1952/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.2.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend den Umgang der Behörden mit so genannten „Problemabschiebungen

 

 

Am 4. Dezember 2000 wurde der nigerianische Staatsbürger Anthony O. beim

Versuch, ihn per Flugzeug aus Österreich abzuschieben, wegen Widerstands gegen

die Staatsgewalt festgenommen und in Untersuchungshaft übersteht. Der

Abschiebung zuvor gegangen war ein Freispruch in einem gerichtlichen

Strafverfahren. Diese Verfahrensweise hat - gelinde gesagt - Erstaunen ausgelöst,

da es im Falle eines österreichischen Staatsbürgers oder einer österreichischen

Staatsbürgerin nicht denkbar ist, dass er/sie allein aufgrund des Vorwurfs,

Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet zu haben, in Untersuchungshaft

genommen werden würde.

Insbesondere seit dem 1. Mai 1999, als Marcus Omofuma bei einer mit Zwang

durchgeführten Abschiebung starb, ist das Verhalten der solche Abschiebungen

begleitender Beamtinnen ein Thema öffentlichen Interesses.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1) Mit welchen Verkehrsmitteln werden Abschiebungen aus Österreich

     durchgeführt?

 

a) Wieviele Abschiebungen aus Österreich wurden in den Jahren 1999 und 2000

     mit welchem Verkehrsmittel durchgeführt (aufgeschlüsselt nach Jahren und

     Verkehrsmitteln) ?

b) Werden Abschiebungen mit Fahrzeugen der Exekutive durchgeführt?

     Wenn ja, wieviele in den Jahren 1999 und 2000, aufgeschlüsselt nach Jahren

     und Zielort?

c) Werden Abschiebungen mit eigens dafür angemieteten Fahrzeugen

     durchgeführt? Wenn ja, wieviele in den Jahren 1999 und 2000, aufgeschlüsselt

     nach Jahren, Zielort?

 

2) In welchen Fällen werden Abschiebungsversuche per Flugzeug abgebrochen?

3) Auf Grund welcher rechtlichen Bestimmungen werden Entscheidungen, einen

     Abschiebungsversuch abzubrechen, getroffen?

 

a) Gibt es diesbezügliche Dienstanweisungen, die den eingesetzten Beamtinnen

     eine Entscheidungsgrundlage bieten? Wenn ja: Wie lauten diese

     Anweisungen? Wenn nein, warum nicht?

 

4) Wer entscheidet über den Abbruch eines Abschiebungsversuchs?

 

a) Wer traf die Entscheidung, den Versuch der Abschiebung von Anthony O.

     abzubrechen?

 

5) Ab welchem Zeitpunkt liegt die Entscheidung, eine Abschiebung durchzuführen

     oder abzubrechen allein in Händen des Flugkapitäns/ der Flugkapitänin?

 

6) Auf Grund welcher rechtlichen Bestimmungen liegt die Entscheidung allein in

     Händen des/ der Flugkapitäns/ der Flugkapitänin?

 

a) Welche rechtlichen Bestimmungen hat er/sie bei seiner/ihrer Entscheidung zu

    berücksichtigen bzw. zu beachten?

b) Weichen Status haben eventuell die Abschiebung begleitende Beamtinnen ab

     diesem Zeitpunkt?

 

7) Sind Fluggesellschaften verpflichtet, Abschiebungen durchzuführen?

 

     Wenn ja, auf Grund welcher gesetzlichen Bestimmungen.

     Mit welchen Konsequenzen seitens des Innenministeriums haben Fluglinien zu

     rechnen, die sich weigern, Abschiebungen durchzuführen?

 

a) Gab es in den Jahren 1999 oder 2000 Fluglinien, die sich weigerten,

     Abschiebungen durchzuführen? Wenn ja, welche Maßnahmen hat das

     Innenministerium gegen diese Fluglinien getroffen?

 

8) Bestehen bezüglich der rechtlichen Verpflichtung, Abschiebungen

     durchzuführen, rechtliche Unterschiede zwischen österreichischen und

     ausländischen Fluggesellschaften bei Flugabschiebungen aus Österreich?

 

     Wenn ja, welche?

 

9) Welche Kompetenzen haben Beamtinnen, die den/die Abzuschiebende/n zum

     Flugzeug bringen?

 

10) Aufgrund welcher rechtlichen Bestimmungen können Abschiebungen

       begleitende Beamtinnen an Bord von Flugzeugen Zwangsmaßnahmen setzen?

 

a) Haben begleitende Beamtinnen die Befugnis, an Bord eines Flugzeugs

     Anordnungen gegenüber den abzuschiebenden Personen zu treffen.

b) Haben begleitende BeamtInnen die Befugnis, an Bord eines Flugzeugs

      Anordnungen gegenüber anderen Fluggästen zu treffen.

c) Ist den Anordnungen begleitender BeamtInnen grundsätzlich und bis zur

      Erreichung des Bestimmungsorts Folge zu leisten?

