2029/J XXI.GP

Eingelangt am: 01 03 2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundeskanzler

betreffend ,, Vorschläge des Gerichtshofes und des Gerichts zur vorletzten

Regierungskonferenz in Amsterdam“

 

Für die Europäische Union ist es entscheidend, dass das Gerichtssystem der

Europäischen Union, die ihm übertragenen Aufgaben weiterhin unter

zufriedenstellenden Bedingungen erfüllen kann. Daher wurden vom Gerichtshof und

dem Gericht einige Änderungen der Verträge durch die vorletzte

Regierungskonferenz im Sommer 2000 angeregt. Im Mittelpunkt standen dabei

Zuständigkeits - und Verfahrensregeln in den Verträgen, die nach Ansicht des

Gerichtshofes und dem Gericht geändert werden sollten. Einbezogen wurden ferner

zwei Empfehlungen im Bericht der von der Kommission eingesetzte

Reflexionsgruppe, denen der Gerichtshof und das Gericht zugestimmt haben.

Zur Analyse der gegenwärtigen Situation hatten der Gerichtshof und das Gericht auf

ihr Reflektionspapier vom Mai 1999 über die Zukunft des Gerichtssystems der

Europäischen Union verwiesen, und stellten auch noch fest, dass sich die dort

geschilderten Tendenzen seitdem bestätigt haben. Diese Vorschläge wurden als

Mindestmaßnahmen gesehen, die dem Gerichtshof und dem Gericht die nötige

Flexibilität verschaffen sollten, damit sie sich unverzüglich ihren zunehmenden und

immer vielfältigeren Aufgaben anpassen könnten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler

nachstehende Anfrage:

 

 

1. Welche Haltung nahm Österreich grundsätzlich zum Reflexionspapier des

    Gerichtshofes und des Gerichts vom Mai 1999 über die Zukunft des

    Gerichtssystems der Europäischen Union ein?

 

2. Welche Haltung nahm Österreich bei dieser Regierungskonferenz zum

    Vorschlag des Gerichtshofes und des Gerichts ein, ihnen die Befugnis

    einzuräumen, selbst ihre Verfahrensordnung zu ändern?

 

3. Welche Haltung nahm Österreich bei dieser Regierungskonferenz zu dem

    Vorschlag des Gerichtshofes und des Gerichtes ein, ein System zur Filterung

    der Rechtsmittel gegen die Urteile des Gerichts einzuführen?

 

4. Welche Haltung nahm Österreich bei dieser Regierungskonferenz zu dem

    Vorschlag des Gerichtshofes und des Gerichtes ein, eine Anpassung der Art

    und Weise der Behandlung von Streitigkeiten im Bereich des öffentlichen

    Dienstes zur Gemeinschaft vorzunehmen?

5. Welche Haltung nahm Österreich bei dieser Regierungskonferenz zu der

    Möglichkeit ein, dass der Rat zu gegebener Zeit für bestimmte „besondere

    Streitsachen“ gemäß den in Artikel 225 Abs. 2 beschriebenen Verfahren

    einstimmig beschließt, dem Gericht die Zuständigkeit zur Beantwortung von

    Vorabentscheidungsersuchen zu übertragen?

 

6. Welche Haltung nahm Österreich bei dieser Regierungskonferenz zu dem

    Vorschlag ein, in Bereichen wie dem des gewerblichen und kommerziellen

    Eigentums - ebenso wie bei Streitigkeiten im Bereich des öffentlichen

    Dienstes der Gemeinschaft Beschwerdekammern mit gerichtlichen

    Charakter einzurichten, die in einem Gerichtsverfahren über Streitigkeiten

    entscheiden, bevor der Gerichtshof - und zuerst das Geicht - angerufen

    werden kann?

 

7. Was wurde bislang tatsächlich beschlossen?

 

8. Welche Auswirkungen hat dies auf die Österreichische Rechtsordung?