2014/J XXI.GP
Eingelangt am: 01 03 2001
der Abgeordneten Gerhard Reheis, DDr. Erwin Niederwieser, Mag. Gisela Wurm
und Genossen
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Restmüllbehandlung in Tirol
Der Landeshauptmann von Tirol hat, gestützt auf die in den einschlägigen Bestimmungen des
Wasserrechtsgesetzes erteilte Ermächtigung, am 26.7.2000 eine Verordnung erlassen, wonach
die bestehenden Tiroler Mülldeponien über den vorgesehenen Termin 31.12.2003 hinaus bis
zum 31.12.2008 betrieben werden dürfen. Begründet wurde diese Fristerstreckung mit dem
Vorhandensein eines ausreichenden Deponievolumens und dem hohen technischen Standard
der Tiroler Deponien.
Pressemeldungen ist nun zu entnehmen, dass das Bundesministerium für Land - und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft diese Verordnung des Landeshauptmannes zu
Fall bringen möchte, um eine Verbrennung oder Vorbehandlung des Restmülls bereits ab
1.1.2004 zu erzwingen. Insbesondere die Verbandsversammlung des
Abfallbeseitigungsverbandes Westtirol hat sich mit Resolution vom 3.1.2001 (Beilage)
vehement gegen derartige Überlegungen gewandt und fordert unter anderem die Verordnung
des Landeshauptmannes von Tirol einzuhalten und den ohnedies schon erdrückend hohen
Altlastensanierungsbeitrag nicht zu erhöhen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
ANFRAGE:
1. Wurden bereits Gespräche seitens des Bundesministeriums für Umwelt und
Wasserwirtschaft mit dem Land Tirol betreffend Restmüllbehandlung geführt?
2. Wenn ja? Wurde dabei auch die in der Beilage genannte Resolution der
Verbandsversammlung des Abfallbeseitigungsverbandes Westtirol miteinbezogen?
3. Was werden Sie unternehmen um den berechtigten Forderungen der Gemeinden des
Abfallbeseitigungsverbandes Westtirol gerecht zu werden?
4. Haben Sie vor die Verordnung des Landeshauptmannes von Tirol bezüglich des Jahres
2008 per Weisung
zurückzunehmen?
Die Verbandsversammlung des Abfallbeseitigungsverbandes Westtirol‘ der die Bürgermeister von
53 Gemeinden der Bezirke Imst und Landeck angehören, hat am 3. Jänner 2001 folgende
beschlossen:
„Der Landeshauptmann von Tirol hat mit Verordnung vom 26. Juli 2000 aufgrund des § 31 d Abs. 7
des Wasserrechtsgesetzes eine Verordnung erlassen, wonach in Tirol 6 Mülldeponien (darunter
auch die Mülldeponie Roppen II) bis zum 31. Dezember 2008 sowie bisher verfüllt werden dürfen
und bis dahin nicht den erschwerenden Bestimmungen des § 31 d Abs. (3) lit. c) Pkt. 3. des
Wasserrechtsgesetzes, die eine Benützung dieser Deponien praktisch unmöglich machen würden,
unterliegen
Presseberichten ist jedoch zu entnehmen, dass das Bundesministerium für Land - und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft diese Verordnung des Landeshauptmannes zu Fall
bringen wolle, um eine Verbrennung oder eine Vorbehandlung des Restmülls ab dem Jahr 2004 zu
erzwingen, eine Alternative zu einer Beseitigung der Verordnung des Landeshauptmannes wäre
eine Verdoppelung des nach dem Altlastensanierungsgesetz zu leistenden Beitrages für die
Deponierung von Abfällen.
Die Verbandsversammlung des Abfallbeseitigungsverbandes Westtirol wendet sich mit aller
Schärfe gegen derartige Überlegungen:
Vom Abfallbeseitigungsverband ist vor nur zweieinhalb Jahren eine mit einem Kostenaufwand von
über S 200,000.000,-- errichtete Mülldeponie in Betrieb genommen worden, die dem geltenden
Recht und dem letzten Stand der Technik entspricht. Diese Deponie weist also eine meterdicke,
mehrlagige Abdichtung, eine Entwässerungs- und Sickerwasserreinigungsanlage, eine aufwändige
Entgasungsanlage u.a.m. auf, die Laufzeit dieser Deponie ist auf etwa 12 Jahre ausgelegt.
