1968/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.2.2001
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Behindertenmilliarde
Aus informellen Kreisen wurde bekannt, daß die Lebenshilfe Tirol 60 % des
Landesanteiles für Tirol erhalten hat.
Wie den TeilnehmerInnen der Sitzung des Bundesbehindertenbeirates am 11.12.00
mitgeteilt und im Protokoll zu dieser Sitzung festgehalten wurde, erfolgt die
Aufteilung der Behindertenmilliarde über die Bundessozialämter. Diese werden in
steuernder Funktion auf der Ebene des jeweiligen Landes alle relevanten Partner
(z.B. AMS, Land, Interessensvertretungen, Projektträger) einbinden und
partnerschaftlich die den regionalen Gegebenheiten am besten entsprechende
Schwerpunktsetzung vornehmen. Es werden die bereits bestehenden Strukturen
genützt werden, wobei eine möglichst lückenlose Vernetzung angestrebt wird.
Weiters wurde mitgeteilt und protokolliert: Mit der „Behindertenmilliarde“ soll eine
Beschäftigungsoffensive zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den
ersten Arbeitsmarkt gestartet werden, Anträge liegen bereits in allen
Bundesländern vor und Anfang 2001 werde mit deren Umsetzung gestartet, wobei
der Schwerpunkt in der Zusammenarbeit mit den Projektteams in den
Bundesländern liege. Es wurde darauf verwiesen und protokolliert, dass bereits
Anträge in allen Bundesländern vorliegen und Anfang des Jahres 2001 mit der
Umsetzung gestartet wird.
Jetzt wurde aus informellen Kreisen bekannt, daß aus der Behindertenmilliarde z.B.
die Lebenshilfe Tirol 60 % des Landesanteiles für Tirol erhalten hat bzw. erhalten
soll. Dass darüber große Bestürzung herrscht, ist verständlich, da ja auch die
Lebenshilfe in ganz Österreich Sondereinrichtungen betreibt, die über Taggelder der
Länder, Elternbeiträge, Familienbeihilfe etc. finanziert werden und dort behinderte
Menschen zur Ausübung der Beschäftigungstherapie untergebracht sind. Diese
Einrichtungen der Lebenshilfe sind für behinderte Menschen nicht eine Übergangs - ,
sondern eine „Dauertherapie“. Dies beweißt die Tatsache, dass in den
Beschäftigungstherapieeinrichtungen der Lebenshilfe behinderte Menschen bis ins
hohe Alter untergebracht sind.
Dieses, von den Einrichtungen der Lebenshilfe hausgemachte Problem - durch die
Nichtvermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt, bzw. die Nichtbezahlung eines
sozialversicherungsrechtlichen Einkommens
für diese behinderten Menschen -
wurde auch bei der Veranstaltung der Lebenshilfe (10. - 12.11.1999 in Salzburg)
verdeutlicht.
Meine Forderung, die behinderten Menschen in den Einrichtungen der Lebenshilfe
entsprechend zu entlohnen, damit sie auch ein sozialversicherungsrechtliches
Dienstverhältnis, und dadurch auch einen Anspruch auf Arbeitslosen - und
Krankengeld und im Alter einen Anspruch auf eine eigenständige Pension hätten,
wurden von der Lebenshilfe weder unterstützt, noch wurde eine eigene Forderung in
diese Richtung an die Länder bzw. an den Bund eingebracht.
Da Sie sich bis vor kurzem immer dafür ausgesprochen haben, die Verwaltung der
Behindertenmilliarde den Bundessozialämtern zu übertragen und dafür zu sorgen,
dass die Mittel ausschließlich für Arbeitsplätze am ersten Arbeitsmarkt verwendet
werden, ist es unverständlich, warum jetzt eine Sondereinrichtung die Mittel erhalten
soll.
Weiters wurde berichtet, das es die Einrichtung eines Begleitkomitees und ein
externes Controllingsystem über die Verwendung der Behindertenmilliarde geben
wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wer verwaltet die Mittel der Behindertenmilliarde in den Bundesländern?
(Auflistung nach Name und Adresse der Institution und Höhe der Mittel)
2. Welche Trägerorganisationen, Sondereinrichtungen, Sonderanstalten,
Initiativen etc. haben bis zum Stichtag 15.2.01 bereits einen Antrag in welcher
Höhe und für welches konkrete Projekt eingebracht?
(Auflistung nach: Name und Adresse d. Einbringers
Höhe der beantragten Mittel
konkretes Projekt)
3. Welche Trägerorganisationen, Sondereinrichtungen, Sonderanstalten,
Initiativen etc. sind in die Entscheidungsfindung, welcher Antrag positiv
behandelt und damit finanziert wird, eingebunden?
(Auflistung nach: Name der Trägerorganisation, Sondereinrichtung,
Sonderanstalt, Initiative etc.
Name des Vertreters, der Vertreterin)
4. Wurde bereits ein Begleitkomitee geschaffen?
Wenn ja: Wer sind die Personen im Begleitkomitee?
Wenn nein: Warum nicht?
5. Wurde bereits ein externes Controllingsystem geschaffen?
Wenn ja: Von wem wird es durchgeführt?
Wenn nein: Warum nicht?
6. Welche konkreten Aufgaben werden von wem an das Begleitkomitee gestellt?
(konkrete inhaltliche Beschreibung)
7. Welche konkreten Aufgaben hat das Controllingsystem und von wem werden
diese Aufgaben vorgegeben?
(konkrete inhaltliche Beschreibung)
8. Wird auch die Selbstbestimmt Leben Bewegung in die Vergabe der
Behindertenmilliarde eingebunden?
Wenn ja: Durch welchen Vertreter/welche Vertreterin?
Wenn nein: Warum nicht?
9. Sind Sie auch der Meinung, dass über die Vergabe der Behindertenmilliarde
ausschließlich behinderte Vertreterinnen von Behindertenorganisationen und
Initiativen eingebunden werden sollten?
Wenn ja: Wie werden Sie dafür sorgen?
Wenn nein: Warum nicht?