1956/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.2.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Ungleichstellung bei Fahrpreisermäßigung zwischen Präsenz -  und

Zivildiener

 

 

In der 47. Verordnung Ihres Ministeriums über die allgemeinen

Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr (Kfl - Bef. Bed) befindet sich

in Anlage 1 zu diesen Beförderungsbedingungen die Zusammenstellung der

Personengruppen, die Anspruch auf eine Fahrpreisermäßigung im

Kraftfahrlinienverkehr haben.

Unter diesen Personengruppen sind unter Punkt 10 zwar die Präsenzdiener, jedoch

NICHT die ZIVILDIENER als anspruchsberechtigte Personengruppe genannt.

Da der Zivildienst ein Wehrersatzdienst ist, bedeutet dies eine eklatante

Ungleichstellung zwischen Präsenz -  und Zivildienst. Im Entwurf zu dieser Novelle

waren sowohl Präsenz - , als auch Zivildiener als anspruchsberechtigte Gruppe der

Fahrpreisermäßigung enthalten, dies wurde aber in die Verordnung nicht

übernommen.

Durch die Tatsache, dass Zivildiener nicht zu den begünstigten Personenkreis

gehören, ist die Schlussfolgerung zulässig, dass Sie Zivildiener, die auch ihren

Dienst an der Republik Österreich leisten, als die schlechtere Staatsdiener werten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass der Zivildienst ein Wehrersatzdienst ist?

    Wenn ja: Was ist dann der Grund für die Ungleichstellung zwischen Wehr -  und

    Zivildiener?

    Wenn nein: Aufgrund welcher Erkenntnisse ist der Zivildienst kein

    Wehrersatzdienst mehr?

 

2. Warum erhalten Zivildiener, im Gegensatz zu den Präsenzdienern, nicht mehr

     die Fahrpreisermäßigung?

3. Wurde die Nichtaufnahme der Zivildiener auf Fahrpreisermäßigung vom BMI

    gefordert?

    Wenn ja: Wann wurde diese gefordert?

    Wenn nein: Was ist dann Ihre Grundlage dafür?