2027/J XXI.GP
Eingelangt am: 01 03 2001
der Abgeordneten Großruck
und Kollegen
an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen
betreffend die Verschreibung von größeren Medikamenten - Einheiten für chronisch
Kranke
Allgemein werden Medikamente in kleinen Verpackungseinheiten verschrieben, was
angesichts des „Medikamtenmüllberges“ auch sinnvoll ist. Für chronisch kranke
Menschen bedeutet dies aber einen enormen zusätzlichen Kosten - und Zeitaufwand
da sie in kurzen Abständen ihren Haus - oder Facharzt wegen einer Neuverordnung
aufsuchen müssen. Darüberhinaus ist auch jedes Mal die Rezeptgebühr zu entrich -
ten.
Natürlich bedürfen chronische Krankheiten einer permanenten Beobachtung, jedoch
sollte es dem behandelnden Arzt möglich sein, auch größere Verpackungseinheiten
verschreiben zu können.
Deshalb richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende
A n f r a g e:
1. Ausgehend von den 30 am häufigsten verordneten Medikamenten bei chroni -
schen Krankheiten (z. B. Diabetes, Bluthochdruck etc.):
a) Welche davon dürfen vom behandelnden Arzt für maximal einen Monat verschrie -
ben werden? Bei welchen Arzneien ist überdies eine chefärztliche Bewilligung
notwendig?
b) Welche davon dürfen vom behandelnden Arzt für maximal drei Monate verschrie -
ben werden? Bei welchen Arzneien ist überdies eine chefärztliche Bewilligung
notwendig?
2. Halten Sie es für richtig, daß chronisch kranke Menschen, die in ihrer Mobilität
ohnehin meistens eingeschränkt sind, durch diese Verordnungspraxis noch
zusätzlich belastet werden?
3. Gibt es Pläne seitens Ihres Ministeriums, diese zusätzliche Belastung für
chronisch kranke Menschen zu beseitigen?
4. Wenn ja, in welchem Zeitraum wird es eine positive Lösung im Sinne der
Betroffenen geben?