1954/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.2.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend EU - Richtlinie zur Behindertengleichstellung

 

 

Am 27. November 2000 wurde die Richtlinie 2000/78/EG DES RATES zur

Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der

Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf verabschiedet.

Zweck dieser Richtlinie ist die Schaffung eines allgemeinen Rahmens zur

Bekämpfung der Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung,

einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung in Beschäftigung und

Beruf im Hinblick auf die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung in

den Mitgliedstaaten der EU.

 

Die Richtlinie schreibt in Artikel 5 die Schaffung von angemessenen Vorkehrungen

für Menschen mit Behinderung vor. Das bedeutet, daß der Arbeitgeber die

geeigneten und im konkreten Fall erforderlichen Maßnahmen ergreift, um den

Menschen mit Behinderung den Zugang zu Beschäftigung, die Ausübung eines

Berufes, den beruflichen Aufstieg und die Teilnahme an Aus -  und

Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen, es sei denn, diese Maßnahmen würden

den Arbeitgeber unverhältnismäßig belasten. Diese Belastung ist nicht

unverhältnismäßig, wenn sie durch geltende Maßnahmen im Rahmen der

Behindertenpolitik des Mitgliedstaates ausreichend kompensiert wird.

 

Die Richtlinie ist bis 2. Dezember 2003 umzusetzen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1) Welche Maßnahmen auf gesetzlicher Ebene werden Sie treffen, um die oben

     erwähnte EU - Richtlinie umzusetzen?

 

2) Bis wann werden Sie diese Maßnahmen setzen?

3) Halten Sie die Schaffung eines Behindertengleichstellungsgesetzes auf

     Bundesebene für eine notwendige Maßnahme, um die EU - Richtlinie

     2000/78/EG in nationales Recht umzusetzen?

 

     Wenn ja, was werden Sie konkret bis wann unternehmen, damit es zur

     Beschlußfassung dieses Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes kommt?

 

     Wenn nein, warum nicht?