2027/J XXI.GP

Eingelangt am: 01 03 2001

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Großruck

und Kollegen

 

an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend die Verschreibung von größeren Medikamenten - Einheiten für chronisch

Kranke

 

 

Allgemein werden Medikamente in kleinen Verpackungseinheiten verschrieben, was

angesichts des „Medikamtenmüllberges“ auch sinnvoll ist. Für chronisch kranke

Menschen bedeutet dies aber einen enormen zusätzlichen Kosten - und Zeitaufwand

da sie in kurzen Abständen ihren Haus - oder Facharzt wegen einer Neuverordnung

aufsuchen müssen. Darüberhinaus ist auch jedes Mal die Rezeptgebühr zu entrich -

ten.

Natürlich bedürfen chronische Krankheiten einer permanenten Beobachtung, jedoch

sollte es dem behandelnden Arzt möglich sein, auch größere Verpackungseinheiten

verschreiben zu können.

 

Deshalb richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziale

Sicherheit und Generationen nachstehende

 

 

A n f r a g e:

 

 

1. Ausgehend von den 30 am häufigsten verordneten Medikamenten bei chroni -

    schen Krankheiten (z. B. Diabetes, Bluthochdruck etc.):

a) Welche davon dürfen vom behandelnden Arzt für maximal einen Monat verschrie -

    ben werden? Bei welchen Arzneien ist überdies eine chefärztliche Bewilligung

    notwendig?

b) Welche davon dürfen vom behandelnden Arzt für maximal drei Monate verschrie -

    ben werden? Bei welchen Arzneien ist überdies eine chefärztliche Bewilligung

    notwendig?

 

2. Halten Sie es für richtig, daß chronisch kranke Menschen, die in ihrer Mobilität

    ohnehin meistens eingeschränkt sind, durch diese Verordnungspraxis noch

    zusätzlich belastet werden?

 

3. Gibt es Pläne seitens Ihres Ministeriums, diese zusätzliche Belastung für

    chronisch kranke Menschen zu beseitigen?

 

4. Wenn ja, in welchem Zeitraum wird es eine positive Lösung im Sinne der

    Betroffenen geben?