1965/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.2.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Unsachgemäße Anwendung des Hebeliftes

 

 

Noch immer kommt es an vielen Bahnhöfen einem Akt des Guten Willens gleich,

wenn Rollstuhlfahrerinnen den Hebelift anfordern, um in den Zug Ein -  oder

Aussteigen zu können.

So auch wieder am 19.02.01 am Hauptbahnhof Linz. Herr T. ist Rollstuhlfahrer und

er informierte beim Ticketkauf am Fahrkartenschalter den Bediensteten, dass er zum

Einsteigen den Hebelift braucht. Herr T. wurde aufgefordert, dies selber in der

Gepäckschalter zu melden. Als dieser jedoch darauf bestand, dass dies vom

Bediensteten via Telefon gemeldet werden müsse, war die Stimmung schon getrübt.

Als Herr T. am Bahnsteig ankam, wurde auch der Hebelift via Gabelstapler

angefahren. Der Bedienstete der ÖBB machte keinerlei Anstalt den Hebelift vom

Gabelstapler zu nehmen, sondern forderte Herrn 1. auf, mit dem Rollstuhl auf den

Gabelstapler in den Hebelift zu rollen. Als dann der Zug ankam, wurde Herr T. mit

dem Gabelstapler, auf dem der Hebelift stand in die Waggontür geschoben. Diese

Vorgangsweise stellt nicht nur eine grobe Verletzung der Hebeliftbedienung dar,

sondern kann auch zu schweren Unfällen mit unabsehbaren Folgen für die sich am

Gabelstapler befindlichen RollstuhlferInnen führen. Der Tatbestand der fahrlässigen

Körperverletzung ist somit vorprogrammiert.

Da RollstuhlfahrerInnen kaum eine Chance haben, den Bediensteten dazu zu

zwingen, den Hebelift vom Gabelstapler zu nehmen, müssen sie, um in den Zug zu

kommen, mit dem permanenten Risiko leben, dass sie beim Ein -  bzw.

Ausladevorgang schwer verletzt werden.

Obwohl es klare Anordnungen gibt, wie der Hebelift zu bedienen ist, verweigern

einzelne Bedienstete diesen Auftrag auch sachgemäß auszuführen. Trotz

regelmäßiger Schulungen (lt. Auskunft der ÖBB Linz) werden die wesentlichsten

Sicherheitsvorschriften grob mißachtet und einige Bedienstete tun wie sie wollen.

 

In Salzburg wurde ich sogar einmal aufgefordert auf den Hebelift, der ausschließlich

für das Ein -  und Ausladen der sgn. "Lebensmittelwagerl" konzepiert ist, via Gabel -

stapler einzusteigen. Als ich dies verweigerte, wurde mir klargemacht, wenn ich dass

nicht mache, dann fährt halt der Zug ohne mich. So bin ich halt, bei einer Breite von

nicht einmal 60 cm, und natürlich das ganze auf den Gabelstapler geladen, auf diese

Vorrichtung gerollt um noch mitgenommen zu werden.

Diese untragbare „Einstiegshilfe“ ist nicht nur eine hoch gefährliche Angelegenheit,

sondern stellt auch eine unbeschreibliche psychische Belastung dar. Die Angst,

hinunterzufallen ist nur von jenen Nachvollziehbar, die gezwungen wurden, über

solche „windigen“ Gefährte in den Zug rollen zu müssen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Was werden Sie konkret tun, damit Bedienstete der ÖBB nicht weiterhin die

    Vorschriften der Hebeliftbedienung mißachten können?

 

2. Über welche konkreten Vorschriften zur sachgemäßen Handhabung der

     Hebelifte werden die damit beauftragten Bediensteten in Kenntnis gesetzt?

 

3. Welche Konsequenzen haben Bedienstete zu tragen, wenn sie den Hebelift

     bewußt mißbräuchlich bedienen?

 

4. Sind alle Bediensteten, die den Hebelift bedienen müssen, entsprechenden

    dafür eingeschult worden?

 

5. Dürfen Bedienstete, die keine Einschulung haben, für solche Dienste beauftragt

    werden?

    Wenn ja: Wer darf sie beauftragen?

 

6. Wer ist dafür verantwortlich, dass nur Bedienstete für die Bedienung der

     Hebelifte eingesetzt werden, die auch die notwendige Kenntnis haben?

 

7. Wie lange dauert in der Regel die Einschulung durch die ÖBB für die

    Bedienung des Hebeliftes?

 

8. Wissen Sie, dass auch RollstuhlfahrerInnen diese Einschulung gegen

    Bezahlung auch übernehmen könnten?

    Wenn ja: Gibt es Ihrerseits dafür konkretes Interesse?

 

9. Sind Sie auch meiner Meinung, dass die Bedienung des Hebeliftes keine

    "Wissenschaft" und leichter zu erlernen ist, wie das Bedienen z.B.: eines

    Videorecorders?

 

10. Gibt es Bedienstete der ÖBB, die diese Einschulung nicht bestanden haben?

 

11. Ist es korrekt, dass RollstuhlfahrerInnen am Kartenschalter bekanntgeben, dass

       sie den Hebelift brauchen?

       Wenn nein: Warum nicht?

 

12. Ist es korrekt, dass Rollstuhlfahrer am Fahrkartenschalter bekanntgeben, dass

       sie die den Hebelift brauchen?

 

13. Ist Ihnen bekannt, dass RollstuhlfahrerInnen am Bahnhof Linz gar nicht die

      Möglichkeit hätten, "ihren" Einstiegshelfer in der Gepäckabteilung selbst zu

      organisieren, weil die Glocke, die für die Kofferausgabe angebracht ist

      außerdem viel zu hoch angebracht ist, um sitzend dem Personal läuten zu

      können?

 

14. Ist Ihnen auch bekannt, dass blinde und sehbehinderte Menschen die

       Gepäckabteilung gar nicht finden können, weil es auch am Bahnhof Linz kein

       entsprechendes Leitsystem für diese Menschen gibt?

       Wenn ja; Bis wann werden Sie diese längst überfällige Voraussetzung

       schaffen?

 

15. Ist Ihnen auch bekannt, dass in den nächsten Monaten die persönlichen

       Hilfestellungen auch am Bahnhof Linz stark reduziert wird, weil das dafür

       notwendige Personal von der ÖBB nicht mehr bereitgestellt wird?

       Wenn ja: Welche bedürfnisgerechten Hilfestellungen gibt es dann noch für

       Menschen mit Behinderung?