       Wenn ja, warum? Wenn nein, zu welchen Zeitpunkt "mutieren" begleitende

       Beamtinnen zu "normalen" Fluggästen.

 

11) Wird vor Abschiebungen per Flugzeug die Flugtauglichkeit der Abzuschiebenden

       überprüft?

       Wenn ja, durch wen und in welcher Form?

a)   Gibt es klare Regeln, in welchen Fällen "Fluguntauglichkeit" zu diagnostizieren

       ist?

       Wenn ja, wie lauten diese?

       Wenn nein, warum nicht

 

12) Wie oft haben in den Jahren 1998,1999, 2000 Abzuschiebende beim Versuch

       der Abschiebung per Flugzeug am Flughafen Wien - Schwechat Widerstand

       geleistet (Aufschlüsselung nach Jahren)?

 

13) Wurden alle Personen, deren Abschiebung unterbrochen werden musste in das

       Landesgerichtliche Gefangenenhaus Korneuburg verbracht?

 

14) Was geschah mit den Abzuschiebenden, die nicht in das Landesgerichtliche

       Gefangenenhaus Korneuburg verbracht wurden?

 

Nach dem Bericht des Menschenrechtsbeirates zu den sogenannten

„Problemabschiebungen" sollen "Problemabschiebungen" seit Ende Juni 1999 mit

Lear Jets des Internationalen Flugrettungsdienstes Austria (IFRA) durchgeführt

werden. Die erste Abschiebung mit dem IFRA wurde lt og Bericht am 24. Juni 1999

durchgeführt. Die Abschiebung des nigerianischen Staatsbürgers Anthony O. am

4.12.2000 wurde als "Problemabschiebung" gewertet, vier Beamte der Wiener

Einsatzgruppe Alarmabteilung (WEGA) begleiteten den Schubhäftling zum

Flughafen.

 

15) Warum sollte die Abschiebung von Anthony O. am 4.12.2000 mit einer Maschine

       der Fluglinie KLM erfolgen und nicht mit dem Internationalen Flugrettungsdienst

       Austria?

 

16) Werden „Problemabschiebungen‘ prinzipiell mit dem Internationalen

       Flugrettungsdienst Austria durchgeführt?

 

17) Welche anderen Fluglinien führen sogenannte „Problemabschiebungen“ aus

       Österreich durch (bitte alle Fluglinien anführen, mit denen 1999 oder 2000

       Abschiebungen durchgeführt wurden)?

 

18) Wieviele Abschiebungen wurden in den Jahren 1999 und 2000 vom

       Internationalen Flugrettungsdienst Austria durchgeführt (aufgeschlüsselt nach

       1999 und 2000)?

 

19) Welche Destinationen wurden 1999 und 2000 angeflogen und wieviele

       Schubhäftlinge wurden bei diesen Flügen ausgeflogen (aufgeschlüsselt nach

       Jahren und Destinationen)?

20) Aus wieviel Personen besteht die Besatzung bei einer „Problemabschiebung“ mit

       einem Lear Jet? Wie viele Beamtinnen Ihres Ministeriums begleiten solche

       „Problemabschiebungen“?

 

21) Auf welche Weise wird die ärztliche Betreuung bei einer „Problemabschiebung“ 

       gewährleistet?

 

22) Welche Maßnahmen werden getroffen, wenn Widerstand bei Abschiebungen zu

       erwarten ist?

 

23) Welche Maßnahmen werden bei den „Problemabschiebungen“ getroffen, wenn

       sich die abzuschiebenden Personen der Abschiebung widersetzen?

 

24) Werden Psychopharmaka, Beruhigungsmittel oder Neuroleptika bei Widerstand

       im Rahmen von „Problemabschiebungen“ verwendet? Wenn ja, wie oft in den

       Jahren 1999 und 2000, in welche Fällen und in welchem Ausmaß

       (aufgeschlüsselt nach Jahren, den eingesetzten Medikamenten sowie

       Medikamentmengen)?

 

25) Gibt es Flugbegleitungen, wenn kein Widerstand erwartet wird?

 

In einem inoffiziellen EU - Ratstreffen in Finnland am 17. September 1999 einigten

sich die Innenminister Österreichs und Deutschlands, Karl Schlögl und Otto Schily,

künftig gemeinsam „Problemabschiebungen“ mit Charterflugzeugen durchzuführen.

 

26) Wurden derartige „Sammelabschiebungen“ durchgeführt?

 

a) Wenn ja: wie oft in den Jahren 1999 und 2000, mit wievielen Schubhäftlingen an

    Bord, mit welcher Fluglinie und zu welchen Destinationen (aufgeschlüsselt nach

    Jahr, Fluglinien und Zielort)?

b) Wenn nicht: Werden koordinierte Sammelabschiebungen unter Beteiligung

     mehrerer Staaten angestrebt und mit welchen Staaten? Wann ist gegebenenfalls

     mit den ersten derartigen Sammelabschiebungen zu rechnen?

