2014/J XXI.GP

Eingelangt am: 01 03 2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Gerhard Reheis, DDr. Erwin Niederwieser, Mag. Gisela Wurm

und Genossen

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Restmüllbehandlung in Tirol

 

Der Landeshauptmann von Tirol hat, gestützt auf die in den einschlägigen Bestimmungen des

Wasserrechtsgesetzes erteilte Ermächtigung, am 26.7.2000 eine Verordnung erlassen, wonach

die bestehenden Tiroler Mülldeponien über den vorgesehenen Termin 31.12.2003 hinaus bis

zum 31.12.2008 betrieben werden dürfen. Begründet wurde diese Fristerstreckung mit dem

Vorhandensein eines ausreichenden Deponievolumens und dem hohen technischen Standard

der Tiroler Deponien.

Pressemeldungen ist nun zu entnehmen, dass das Bundesministerium für Land - und

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft diese Verordnung des Landeshauptmannes zu

Fall bringen möchte, um eine Verbrennung oder Vorbehandlung des Restmülls bereits ab

1.1.2004 zu erzwingen. Insbesondere die Verbandsversammlung des

Abfallbeseitigungsverbandes Westtirol hat sich mit Resolution vom 3.1.2001 (Beilage)

vehement gegen derartige Überlegungen gewandt und fordert unter anderem die Verordnung

des Landeshauptmannes von Tirol einzuhalten und den ohnedies schon erdrückend hohen

Altlastensanierungsbeitrag nicht zu erhöhen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wurden bereits Gespräche seitens des Bundesministeriums für Umwelt und

    Wasserwirtschaft mit dem Land Tirol betreffend Restmüllbehandlung geführt?

 

2. Wenn ja? Wurde dabei auch die in der Beilage genannte Resolution der

    Verbandsversammlung des Abfallbeseitigungsverbandes Westtirol miteinbezogen?

 

3. Was werden Sie unternehmen um den berechtigten Forderungen der Gemeinden des

    Abfallbeseitigungsverbandes Westtirol gerecht zu werden?

 

4. Haben Sie vor die Verordnung des Landeshauptmannes von Tirol bezüglich des Jahres

    2008 per Weisung zurückzunehmen?

Die Verbandsversammlung des Abfallbeseitigungsverbandes Westtirol‘ der die Bürgermeister von

53 Gemeinden der Bezirke Imst und Landeck angehören, hat am 3. Jänner 2001 folgende

 

 

Resolution

 

 

beschlossen:

 

 

„Der Landeshauptmann von Tirol hat mit Verordnung vom 26. Juli 2000 aufgrund des § 31 d Abs. 7

des Wasserrechtsgesetzes eine Verordnung erlassen, wonach in Tirol 6 Mülldeponien (darunter

auch die Mülldeponie Roppen II) bis zum 31. Dezember 2008 sowie bisher verfüllt werden dürfen

und bis dahin nicht den erschwerenden Bestimmungen des § 31 d Abs. (3) lit. c) Pkt. 3. des

Wasserrechtsgesetzes, die eine Benützung dieser Deponien praktisch unmöglich machen würden,

unterliegen

 

Presseberichten ist jedoch zu entnehmen, dass das Bundesministerium für Land - und

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft diese Verordnung des Landeshauptmannes zu Fall

bringen wolle, um eine Verbrennung oder eine Vorbehandlung des Restmülls ab dem Jahr 2004 zu

erzwingen, eine Alternative zu einer Beseitigung der Verordnung des Landeshauptmannes wäre

eine Verdoppelung des nach dem Altlastensanierungsgesetz zu leistenden Beitrages für die

Deponierung von Abfällen.

 

Die Verbandsversammlung des Abfallbeseitigungsverbandes Westtirol wendet sich mit aller

Schärfe gegen derartige Überlegungen:

 

Vom Abfallbeseitigungsverband ist vor nur zweieinhalb Jahren eine mit einem Kostenaufwand von

über S 200,000.000,-- errichtete Mülldeponie in Betrieb genommen worden, die dem geltenden

Recht und dem letzten Stand der Technik entspricht. Diese Deponie weist also eine meterdicke,

mehrlagige Abdichtung, eine Entwässerungs- und Sickerwasserreinigungsanlage, eine aufwändige

Entgasungsanlage u.a.m. auf, die Laufzeit dieser Deponie ist auf etwa 12 Jahre ausgelegt.

