1958/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.2.2001
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Behindertenplanstelle an der Uni Graz
Herr Alexander Mai ist 36 Jahre alt und seit etwa 3 Jahren an MS erkrankt. Er hat ein
künstlerisches Diplom und die Lehrbefähigung für Kontrabaß erworben und sein
Ergänzungsstudium "Jazz" zum Erwerb des Titels Mag. Art an der Kunsthochschule
Graz ist fast abgeschlossen.
Seit Jahren 2 1/2 Jahren wartet er darauf, dass dem Ansuchen des
Rektoratsdirektors Hofrat Dr. Becke auf Schaffung einer Behindertenplanstelle an
der Uni Graz - Institut für Jazzforschung, stattgegeben wird. Herr Mai sollte/würde an
diesem Institut ein Archiv der dort in reichem Maß vorhandenen Tonbänder anlegen.
Für Herrn Mai wäre dies eine ideale Tätigkeit, sowohl von der Ausbildung als auch
von den Auswirkungen seiner Beeinträchtigung her. Diese Tätigkeit wird an diesem
Institut dringend benötigt und kann von seiten der Lehrenden aufgrund von
Zeitmangel nicht erbracht werden. Verwaltungskräfte können diese Tätigkeit nicht
erbringen, da ihnen die Fachkompetenz fehlt.
Da Herr Mai vor seiner Erkrankung die meiste Zeit freiberuflicher Musiker war, hat er
auch keinen Anspruch auf Berufsunfähigkeitspension, da ihm derzeit noch 29
Versicherungsmonate fehlen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Sind Sie dafür, dass am oben erwähnten Institut dieses Archiv angelegt wird?
Wenn nein: Warum nicht?
Wenn ja: Sind Sie auch dafür, dass Herr Mai eine Behindertenplanstelle für die
obige Tätigkeit erhält?
Wenn ja: Bis wann werden Sie diese Planstelle genehmigen?
Wenn nein: Warum nicht?
2. Wann ist das Ansuchen in Ihrem Ministerium
eingelangt?
3. Wurde das Ansuchen von Herrn Hofrat Dr. Becke von Ihrem Ministerium
bearbeitet?
Wenn ja: Welches Ergebnis ergab diese Bearbeitung?
Wenn nein: Warum wurde dieses Ansuchen nicht bearbeitet?
4. In welcher Zeit werden in Ihrem Ministerium Ansuchen bearbeitet?
5. Was werden Sie konkret tun, damit Ansuchen in Zukunft nicht mehr einen
Aktenlauf von über 2 1/2 Jahren haben?