2029/J XXI.GP
Eingelangt am: 01 03 2001
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an den Bundeskanzler
betreffend ,, Vorschläge des Gerichtshofes und des Gerichts zur vorletzten
Regierungskonferenz in Amsterdam“
Für die Europäische Union ist es entscheidend, dass das Gerichtssystem der
Europäischen Union, die ihm übertragenen Aufgaben weiterhin unter
zufriedenstellenden Bedingungen erfüllen kann. Daher wurden vom Gerichtshof und
dem Gericht einige Änderungen der Verträge durch die vorletzte
Regierungskonferenz im Sommer 2000 angeregt. Im Mittelpunkt standen dabei
Zuständigkeits - und Verfahrensregeln in den Verträgen, die nach Ansicht des
Gerichtshofes und dem Gericht geändert werden sollten. Einbezogen wurden ferner
zwei Empfehlungen im Bericht der von der Kommission eingesetzte
Reflexionsgruppe, denen der Gerichtshof und das Gericht zugestimmt haben.
Zur Analyse der gegenwärtigen Situation hatten der Gerichtshof und das Gericht auf
ihr Reflektionspapier vom Mai 1999 über die Zukunft des Gerichtssystems der
Europäischen Union verwiesen, und stellten auch noch fest, dass sich die dort
geschilderten Tendenzen seitdem bestätigt haben. Diese Vorschläge wurden als
Mindestmaßnahmen gesehen, die dem Gerichtshof und dem Gericht die nötige
Flexibilität verschaffen sollten, damit sie sich unverzüglich ihren zunehmenden und
immer vielfältigeren Aufgaben anpassen könnten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler
nachstehende Anfrage:
1. Welche Haltung nahm Österreich grundsätzlich zum Reflexionspapier des
Gerichtshofes und des Gerichts vom Mai 1999 über die Zukunft des
Gerichtssystems der Europäischen Union ein?
2. Welche Haltung nahm Österreich bei dieser Regierungskonferenz zum
Vorschlag des Gerichtshofes und des Gerichts ein, ihnen die Befugnis
einzuräumen, selbst ihre Verfahrensordnung zu ändern?
3. Welche Haltung nahm Österreich bei dieser Regierungskonferenz zu dem
Vorschlag des Gerichtshofes und des Gerichtes ein, ein System zur Filterung
der Rechtsmittel gegen die Urteile des Gerichts einzuführen?
4. Welche Haltung nahm Österreich bei dieser Regierungskonferenz zu dem
Vorschlag des Gerichtshofes und des Gerichtes ein, eine Anpassung der Art
und Weise der Behandlung von Streitigkeiten im Bereich des öffentlichen
Dienstes zur Gemeinschaft
vorzunehmen?
5. Welche Haltung nahm Österreich bei dieser Regierungskonferenz zu der
Möglichkeit ein, dass der Rat zu gegebener Zeit für bestimmte „besondere
Streitsachen“ gemäß den in Artikel 225 Abs. 2 beschriebenen Verfahren
einstimmig beschließt, dem Gericht die Zuständigkeit zur Beantwortung von
Vorabentscheidungsersuchen zu übertragen?
6. Welche Haltung nahm Österreich bei dieser Regierungskonferenz zu dem
Vorschlag ein, in Bereichen wie dem des gewerblichen und kommerziellen
Eigentums - ebenso wie bei Streitigkeiten im Bereich des öffentlichen
Dienstes der Gemeinschaft Beschwerdekammern mit gerichtlichen
Charakter einzurichten, die in einem Gerichtsverfahren über Streitigkeiten
entscheiden, bevor der Gerichtshof - und zuerst das Geicht - angerufen
werden kann?
7. Was wurde bislang tatsächlich beschlossen?
8. Welche Auswirkungen hat dies auf die Österreichische Rechtsordung?