 

Es widerspräche wohl allen Regeln der Vernunft, würde man eine Schließung dieser Deponie

schon mit 31. Dezember 2003 erzwingen. Der Landeshauptmann von Tirol hat mit seiner

Verordnung vom 26. Juli 2000 einen derartigen Unsinn verhindert. Die

Verbandsversammlung dankt Landeshauptmann Dr. Weingartner für sein Vorgehen in dieser Angelegenheit und möchte ihn in seinem Verhalten bestärken.

 

Abgesehen davon, dass es verantwortungslos wäre, eine Investition von über S 200,000.000,--

einfach brach liegen zu lassen, gibt es derzeit für den Bereich des Abfallbeseitigungsverbandes

Westtirol tatsächlich und rechtlich keine Alternative zur Müllentsorgung im Wege der Mülldeponie

Roppen II:

 

Ob mit einer mechanisch-biologischen Vorbehandlung des Restmülls die Voraussetzungen für eine

Deponierung geschaffen werden können, ist nicht sichergestellt, und für die allseits geforderte

Verbrennung des Mülls ist derzeit nicht einmal in Ansätzen eine Lösung zu erkennen.

 

Die Verbandsversammlung steht einer Müllverbrennung durchaus positiv gegenüber, sie ist aber

der Meinung, dass diese Frage nur im Rahmen eines Gesamtkonzeptes, sei es für Tirol, sei es für

Westösterreich, sei es unter Heranziehung im Ausland gelegener Müllverbrennungsanlagen oder

wie immer, keineswegs aber eigenstänig durch zwei kleine Bezirke gelöst werden kann. Man

müsste das Problem aber jetzt gleich angehen, und eine Realisierung bis zum 31. Dezember 2008

könnte durchaus realistisch sein (keineswegs aber bis zum 31. Dezember 2003).

Zur angeblich geplanten Verdoppelung des Altlastensanierungsbeitrages, um so durch ein

gewaltiges Hinaufschrauben der kosten ein weiteres Deponieren in der bisherigen Form zumindest

zu erschweren:

 

Zuletzt musste für jede Tonne Hausmüll, die ordnungsgemäß deponiert wird, an den Bund ein

Altlastensanierungsbeitrag von S 400,-- abgeliefert werden, ab dem 01. Jänner 2001 ist dieser

Beitrag auf S 600,-- gestiegen. Von der Bevölkerung von 53 Gemeinden der Bezirke Imst und

Landeck müssen daher im Jahr 2001 voraussichtlich S 10,380.000,-- an

Altlastensanierungsbeiträgen aufgebracht werden. Das entspricht ca. einem Viertel der im

ordentlichen Haushalt des Abfallbeseitigungsverbandes veranschlagten Ausgaben, zieht man von

diesen Ausgaben die Schuldendienstzahlungen ab, so machen die Beiträge nach dem

Altlastensanierungsgesetz im Jahr 2001 etwa 40 % der reinen Betriebsausgaben aus.

 

Mit diesen Altlastensanierungsbeiträgen sollten die Folgen früher geschehener Umweltsünden

behoben werden. Es ist nun ohnehin schon diskussionswürdig, ob alle zur Behebung von

Fehlleistungen einiger zahlen sollen, eine Ungeheuerlichkeit schlechthin wäre es aber, eine

Abgabe einfach zu verdoppeln, um damit den Justamentstandpunkt eines Ministeriums

durchzudrücken. Es bedürfte dazu jedoch auch eines Beschlusses des Nationalrates. Die

Abgeordneten zum Nationalrat aus dem örtlichen Bereich des Abfallbeseitigungsverbandes

Westtirol werden aufgerufen, Überlegungen über eine Erhöhung des Altlastensanierungsbeitrages

mit aller Entschiedenheit entgegenzutreten.

 

Die Verbandsversammlung stellt das Verlangen,

 

1. die Verordnung des Landeshauptmannes von Tirol vom 26. Juli 2000, wonach in Tirol 6

    Mülldeponien noch bis zum 31. Dezember 2008 in der bisherigen Form benützt werden

    dürfen, nicht anzutasten

 

2. den ohnehin schon erdrückend hohen Altlastensanierungsbeitrag auf keinen Fall zu

    erhöhen

 

3. die Zeit bis zum 31. Dezember 2008 zuerst zur Erstellung eines großräumigen Konzeptes

    und dann zur Realisierung einer den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden

    Methode der Abfallbeseitigung (sei es nun eine Müllverbrennung oder ein zumindest

    gleichwertiges anderes Verfahren) zu nutzen.