2010/J XXI.GP
Eingelangt am: 01 03 2001
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Heinz Gradwohl, Anna Huber, Mag.
Ulrike Sima
und Genossen
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
betreffend „Agentur für Ernährungssicherheit“
Die beiden Entwürfe aus den Bundesministerien für Land - und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft und Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen für die Einrichtung einer „Ernährungsmittelagentur" lassen weiterhin
wichtige Punkte offen. Besonders bei Fragen des gesundheitlichen
Verbraucherschutzes müssen die Kompetenzen zwischen den beiden Ministerien
deutlich umverteilt werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land -
und Forstwirtschaft. Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende Anfrage
1. Welche Gründe gab es für die Wahl des Namens „Agentur für
2. Warum wurde der Name „Ernährungssicherheit“ gewählt, obwohl
„Ernährungssicherheit“ etwas anderes bedeutet als „Lebensmittelsicherheit“?
3. Warum soll der Landwirtschaftsminister - auch nach dem Entwurf des
Gesundheitsministeriums - als Produzentenminister für gesundheitsrelevante
Fragen (Risikoanalyse und Bewertung, Kontrollen) bei Betriebsmittel,
Lebensmittel usw. in dieser Agentur (mit)zuständig sein?
4. Warum kommt es nicht - dem Beispiel der Kommission folgend (GD XXV und
Europäische Lebensmittelbehörde) - zu einer Kompetenzverschiebung vom
Landwirtschaftsressort (z. B. Futtermittel) zum Gesundheitsressort?
5. Warum wurde keine „Bundesanstalt für Lebensmittelsicherheit" als
nachgeordnete Dienststelle des Gesundheitsressorts anstatt der
Ausgliederung vorgeschlagen?
6. Warum gibt es im Futtermittelgesetz - gleich lautend wie im
Lebensmittelgesetz - keinen ‚Proben - und Revisionsplan“?
7. Werden Sie für einen „Proben - und Revisionsplan“ für Futtermittel
vorschlagen?
8. Warum wurden in den letzten Jahren auf den Bauernhöfen keine
Futtermittelproben
(Kraftfutter, Milchaustauscher) gezogen?
9. Warum sind im geplanten Aufsichtsrat Experten der Sozialpartner und NGO‘s
(z.B. Konsumentenschutzorganisationen) nicht eingebunden?
10. Warum werden trotz steigender Anforderungen jetzt bereits freiwerdende
Planstellen (etwa durch Pensionierungen, Kündigungen) in den
Bundesanstalten (z. B. LM - Untersuchung) nicht mehr nachbesetzt?
11. Werden Sie für eine Abänderung des Ministerratsbeschlusses diesbezüglich
eintreten?
12. Warum wurde bis heute kein detaillierter Finanzplan für diese Agentur -
insbesondere hinsichtlich der Mehrkosten im Verwaltungsbereich - aus dem
die bleibende Unabhängigkeit (z. B. Forschung, Bewertung und Kontrolle)
ersichtlich ist, vorgelegt?
13. Wann ist mit einem solchem zu rechnen?
14. Werden vom Finanzminister Mittel für mögliche zusätzliche Kosten für die
Errichtung dieser Agentur zur Verfügung gestellt? Wenn ja, gibt es dafür
bereits eine Zusage und in welcher Höhe? Falls nein, werden Sie noch
entsprechende Gespräche führen?
15. Falls vom Finanzminister keine Zusage erfolgt die finanziellen Mittel für
mögliche zusätzliche Kosten bereit zu stellen, aus welchen Mitteln Ihres
Ressort wollen sie diese dann bereit stellen?
16. Warum scheint das Weingesetz, Pflanzenschutzmittelgesetz sowie das
Biozidgesetz nicht im Aufgabenkatalog dieser geplanten Agentur auf?