 

27) Wieviele Abschiebungen wurden in den Jahren 1998, 1999, 2000 vom Flughafen

       Wien - Schwechat aus durchgeführt (aufgeschlüsselt nach Jahren)?

 

a) Von welchen weiteren Flughäfen in Österreich werden Abschiebungen

     durchgeführt?

b) Wieviele Abschiebungen per Flugzeug wurden in den Jahren 1998,1999, 2000

      insgesamt in Österreich durchgeführt (aufgeschlüsselt nach Jahren und

      Abflugsort)?

 

28) Werden Abschiebungen von der Fluglinie Austrian Airlines durchgeführt?

 

a) Wenn ja, wieviele in den Jahren 1998, 1999 und 2000 und zu welchen

     Destinationen (aufgeschlüsselt nach Jahren und Destinationen)?

 

29) Werden Abschiebungen von der Fluglinie Lauda Air durchgeführt?

a) Wenn ja, wieviele in den Jahren 1998, 1999 und 2000 und zu welchen

     Destinationen (aufgeschlüsselt nach Jahren und Destinationen)?

 

30) Werden Abschiebungen von der Fluglinie Tyrolean Airways durchgeführt?

 

a) Wenn ja, wieviele in den Jahren 1998, 1999 und 2000 und zu welchen

    Destinationen (aufgeschlüsselt nach Jahren und Destinationen)?

 

31) Welche anderen Fluglinien führten in den Jahren 1998, 1999, 2000

       Abschiebungen aus Österreich durch (aufgeschlüsselt nach Jahren und

       Destinationen)?

 

a) Wieviele Personen wurden im Zuge dieser Abschiebungen in welches Land, mit

     welcher Fluglinie abgeschoben (aufgeschlüsselt nach Jahren und

     Destinationen)?

 

Nach dem Bericht des Menschenrechtsbeirates zu den sogenannten

„Problemabschiebungen“ besteht seit 1994 eine Vereinbarung mit dem Reisebüro

TOUROPA AUSTRIA über die zentrale Beschaffung von Flugtickets für

abzuschiebende Personen.

 

33) Ist diese Vereinbarung nach wie vor aufrecht?

       Wenn ja, wieviele Flugabschiebungen wurden in den Jahren 1998, 1999 und

       2000 über das Reisebüro TOUROPA AUSIRIA gebucht (aufgeschlüsselt nach

       Jahren)?

       Wenn nein, wie werden die Flüge sonst gebucht?

 

34) Welche anderen Reisebüros wurden mit der Durchführung von Abschiebungen

       beauftragt?

 

a) Hat es dafür Ausschreibungsverfahren gegeben?

     Wenn nein, warum nicht?

 

35) Wurden auch „Problemabschiebungen“ von Jugendlichen oder Kindern

       durchgeführt? Wenn ja, wieviele in den Jahren 1998, 1999 und 2000 und in

       welchem Alter (aufgeschlüsselt nach Jahren und Alter der abgeschobenen 

       Personen)?

 

36) Wie viele Personen wurden im Jahr 1999 und im Jahr 2000 in ein afrikanisches

       Land ausgeflogen (aufgeschlüsselt nach Jahren, Ländern und Personenanzahl)?

 

37) Wie viele Personen wurden im Jahr 1999 und im Jahr 2000 in ein asiatisches

       Land ausgeflogen (aufgeschlüsselt nach Jahren, Ländern und Personenanzahl)?

 

38) Wie viele Personen wurden im Jahr 1999 und im Jahr 2000 in ein

       Lateinamerikanisches Land ausgeflogen (aufgeschlüsselt nach Jahren, Ländern

       und Personenanzahl)?

 

39) Wurden Personen im Jahr 1999 und im Jahr 2000 in europäische (Nicht - EU - )

       Länder ausgeflogen?

a) Wenn ja, wie viele Personen wurden im Jahr 1999 und im Jahr 2000 in ein

     europäisches (Nicht - EU - ) Land ausgeflogen?

b) Welche Länder waren das?

c) Wieviele Personen waren es pro Land (aufgeschlüsselt nach Ländern und

     Personen)?

d) Warum erfolgte die Abschiebung per Flugzeug und nicht auf dem Landweg?

 

40) Gab es im Zeitraum 1999 und 2000 sonstige Abschiebungen per Flugzeug nach

       Nordamerika?

 

a) Wenn ja, in welche Länder?

b) Wieviele Personen waren es pro Land (aufgeschlüsselt nach Ländern und

     Personen)?

 

41) Gab es im Zeitraum 1999 und 2000 Abschiebungen per Flugzeug in den

       Schengen - Raum?

 

a) In welche Länder?

b) Wieviele Personen waren es pro Land (aufgeschlüsselt nach Ländern und

     Personen)?