Es widerspräche wohl allen Regeln der Vernunft, würde man eine Schließung dieser Deponie
schon mit 31. Dezember 2003 erzwingen. Der Landeshauptmann von Tirol hat mit seiner
Verordnung vom 26. Juli 2000 einen derartigen Unsinn verhindert. Die
Verbandsversammlung dankt Landeshauptmann Dr. Weingartner für sein Vorgehen in dieser Angelegenheit und möchte ihn in seinem Verhalten bestärken.
Abgesehen davon, dass es verantwortungslos wäre, eine Investition von über S 200,000.000,--
einfach brach liegen zu lassen, gibt es derzeit für den Bereich des Abfallbeseitigungsverbandes
Westtirol tatsächlich und rechtlich keine Alternative zur Müllentsorgung im Wege der Mülldeponie
Roppen II:
Ob mit einer mechanisch-biologischen Vorbehandlung des Restmülls die Voraussetzungen für eine
Deponierung geschaffen werden können, ist nicht sichergestellt, und für die allseits geforderte
Verbrennung des Mülls ist derzeit nicht einmal in Ansätzen eine Lösung zu erkennen.
Die Verbandsversammlung steht einer Müllverbrennung durchaus positiv gegenüber, sie ist aber
der Meinung, dass diese Frage nur im Rahmen eines Gesamtkonzeptes, sei es für Tirol, sei es für
Westösterreich, sei es unter Heranziehung im Ausland gelegener Müllverbrennungsanlagen oder
wie immer, keineswegs aber eigenstänig durch zwei kleine Bezirke gelöst werden kann. Man
müsste das Problem aber jetzt gleich angehen, und eine Realisierung bis zum 31. Dezember 2008
könnte durchaus realistisch sein
(keineswegs aber bis zum 31. Dezember 2003).
Zur angeblich geplanten Verdoppelung des Altlastensanierungsbeitrages, um so durch ein
gewaltiges Hinaufschrauben der kosten ein weiteres Deponieren in der bisherigen Form zumindest
zu erschweren:
Zuletzt musste für jede Tonne Hausmüll, die ordnungsgemäß deponiert wird, an den Bund ein
Altlastensanierungsbeitrag von S 400,-- abgeliefert werden, ab dem 01. Jänner 2001 ist dieser
Beitrag auf S 600,-- gestiegen. Von der Bevölkerung von 53 Gemeinden der Bezirke Imst und
Landeck müssen daher im Jahr 2001 voraussichtlich S 10,380.000,-- an
Altlastensanierungsbeiträgen aufgebracht werden. Das entspricht ca. einem Viertel der im
ordentlichen Haushalt des Abfallbeseitigungsverbandes veranschlagten Ausgaben, zieht man von
diesen Ausgaben die Schuldendienstzahlungen ab, so machen die Beiträge nach dem
Altlastensanierungsgesetz im Jahr 2001 etwa 40 % der reinen Betriebsausgaben aus.
Mit diesen Altlastensanierungsbeiträgen sollten die Folgen früher geschehener Umweltsünden
behoben werden. Es ist nun ohnehin schon diskussionswürdig, ob alle zur Behebung von
Fehlleistungen einiger zahlen sollen, eine Ungeheuerlichkeit schlechthin wäre es aber, eine
Abgabe einfach zu verdoppeln, um damit den Justamentstandpunkt eines Ministeriums
durchzudrücken. Es bedürfte dazu jedoch auch eines Beschlusses des Nationalrates. Die
Abgeordneten zum Nationalrat aus dem örtlichen Bereich des Abfallbeseitigungsverbandes
Westtirol werden aufgerufen, Überlegungen über eine Erhöhung des Altlastensanierungsbeitrages
mit aller Entschiedenheit entgegenzutreten.
Die Verbandsversammlung stellt das Verlangen,
1. die Verordnung des Landeshauptmannes von Tirol vom 26. Juli 2000, wonach in Tirol 6
Mülldeponien noch bis zum 31. Dezember 2008 in der bisherigen Form benützt werden
dürfen, nicht anzutasten
2. den ohnehin schon erdrückend hohen Altlastensanierungsbeitrag auf keinen Fall zu
erhöhen
3. die Zeit bis zum 31. Dezember 2008 zuerst zur Erstellung eines großräumigen Konzeptes
und dann zur Realisierung einer den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden
Methode der Abfallbeseitigung (sei es nun eine Müllverbrennung oder ein zumindest
gleichwertiges anderes Verfahren) zu nutzen.