1954/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.2.2001
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend EU - Richtlinie zur Behindertengleichstellung
Am 27. November 2000 wurde die Richtlinie 2000/78/EG DES RATES zur
Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der
Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf verabschiedet.
Zweck dieser Richtlinie ist die Schaffung eines allgemeinen Rahmens zur
Bekämpfung der Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung,
einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung in Beschäftigung und
Beruf im Hinblick auf die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung in
den Mitgliedstaaten der EU.
Die Richtlinie schreibt in Artikel 5 die Schaffung von angemessenen Vorkehrungen
für Menschen mit Behinderung vor. Das bedeutet, daß der Arbeitgeber die
geeigneten und im konkreten Fall erforderlichen Maßnahmen ergreift, um den
Menschen mit Behinderung den Zugang zu Beschäftigung, die Ausübung eines
Berufes, den beruflichen Aufstieg und die Teilnahme an Aus - und
Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen, es sei denn, diese Maßnahmen würden
den Arbeitgeber unverhältnismäßig belasten. Diese Belastung ist nicht
unverhältnismäßig, wenn sie durch geltende Maßnahmen im Rahmen der
Behindertenpolitik des Mitgliedstaates ausreichend kompensiert wird.
Die Richtlinie ist bis 2. Dezember 2003 umzusetzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Welche Maßnahmen auf gesetzlicher Ebene werden Sie treffen, um die oben
erwähnte EU - Richtlinie umzusetzen?
2) Bis wann werden Sie diese Maßnahmen
setzen?
3) Halten Sie die Schaffung eines Behindertengleichstellungsgesetzes auf
Bundesebene für eine notwendige Maßnahme, um die EU - Richtlinie
2000/78/EG in nationales Recht umzusetzen?
Wenn ja, was werden Sie konkret bis wann unternehmen, damit es zur
Beschlußfassung dieses Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes kommt?
Wenn nein, warum nicht?