1968/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.2.2001

 

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend Behindertenmilliarde

 

 

Aus informellen Kreisen wurde bekannt, daß die Lebenshilfe Tirol 60 % des

Landesanteiles für Tirol erhalten hat.

 

Wie den TeilnehmerInnen der Sitzung des Bundesbehindertenbeirates am 11.12.00

mitgeteilt und im Protokoll zu dieser Sitzung festgehalten wurde, erfolgt die

Aufteilung der Behindertenmilliarde über die Bundessozialämter. Diese werden in

steuernder Funktion auf der Ebene des jeweiligen Landes alle relevanten Partner

(z.B. AMS, Land, Interessensvertretungen, Projektträger) einbinden und

partnerschaftlich die den regionalen Gegebenheiten am besten entsprechende

Schwerpunktsetzung vornehmen. Es werden die bereits bestehenden Strukturen

genützt werden, wobei eine möglichst lückenlose Vernetzung angestrebt wird.

Weiters wurde mitgeteilt und protokolliert: Mit der „Behindertenmilliarde“ soll eine

Beschäftigungsoffensive zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den

ersten Arbeitsmarkt gestartet werden, Anträge liegen bereits in allen

Bundesländern vor und Anfang 2001 werde mit deren Umsetzung gestartet, wobei

der Schwerpunkt in der Zusammenarbeit mit den Projektteams in den

Bundesländern liege. Es wurde darauf verwiesen und protokolliert, dass bereits

Anträge in allen Bundesländern vorliegen und Anfang des Jahres 2001 mit der

Umsetzung gestartet wird.

 

Jetzt wurde aus informellen Kreisen bekannt, daß aus der Behindertenmilliarde z.B.

die Lebenshilfe Tirol 60 % des Landesanteiles für Tirol erhalten hat bzw. erhalten

soll. Dass darüber große Bestürzung herrscht, ist verständlich, da ja auch die

Lebenshilfe in ganz Österreich Sondereinrichtungen betreibt, die über Taggelder der

Länder, Elternbeiträge, Familienbeihilfe etc. finanziert werden und dort behinderte

Menschen zur Ausübung der Beschäftigungstherapie untergebracht sind. Diese

Einrichtungen der Lebenshilfe sind für behinderte Menschen nicht eine Übergangs - ,

sondern eine „Dauertherapie“. Dies beweißt die Tatsache, dass in den

Beschäftigungstherapieeinrichtungen der Lebenshilfe behinderte Menschen bis ins

hohe Alter untergebracht sind.

Dieses, von den Einrichtungen der Lebenshilfe hausgemachte Problem - durch die

Nichtvermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt, bzw. die Nichtbezahlung eines

sozialversicherungsrechtlichen Einkommens für diese behinderten Menschen -

wurde auch bei der Veranstaltung der Lebenshilfe (10. - 12.11.1999 in Salzburg)

verdeutlicht.

Meine Forderung, die behinderten Menschen in den Einrichtungen der Lebenshilfe

entsprechend zu entlohnen, damit sie auch ein sozialversicherungsrechtliches

Dienstverhältnis, und dadurch auch einen Anspruch auf Arbeitslosen -  und

Krankengeld und im Alter einen Anspruch auf eine eigenständige Pension hätten,

wurden von der Lebenshilfe weder unterstützt, noch wurde eine eigene Forderung in

diese Richtung an die Länder bzw. an den Bund eingebracht.

 

Da Sie sich bis vor kurzem immer dafür ausgesprochen haben, die Verwaltung der

Behindertenmilliarde den Bundessozialämtern zu übertragen und dafür zu sorgen,

dass die Mittel ausschließlich für Arbeitsplätze am ersten Arbeitsmarkt verwendet

werden, ist es unverständlich, warum jetzt eine Sondereinrichtung die Mittel erhalten

soll.

 

Weiters wurde berichtet, das es die Einrichtung eines Begleitkomitees und ein

externes Controllingsystem über die Verwendung der Behindertenmilliarde geben

wird.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wer verwaltet die Mittel der Behindertenmilliarde in den Bundesländern? 

     (Auflistung nach Name und Adresse der Institution und Höhe der Mittel)

 

2. Welche Trägerorganisationen, Sondereinrichtungen, Sonderanstalten,

     Initiativen etc. haben bis zum Stichtag 15.2.01 bereits einen Antrag in welcher

     Höhe und für welches konkrete Projekt eingebracht?

     (Auflistung nach: Name und Adresse d. Einbringers

                                     Höhe der beantragten Mittel

                                     konkretes Projekt)

 

3. Welche Trägerorganisationen, Sondereinrichtungen, Sonderanstalten,

     Initiativen etc. sind in die Entscheidungsfindung, welcher Antrag positiv

     behandelt und damit finanziert wird, eingebunden?

     (Auflistung nach: Name der Trägerorganisation, Sondereinrichtung,

                Sonderanstalt, Initiative etc.

                Name des Vertreters, der Vertreterin)

 

4. Wurde bereits ein Begleitkomitee geschaffen?

    Wenn ja: Wer sind die Personen im Begleitkomitee?

    Wenn nein: Warum nicht?

5. Wurde bereits ein externes Controllingsystem geschaffen?

    Wenn ja: Von wem wird es durchgeführt?

    Wenn nein: Warum nicht?

 

6. Welche konkreten Aufgaben werden von wem an das Begleitkomitee gestellt?

     (konkrete inhaltliche Beschreibung)

 

7. Welche konkreten Aufgaben hat das Controllingsystem und von wem werden

    diese Aufgaben vorgegeben?

    (konkrete inhaltliche Beschreibung)

 

8. Wird auch die Selbstbestimmt Leben Bewegung in die Vergabe der

    Behindertenmilliarde eingebunden?

    Wenn ja: Durch welchen Vertreter/welche Vertreterin?

    Wenn nein: Warum nicht?

 

9. Sind Sie auch der Meinung, dass über die Vergabe der Behindertenmilliarde

    ausschließlich behinderte Vertreterinnen von Behindertenorganisationen und

    Initiativen eingebunden werden sollten?

    Wenn ja: Wie werden Sie dafür sorgen?

    Wenn nein: Warum nicht?