2021/J XXI.GP
Eingelangt am: 01 03 2001
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Mag Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Einsparungen durch die Auflassung der Bezirksgerichte
Im Zuge der Verwaltungsreform und der Budgeteinsparungen wurden von Seiten des
Justizressorts Pläne zur Auflassung der Bezirksgerichte und Installierung von
Beratungsstellen entwickelt. Im Sinne eines erleichterten Rechtszuganges und der
Beibehaltung regionaler Strukturen wurde dieses Vorhaben von verschiedenen Seiten
(Bürgermeister, Landeshauptleute, Abg. z. NR Dr. Krüger) kritisch beurteilt.
Insgesamt erhebt sich die Frage einer Abwägung der politischen Prioritäten zwischen
möglichen Einsparungen und dem erschwerten Zugang zum Recht für die Bevölkerung der
ländlichen Regionen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Wieviele Bezirksgerichte sind in Österreich von Ihren Plänen betroffen
(Aufschlüsselung nach Bundesländern)?
2. Wieviele Bezirksgerichte werden im Durchschnitt (Aufschlüsselung nach
Bundesländern) von einem Richter betreut?
3. Wie hoch ist der Personalaufwand für die Bezirksgerichte derzeit (aufgeschlüsselt
nach Bundesländern und Dienstposten)?
4. Wie hoch ist der Sachaufwand derzeit (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)?
5. Wie hoch ist in Zukunft der Aufwand für die Mieten der Bezirksgerichte?
6. Welche Pläne bestehen Ihrerseits für die zukünftige Verwendung der Räumlichkeiten
der Bezirksgerichte?
7. Mit welchen Kosten (Räumlichkeiten, Infrastruktur, etc.) ist zu rechnen, wenn bisherige
„kleine Bezirksgerichte“ nach der Auflassung anderer Bezirksgerichte ausgebaut und
vergrößert werden sollen?
8. Wie hoch schätzen Sie das Einsparungspotenzial bei Auflassung der Bezirksgerichte
(Personalkosten nach
Dienstposten, Sachaufwand, Miete)?
9. Wer soll Ihres Erachtens die KonsumentInnenberatung, die von Ihrer Seite als Ersatz
für die Auflassung der Bezirksgerichte vorgeschlagen wird, vornehmen?
10. In welchem zeitlichen Aufwand soll die Beratung erfolgen?
11. Wie kann vor Ort durch eine Person eine All - round - KonsumentInnenberatung
gewährleistet werden?
12. Wie hoch werden die damit verbunden Kosten geschätzt?
13. Auf welche Weise soll in Zukunft der rechtsstaatlich wertvolle direkte „Zugang zum
Recht“ auch regional garantiert sein? In welcher Weise wird Personen ohne PKW der
Weg zum nächsten Gericht erleichtert?