1957/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.2.2001
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Ungleichstellung bei der Fahrpreisermäßigung zwischen Werh - und
Zivildiener
In der 47. Verordnung des Ministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie
über die allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr (Kfl -
Bef. Bed) befindet sich in Anlage 1 zu diesen Beförderungsbedingungen die
Zusammenstellung der Personengruppen, die Anspruch auf eine
Fahrpreisermäßigungen im Kraftfahrlinienverkehr haben.
Unter den Personengruppen sind unter Punkt 10 zwar die Präsenzdiener, jedoch
NICHT die ZIVILDIENER als anspruchsberechtigte Gruppe genannt.
Da der Zivildienst ein Wehrersatzdienst ist, bedeutet dies eine eklatante
Ungleichstellung zwischen Präsenz - und Zivildienst. Im Entwurf zu dieser Noveile
hatten sowohl Präsenz - , als auch Zivildiener Anspruch auf die Fahrpreisermäßigung.
Durch die Tatsache, dass Zivildiener nicht mehr zu dem begünstigten Personenkreis
gehören, ist die Schlussfolgerung zulässig, dass Zivildiener, die auch ihren Dienst an
die Republik Österreich leisten, die schlechteren Staatsdiener sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Haben Sie von der geplanten Ungleichstellung gewußt?
Wenn ja: Welche Vorschläge und Angebote, die zur Unterlassung der
Streichung geführt hätten, haben Sie gemacht?
Wenn nein: Wann und in welcher Form wurden Sie über die Ungleichstellung
der Fahrpreisermäßigung für Zivildiener in Kenntnis gesetzt?
2. Was ist Ihre Begründung dafür, daß Zivildiener, im Gegensatz zu den
Präsenzdienern,
jetzt KEINE Fahrpreisermäßigung erhalten?
3. Sind Sie auch der Meinung, dass die Tatsache, dass nur Präsenzdiener, aber
nicht Zivildiener die Fahrpreisermäßigung erhalten, eine eklatante
Ungleichstellung darstellt?
Wenn ja: Wie werden Sie diese Ungleichstellung ausräumen?
Bis wann werden Sie diese Ungleichstellung ausräumen?
Wenn nein: Warum nicht?