1991/J XXI.GP
Eingelangt am: 27.2.2001
der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Parnigoni
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Waffengewalt in Paarbeziehungen
Anlässlich der an der 38 - jährigen Mag. Maria D. in der Rektoratskanzlei der
Universität Wien verübten Gewalttat ist mit der Anfrage der erstunterzeichneten
Abgeordneten und GenossInnen vom 29. November 2000, 1603/J, an den
Bundesminister für Inneres die Frage ergangen, welche Maßnahmen er ergreifen
werde, um die große Anzahl von Schusswaffen in privater Hand zu verringern.
In seiner Beantwortung dieser Anfrage (1571/AB XXI. GP) hat der Bundesminister
für Inneres klar gemacht, dass er nicht gedenkt, etwas gegen die Waffengewalt in
der Familiensphäre zu unternehmen. Unter anderem ist er dafür eingetreten, „nicht
einen einzelnen Vorfall zum Anlass zu nehmen, sofort nach dem Gesetzgeber zu
rufen".
Die Annahme, dass es sich um einen einzelnen Vorfall handle, ist freilich ein
schwerwiegender Irrtum.
24. Dez. 2000, Sebersdorf(Stmk.): Ein 47 - jähriger Landwirt erschießt seine Freun -
din und begeht Selbstmord; Bewaffnung: zwei
Pistolen und eine Schrotflinte.
11. Jänner 2001, Graz - Eggenberg: Eine 25 - jährige Studentin und ihr Freund wer -
den vom Ex - Lebensgefährten der Frau (einem 33 -
jährigen Oststeirer) im Schlaf erschossen.
15. Jänner, Kärnten Mit zwei Pistolen und einem Pfefferspray bewaff -
net erwartet ein 36 - jähriger Mann seine Ex - Ehe -
frau vor deren Arbeitsstelle, einem Blumenmarkt
in Pischeldorf, zwingt sie, in ihr Auto einzu -
steigen, schlägt sie mehrmals, bedroht sie mit
dem Umbringen und entführt sie; am nächsten
Morgen
erschießt er sich.
21. Jänner, Bad Mitterndorf (Stmk.): Ein Mann schießt seine Frau an und sich
selbst in den Kopf. Beide überleben schwer ver -
letzt.
22. Jänner, Linz. Ein 50 - jähriger Pensionist lauert seiner Ex -
Ehefrau vor deren Wohnungstür auf; diese flieht
zur Nachbarin, dort schießt der Mann zwei Mal
auf sie und schießt sich dann selbst in die
Schläfe. Beide werden lebensgefährlich verletzt.
29. Jänner, Hollabrunn (NÖ). Ein 26 - Jähriger schießt auf offener Straße mit
einer Neun - Millimeter - Pistole sechs Mal auf
seine (die Scheidung begehrende) Ehefrau, die im
Bauch getroffen wird, und flüchtet mit seinem
Pkw. Er wird am nächsten Tag im Wald nahe
seinem Heimatort Breitenwaida tot aufgefunden.
Er hatte sich erschossen.
Diese - naturgemäß in keiner Weise vollständige - Dokumentation der innerhalb
von etwas mehr als einem Monat von Männern an ,,ihren" Frauen oder Ex - Frauen
in Österreich begangenen Waffengewalt macht die dramatische Bedeutung der
Schusswaffen als Bestandteil der in privaten Beziehungen verübten Gewalt von
Männern an Frauen mehr als deutlich.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Erscheint Ihnen diese Auflistung von Waffengewalt von Männern an ihren
Partnerinnen oder Ex - Partnerinnen als ausreichend, um nun doch etwas zur
Reduzierung der Waffengewalt im sozialen Nahraum zu unternehmen, oder
erscheint Ihnen der Ruf nach dem Gesetzgeber noch verfrüht?
2. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die große Anzahl von
Schusswaffen in privater Hand zu verringern?
3. Werden Sie insbesondere eine Änderung des § 22 Abs. 1 Waffengesetz in die
Wege leiten, der wider besseres Wissen die Fiktion aufrecht erhält, dass die
Absicht, sich in seiner Wohnung gegen Eindringlinge verteidigen zu wollen, den
Besitz genehmigungspflichtiger Schusswaffen rechtfertige?
4. Werden Sie Initiativen mit dem Ziel setzen, dass es künftig als einziges
waffenrechtliches Dokument
nur mehr den Waffenpass gibt?
5. Werden Sie Initiativen setzen, damit es künftig für Personen, die eine
Schusswaffe besitzen dürfen, eine verpflichtende Schulung im Umgang mit
Waffen gibt (,,Waffenführerschein“)?
6. Werden Sie Initiativen dahingehend setzen, dass ein Waffenpass nur mehr
solchen Personen bewilligt wird, die Schusswaffen im Zusammenhang mit einer
beruflichen Tätigkeit benötigen?
7. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit es zu einer rückwirkenden
Bedarfsprüfung und einer Überprüfung der Verlässlichkeit jener Personen kommt,
die bereits ein waffenrechtliches Dokument besitzen?