1956/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.2.2001
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Ungleichstellung bei Fahrpreisermäßigung zwischen Präsenz - und
Zivildiener
In der 47. Verordnung Ihres Ministeriums über die allgemeinen
Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr (Kfl - Bef. Bed) befindet sich
in Anlage 1 zu diesen Beförderungsbedingungen die Zusammenstellung der
Personengruppen, die Anspruch auf eine Fahrpreisermäßigung im
Kraftfahrlinienverkehr haben.
Unter diesen Personengruppen sind unter Punkt 10 zwar die Präsenzdiener, jedoch
NICHT die ZIVILDIENER als anspruchsberechtigte Personengruppe genannt.
Da der Zivildienst ein Wehrersatzdienst ist, bedeutet dies eine eklatante
Ungleichstellung zwischen Präsenz - und Zivildienst. Im Entwurf zu dieser Novelle
waren sowohl Präsenz - , als auch Zivildiener als anspruchsberechtigte Gruppe der
Fahrpreisermäßigung enthalten, dies wurde aber in die Verordnung nicht
übernommen.
Durch die Tatsache, dass Zivildiener nicht zu den begünstigten Personenkreis
gehören, ist die Schlussfolgerung zulässig, dass Sie Zivildiener, die auch ihren
Dienst an der Republik Österreich leisten, als die schlechtere Staatsdiener werten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass der Zivildienst ein Wehrersatzdienst ist?
Wenn ja: Was ist dann der Grund für die Ungleichstellung zwischen Wehr - und
Zivildiener?
Wenn nein: Aufgrund welcher Erkenntnisse ist der Zivildienst kein
Wehrersatzdienst mehr?
2. Warum erhalten Zivildiener, im Gegensatz zu den Präsenzdienern, nicht mehr
die
Fahrpreisermäßigung?
3. Wurde die Nichtaufnahme der Zivildiener auf Fahrpreisermäßigung vom BMI
gefordert?
Wenn ja: Wann wurde diese gefordert?
Wenn nein: Was ist dann Ihre Grundlage dafür?