
Entnahmen des Bundes aus dem Budget des AMS? Wenn nein: Warum nicht?
15) Worin unterscheidet sich das "Mascherl" der Beiträge aus der
Arbeitslosenversicherung vom "Mascherl" jener Mittel, die in den Familienlasten -
Ausgleichsfonds fließen?