1955/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.2.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Ungleichstellung bei der Fahrpreisermäßigung für behinderte Personen

 

In der 47. Verordnung Ihres Ministeriums über die allgemeinen

Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr (Kfl - Bef. Bed) befindet sich

in Anlage 1 zu diesen Beförderungsbedingungen die Zusammenstellung der

Personengruppen, die Anspruch auf eine Fahrpreisermäßigung im

Kraftfahrlinienverkehr haben.

Unter diesen Personengruppen sind unter Punkt 11 zwar Schwerstkriesbeschädigte,

jedoch NICHT Menschen, die aufgrund anderer Ursachen behindert und ebenfalls

mindestens 70 % in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind. Ebenso ist die Gruppe

jener behinderten Menschen unberücksichtigt, die aufgrund der Intensität ihrer

Behinderung nicht mehr als begünstigte behinderte Personen eingestuft zu werden.

Das ist eine eklatante Ungleichstellung zwischen den behinderten Menschen.

Behinderte Menschen, die nicht Schwerkriegsbeschädigte sind, stellen nicht den

Anspruch, gratis den Kraftfahrlienenverkehr zu benutzen, sie stellen lediglich den

Anspruch, dass sie 50 % Ermäßigung (so wie beim Schienenverkehr der

Österreichische Bundesbahnen) erhalten und BegleiterIn und Führ -  bzw.

Assistenzhunde gratis befördert werden.

Die Tatsache, dass Sie nur Schwerkriegsbeschädigte, jedoch nicht Menschen mit

Behinderung, die entweder seit Geburt behindert oder im laufe ihres Lebens

behindert geworden sind, in den begünstigten Personenkreis aufnehmen, läßt die

Schlußfolgerung zu, dass Sie jene behinderten Menschen, die nicht im Krieg ihre

Behinderung erworben haben oder beim Bundesheer (Heeresversorgungsgesetz),

als die schlechtere behinderten Menschen sehen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wie begründen Sie diese Ungleichstellung?

 

2. Was werden Sie konkret bis wann tun, damit die Ungleichstellung endlich der

    Vergangenheit angehört?

3. Sind Schwerkriegsbeschädigte die besseren behinderten Menschen?

     Wenn ja: Warum?

     Wenn nein: Warum werden dann begünstigte behinderte Menschen, die nicht

     im Krieg oder beim Bundesheer ihre Behinderung erworben haben, schlechter

     behandelt, also schlechter begünstigt?