2021/J XXI.GP

Eingelangt am: 01 03 2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Mag Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Einsparungen durch die Auflassung der Bezirksgerichte

 

 

 

Im Zuge der Verwaltungsreform und der Budgeteinsparungen wurden von Seiten des

Justizressorts Pläne zur Auflassung der Bezirksgerichte und Installierung von

Beratungsstellen entwickelt. Im Sinne eines erleichterten Rechtszuganges und der

Beibehaltung regionaler Strukturen wurde dieses Vorhaben von verschiedenen Seiten

(Bürgermeister, Landeshauptleute, Abg. z. NR Dr. Krüger) kritisch beurteilt.

 

Insgesamt erhebt sich die Frage einer Abwägung der politischen Prioritäten zwischen

möglichen Einsparungen und dem erschwerten Zugang zum Recht für die Bevölkerung der

ländlichen Regionen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage:

 

 

1. Wieviele Bezirksgerichte sind in Österreich von Ihren Plänen betroffen

    (Aufschlüsselung nach Bundesländern)?

 

2. Wieviele Bezirksgerichte werden im Durchschnitt (Aufschlüsselung nach

    Bundesländern) von einem Richter betreut?

 

3. Wie hoch ist der Personalaufwand für die Bezirksgerichte derzeit (aufgeschlüsselt

    nach Bundesländern und Dienstposten)?

 

4. Wie hoch ist der Sachaufwand derzeit (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)?

 

5. Wie hoch ist in Zukunft der Aufwand für die Mieten der Bezirksgerichte?

 

6. Welche Pläne bestehen Ihrerseits für die zukünftige Verwendung der Räumlichkeiten

    der Bezirksgerichte?

 

7. Mit welchen Kosten (Räumlichkeiten, Infrastruktur, etc.) ist zu rechnen, wenn bisherige

    „kleine Bezirksgerichte“ nach der Auflassung anderer Bezirksgerichte ausgebaut und

    vergrößert werden sollen?

 

8. Wie hoch schätzen Sie das Einsparungspotenzial bei Auflassung der Bezirksgerichte

    (Personalkosten nach Dienstposten, Sachaufwand, Miete)?

9. Wer soll Ihres Erachtens die KonsumentInnenberatung, die von Ihrer Seite als Ersatz

     für die Auflassung der Bezirksgerichte vorgeschlagen wird, vornehmen?

 

10. In welchem zeitlichen Aufwand soll die Beratung erfolgen?

 

11. Wie kann vor Ort durch eine Person eine All - round - KonsumentInnenberatung

      gewährleistet werden?

 

12. Wie hoch werden die damit verbunden Kosten geschätzt?

 

13. Auf welche Weise soll in Zukunft der rechtsstaatlich wertvolle direkte „Zugang zum

      Recht“ auch regional garantiert sein? In welcher Weise wird Personen ohne PKW der

      Weg zum nächsten Gericht erleichtert?