2028/J XXI.GP
Eingelangt am: 01 03 2001
der Abgeordneten Reheis, Parnigoni, Pendl
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend geplante Abschaffung von Bundespolizeidirektionen und Sicherheitsdirektionen
Große Verunsicherung ruft eine Mitteilung des Bundesministeriums für öffentliche Leistung
und Sport bei den Bediensteten der Bundespolizeidirektionen und Sicherheitsdirektionen
hervor. Das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport plant offensichtlich die
Auflösung der Sicherheitsdirektionen und Bundespolizeidirektionen unter gleichzeitiger
Übertragung von Verwaltungsaufgaben an die Städte. Als erster Schritt soll das Meldewesen
mit 1.1.2002 an die Stadtmagistrate übergeben werden. Weiters wird deutlich ausgesprochen,
daß das Ziel der Reform auch darin besteht, daß keine Bundesbehörden mehr in den
Bundesländern bestehen sollen. Dies ist ein weiterer Schritt zu einer bürgerfremden
Zentralisierung.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Welche Verwaltungsagenden der Bundespolizeidirektionen und
Sicherheitsdirektionen sollen an die Stadtmagistrate bzw. Bezirksverwaltungsbehörde
übergeben werden?
2. Bis zu welchem Zeitpunkt soll dies erfolgen?
3. Welche Kosteneinsparungen werden dadurch in
Ihrem Ministerium erzielt?
4. Welche Kosten entstehen dadurch den Gemeinden und müssen im Wege des
Finanzausgleichs abgegolten werden?
5. Wieviele Personen sind von diesen Maßnahmen im Bundesministerium für Inneres
betroffen?
6. Welche konkreten Auswirkungen haben die geplanten Maßnahmen für diese
Personen?
7. Kommt es dadurch zu Kündigungen von Verwaltungsbediensteten und welcher
Dienstort wird gegebenenfalls BeamtInnen zugewiesen?