1990/J XXI.GP

Eingelangt am: 27.2.2001

 

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

 

 

In seiner Rede vor dem Europäischen Parlament hat Agrarkommissar Fischler die EU -

Agrarpolitik hinterfragt. In Zeiten von BSE, dioxinverseuchten Futtermitteln und

Förderungsbetrügereien gehöre die Agrarpolitik reformiert, so Fischler. Er griff eine Reihe

von Vorschlägen auf, die in den Beschlüssen zur Agenda 2000 in Berlin am Widerstand von

„nationalen und Verbandsinteressen“ gescheitert sind. Dazu gehörten seiner Ansicht nach

eine Umschichtung der Beihilfen weg von den Ackerbaubetrieben hin in andere

Produktionszweige und zusätzliche Programme für die ländliche Entwicklung. Fischler

kündigte in seiner Rede an, im Rahmen des vereinbarten mid - term - reviews eine Bewertung

sämtlicher Marktregelungen vorzunehmen. Unter dem Eindruck der WTO - Verhandlungen

und des Erweiterungsprozesses will Fischler die geforderten Zwischenbewertungen „in

einem einzigen Vorgang“ durchführen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wie beurteilen Sie, dass 45% der Mittel der EU - Agrarpolitik allein in die

    Ackerfruchtbetriebe gehen, obwohl dort um ein Vielfaches weniger Menschen

    beschäftigt sind als in der Milch -  und Fleischproduktion oder im Obst -  und

    Gemüsebereich?

 

2. Welche diesbezüglichen Änderungsmassnahmen werden Sie im Rahmen einer

    Reform der GAP vorschlagen?

 

3. Es liegt auf der Hand, dass Großbetriebe mit geringeren Kosten arbeiten als kleinere

     Bauernhöfe. Wie beurteilen Sie, dass bei der Vergabe der Beihilfen die

     Kostendegression bei Großbetrieben nicht berücksichtigt wird und welche Maßnahmen

     werden Sie in Österreich dagegen unternehmen?

 

4. Die EU - Richtlinie 1259/1999 ermächtigt die Mitgliedstaaten, zur Stabilisierung der

    Beschäftigungslage und zur Berücksichtigung des Gesamtwohlstands eines Betriebes

    sowie zur Sicherung einer angemessenen Lebenshaltung der landwirtschaftlichen

    Bevölkerung, Direktzahlungen an die Betriebsinhaber bis zu 20% zu kürzen, wenn die

    Anzahl der Arbeitskräfte eines Betriebes unterhalb einer bestimmten Grenze liegt

    und/oder der Gesamtwohlstand eines Betriebes und/oder die Gesamtbeiträge der

    Zahlungen eine bestimmte Grenze überschreiten. Warum haben Sie bisher in

    Österreich noch keinen Gebrauch von dieser Möglichkeit gemacht, um die soziale und

    ökologische Lage der österreichischen Landwirtschaft zu verbessern und die kleineren

    Betriebe zu stützen?

5. Sind Sie angesichts der BSE - Krise, die insbesondere kleinere und mittlere

    Rinderbauern trifft, bereit, diese Umschichtung der Mittel zugunsten dieser Betriebe

    vorzunehmen? Wenn nein, warum nicht?

 

6. Welche Reformvorschläge werden Sie auf EU-Ebene einbringen hinsichtlich einer

    Reduzierung der Überschüsse?

 

7. Werden Sie für eine Umwandlung der Flächenstillegung in eine Massnahme zur

    Erweiterung der Fruchtfolgen eintreten?

 

8. Werden Sie für eine Aufwertung des betrieblichen Futterbaus auf der Basis von

    Kleegras, Ackerbohnen und Erbsen eintreten?

9. Werden Sie für eine obligatorische Ergänzung des Getreidebaus durch Leguminosen

     und Futterpflanzen eintreten?

 

10. Werden Sie weiterhin für die Beibehaltung der Silomaisprämie eintreten oder dafür,

       dass vor allem die Weidehaltung und Grünlandnutzung gefördert wird?

 

11. Unterstützen Sie den Vorschlag der Kommission1 dass die Produktionsmenge von

       Rindfleisch gedrosselt wird, indem Prämien reduziert werden und extensives

       Wirtschaften bevorzugt wird? Wenn ja, was sind Ihre konkreten Vorschläge dazu?

       Wenn nein, warum nicht?

 

12. Unterstützen Sie den Vorschlag der Kommission, dass die Besatzdichte bei

       männlichen Rindern reduziert werden soll, indem nur noch 1,8 statt zwei Rinder pro

       Hektar prämienwürdig sein sollen?

 

13. Unterstützen Sie den Vorschlag der Kommission, dass für jeden Betrieb eine

       Obergrenze von 90 Rindern gelten soll, für die es Förderungen geben kann?

 

14. Unterstützen Sie den Vorschlag der Kommission, dass biologisch wirtschaftende

       Betriebe Futterpflanzen und Kleepflanzen auch auf jenen stillgelegten Flächen

       anbauen dürfen, für die sie Prämien beziehen?

 

15. Unterstützen Sie den Vorschlag der Kommission, dass Sonderprämien für männliche

      Rinder, die derzeit nach Regionen bemessen werden, individuell pro Betrieb festgelegt

      werden?

 

16. Unterstützen Sie den Vorschlag der Kommission, die eine Änderung der

      Mutterkuhprämie vorsieht, wonach Bauern mindestens 20% „Färsen“ (weibliche Kühe,

      die noch kein Kalb geboren haben) im Bestand haben müssen?

 

17. Für welche sonstigen Reformmassnahmen auf EU - Ebene werden Sie anlässlich der

      Krisensituation der Landwirtschaft eintreten?