1958/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.2.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend Behindertenplanstelle an der Uni Graz

 

 

Herr Alexander Mai ist 36 Jahre alt und seit etwa 3 Jahren an MS erkrankt. Er hat ein

künstlerisches Diplom und die Lehrbefähigung für Kontrabaß erworben und sein

Ergänzungsstudium "Jazz" zum Erwerb des Titels Mag. Art an der Kunsthochschule

Graz ist fast abgeschlossen.

Seit Jahren 2 1/2 Jahren wartet er darauf, dass dem Ansuchen des

Rektoratsdirektors Hofrat Dr. Becke auf Schaffung einer Behindertenplanstelle an

der Uni Graz - Institut für Jazzforschung, stattgegeben wird. Herr Mai sollte/würde an

diesem Institut ein Archiv der dort in reichem Maß vorhandenen Tonbänder anlegen.

Für Herrn Mai wäre dies eine ideale Tätigkeit, sowohl von der Ausbildung als auch

von den Auswirkungen seiner Beeinträchtigung her. Diese Tätigkeit wird an diesem

Institut dringend benötigt und kann von seiten der Lehrenden aufgrund von

Zeitmangel nicht erbracht werden. Verwaltungskräfte können diese Tätigkeit nicht

erbringen, da ihnen die Fachkompetenz fehlt.

Da Herr Mai vor seiner Erkrankung die meiste Zeit freiberuflicher Musiker war, hat er

auch keinen Anspruch auf Berufsunfähigkeitspension, da ihm derzeit noch 29

Versicherungsmonate fehlen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Sind Sie dafür, dass am oben erwähnten Institut dieses Archiv angelegt wird?

    Wenn nein: Warum nicht?

    Wenn ja: Sind Sie auch dafür, dass Herr Mai eine Behindertenplanstelle für die

    obige Tätigkeit erhält?

    Wenn ja: Bis wann werden Sie diese Planstelle genehmigen?

    Wenn nein: Warum nicht?

 

2. Wann ist das Ansuchen in Ihrem Ministerium eingelangt?

3. Wurde das Ansuchen von Herrn Hofrat Dr. Becke von Ihrem Ministerium

     bearbeitet?

     Wenn ja: Welches Ergebnis ergab diese Bearbeitung?

     Wenn nein: Warum wurde dieses Ansuchen nicht bearbeitet?

 

4. In welcher Zeit werden in Ihrem Ministerium Ansuchen bearbeitet?

 

5. Was werden Sie konkret tun, damit Ansuchen in Zukunft nicht mehr einen

     Aktenlauf von über 2 1/2 Jahren haben?