2010/J XXI.GP

Eingelangt am: 01 03 2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Heinz Gradwohl, Anna Huber, Mag.

Ulrike Sima

und Genossen

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft

betreffend „Agentur für Ernährungssicherheit“

 

Die beiden Entwürfe aus den Bundesministerien für Land - und Forstwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft und Bundesministerium für soziale Sicherheit und

Generationen für die Einrichtung einer „Ernährungsmittelagentur" lassen weiterhin

wichtige Punkte offen. Besonders bei Fragen des gesundheitlichen

Verbraucherschutzes müssen die Kompetenzen zwischen den beiden Ministerien

deutlich umverteilt werden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land -

und Forstwirtschaft. Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende Anfrage

 

1. Welche Gründe gab es für die Wahl des Namens „Agentur für

 

2. Warum wurde der Name „Ernährungssicherheit“ gewählt, obwohl

    „Ernährungssicherheit“ etwas anderes bedeutet als „Lebensmittelsicherheit“?

 

3. Warum soll der Landwirtschaftsminister - auch nach dem Entwurf des

     Gesundheitsministeriums - als Produzentenminister für gesundheitsrelevante

     Fragen (Risikoanalyse und Bewertung, Kontrollen) bei Betriebsmittel,

     Lebensmittel usw. in dieser Agentur (mit)zuständig sein?

 

4. Warum kommt es nicht - dem Beispiel der Kommission folgend (GD XXV und

    Europäische Lebensmittelbehörde) - zu einer Kompetenzverschiebung vom

    Landwirtschaftsressort (z. B. Futtermittel) zum Gesundheitsressort?

 

5. Warum wurde keine „Bundesanstalt für Lebensmittelsicherheit" als

    nachgeordnete Dienststelle des Gesundheitsressorts anstatt der

    Ausgliederung vorgeschlagen?

 

6. Warum gibt es im Futtermittelgesetz - gleich lautend wie im

    Lebensmittelgesetz - keinen ‚Proben - und Revisionsplan“?

 

7. Werden Sie für einen „Proben - und Revisionsplan“ für Futtermittel

    vorschlagen?

 

8. Warum wurden in den letzten Jahren auf den Bauernhöfen keine

    Futtermittelproben (Kraftfutter, Milchaustauscher) gezogen?

9. Warum sind im geplanten Aufsichtsrat Experten der Sozialpartner und NGO‘s

     (z.B. Konsumentenschutzorganisationen) nicht eingebunden?

 

10. Warum werden trotz steigender Anforderungen jetzt bereits freiwerdende

      Planstellen (etwa durch Pensionierungen, Kündigungen) in den

      Bundesanstalten (z. B. LM - Untersuchung) nicht mehr nachbesetzt?

 

11. Werden Sie für eine Abänderung des Ministerratsbeschlusses diesbezüglich

      eintreten?

 

12. Warum wurde bis heute kein detaillierter Finanzplan für diese Agentur -

      insbesondere hinsichtlich der Mehrkosten im Verwaltungsbereich - aus dem

      die bleibende Unabhängigkeit (z. B. Forschung, Bewertung und Kontrolle)

      ersichtlich ist, vorgelegt?

 

13. Wann ist mit einem solchem zu rechnen?

 

14. Werden vom Finanzminister Mittel für mögliche zusätzliche Kosten für die

      Errichtung dieser Agentur zur Verfügung gestellt? Wenn ja, gibt es dafür

      bereits eine Zusage und in welcher Höhe? Falls nein, werden Sie noch

      entsprechende Gespräche führen?

 

15. Falls vom Finanzminister keine Zusage erfolgt die finanziellen Mittel für

      mögliche zusätzliche Kosten bereit zu stellen, aus welchen Mitteln Ihres

     Ressort wollen sie diese dann bereit stellen?

 

16. Warum scheint das Weingesetz, Pflanzenschutzmittelgesetz sowie das

      Biozidgesetz nicht im Aufgabenkatalog dieser geplanten Agentur auf?