2019/J XXI.GP
Eingelangt am: 01 03 2001
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend unentgeltlichen Zugang zum Rechtsinformationssystem(RIS)
Entsprechend dem Entwurf des Bundeskanzleramtes für ein „Bundesgesetz, mit
dem das Bundesgesetz über das Bundesgesetzblatt 1996 geändert wird“, soll in
Form eines neu hinzukommenden §7 Abs. 3 der Bundeskanzler per Verordnung ein
Entgelt für Datenabfrage festsetzen können. Dies ist als Beitrag zu den
Betriebskosten gedacht.
Derzeit stellt der unentgeltliche Zugang zum RIS eine erhebliche Erleichterung
diverser Tätigkeiten auch für die Gebietskörperschaften selbst, aber vor allem für die
Bürgerinnen und Bürger dar. Dies entspricht der Konzeption eines
bürgerinnennahen Staats, der Transparenz und allgemeine Verfügbarkeit von
Rechtsinformationen als demokratische Grundprinzipien verfolgt. Die beabsichtigte
Änderung widerspricht in eklatanter Form der durch neue Technologien ermöglichter
begrüßenswerten Entwicklung und würde zudem zu einer Zunahme im
Verwaltungsaufwand führen. Ebenfalls entspricht der ungehinderte Zugang der
BürgerInnen zu Informationen internationalen Übereinkommen sowie der Politik der
EU. Die immer komplexer werdende und immer öfter der Beurteilung der
Höchstgerichte unterworfene Rechtslage macht zudem den unbürokratischen
Zugang zu entsprechenden Informationen für immer breitere Kreise immer wichtiger.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie hoch sind die derzeitigen Betriebskosten des RIS?
2. Welche Informationen über NutzerInnenzahlen und NutzerInnenverhalten im
Hinblick auf die Nutzungsdauer und - häufigkeit liegen Ihnen vor?
3. Ab wann beabsichtigen Sie, das RIS für BenutzerInnen kostenpflichtig zu
machen?
4. Welche Beitragshöhe gedenken Sie in Zukunft einzuheben und nach welcher
Systematik (zeitbezogen, nutzerInnenbezogen, ...> gedenken Sie diese zu
bemessen?
5. Welche Einnahmen erwarten Sie sich dadurch?
6. Welche Untersuchungen zu Änderungen des Nutzerinnenverhaltens des RIS
im Falle einer Kostenpflichtigkeit wurden von Ihnen veranlasst bzw. liegen
Ihnen vor und welche sonstigen Informationen zu dieser Frage sind Ihnen
bekannt?
7. Welche kosten würden aus einer Kostenpflichtigkeit jeweils den Dienststellen
der öffentlichen Verwaltung auf Bundes -, Landes - und Gemeindeebene und
den Universitäten erwachsen?
8. Wie rechtfertigen Sie aus demokratiepolitischer Sicht die Einhebung von
Benützungsentgelten?
9. Wäre die Einhebung von Entgelten für die Abfrage der im RIS enthaltenen
Informationen mit einschlägigen Regelungen der EU und auf darüberliegenden
Ebenen im Einklang? Wir ersuchen um Anführung dieser Regelungen und um
Begründung im einzelnen.
10. Warum wurden nicht bereits bei Einführung des RIS Entgelte eingehoben?
11. In welchen europäischen Ländern ist der Zugang zu einem
Rechtsinformationssystem mit Beiträgen verbunden und wie hoch sind diese?
12. Wie begründen Sie, dass Vorblatt und Erläuterungen zum gegenständlichen
Gesetzesentwurf keinerlei Ausführungen zu dieser beabsichtigten Ergänzung
von §7 des bisherigen Gesetzestextes enthalten?
13. Ist die Aussage im Vorblatt, dass die Gesetzesänderung „keine nennenswerten
finanziellen Auswirkungen“ hätte, mit den Folgen dieser geplanten
gravierenden Änderung in Übereinstimmung zu bringen?