2019/J XXI.GP

Eingelangt am: 01 03 2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend unentgeltlichen Zugang zum Rechtsinformationssystem(RIS)

 

 

 

Entsprechend dem Entwurf des Bundeskanzleramtes für ein „Bundesgesetz, mit

dem das Bundesgesetz über das Bundesgesetzblatt 1996 geändert wird“, soll in

Form eines neu hinzukommenden §7 Abs. 3 der Bundeskanzler per Verordnung ein

Entgelt für Datenabfrage festsetzen können. Dies ist als Beitrag zu den

Betriebskosten gedacht.

 

Derzeit stellt der unentgeltliche Zugang zum RIS eine erhebliche Erleichterung

diverser Tätigkeiten auch für die Gebietskörperschaften selbst, aber vor allem für die

Bürgerinnen und Bürger dar. Dies entspricht der Konzeption eines

bürgerinnennahen Staats, der Transparenz und allgemeine Verfügbarkeit von

Rechtsinformationen als demokratische Grundprinzipien verfolgt. Die beabsichtigte

Änderung widerspricht in eklatanter Form der durch neue Technologien ermöglichter

begrüßenswerten Entwicklung und würde zudem zu einer Zunahme im

Verwaltungsaufwand führen. Ebenfalls entspricht der ungehinderte Zugang der

BürgerInnen zu Informationen internationalen Übereinkommen sowie der Politik der

EU. Die immer komplexer werdende und immer öfter der Beurteilung der

Höchstgerichte unterworfene Rechtslage macht zudem den unbürokratischen

Zugang zu entsprechenden Informationen für immer breitere Kreise immer wichtiger.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wie hoch sind die derzeitigen Betriebskosten des RIS?

 

2. Welche Informationen über NutzerInnenzahlen und NutzerInnenverhalten im

    Hinblick auf die Nutzungsdauer und - häufigkeit liegen Ihnen vor?

 

3. Ab wann beabsichtigen Sie, das RIS für BenutzerInnen kostenpflichtig zu

    machen?

 

4. Welche Beitragshöhe gedenken Sie in Zukunft einzuheben und nach welcher

    Systematik (zeitbezogen, nutzerInnenbezogen, ...> gedenken Sie diese zu

    bemessen?

5. Welche Einnahmen erwarten Sie sich dadurch?

 

6. Welche Untersuchungen zu Änderungen des Nutzerinnenverhaltens des RIS

    im Falle einer Kostenpflichtigkeit wurden von Ihnen veranlasst bzw. liegen

    Ihnen vor und welche sonstigen Informationen zu dieser Frage sind Ihnen

    bekannt?

 

7. Welche kosten würden aus einer Kostenpflichtigkeit jeweils den Dienststellen

    der öffentlichen Verwaltung auf Bundes -, Landes - und Gemeindeebene und

    den Universitäten erwachsen?

 

8. Wie rechtfertigen Sie aus demokratiepolitischer Sicht die Einhebung von

    Benützungsentgelten?

 

9. Wäre die Einhebung von Entgelten für die Abfrage der im RIS enthaltenen

    Informationen mit einschlägigen Regelungen der EU und auf darüberliegenden

    Ebenen im Einklang? Wir ersuchen um Anführung dieser Regelungen und um

    Begründung im einzelnen.

 

10. Warum wurden nicht bereits bei Einführung des RIS Entgelte eingehoben?

 

11. In welchen europäischen Ländern ist der Zugang zu einem

      Rechtsinformationssystem mit Beiträgen verbunden und wie hoch sind diese?

 

12. Wie begründen Sie, dass Vorblatt und Erläuterungen zum gegenständlichen

      Gesetzesentwurf keinerlei Ausführungen zu dieser beabsichtigten Ergänzung

      von §7 des bisherigen Gesetzestextes enthalten?

 

13. Ist die Aussage im Vorblatt, dass die Gesetzesänderung „keine nennenswerten

      finanziellen Auswirkungen“ hätte, mit den Folgen dieser geplanten

      gravierenden Änderung in Übereinstimmung zu bringen?