204/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Riess - Passer, Staffaneller, Mag. Haupt

und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Ungleichbehandlung von Lehrberufen in Zusammenhang mit Beihilfen zur

Förderung von Ausbildungsverhältnissen gem. Berufsausbildungsgesetz

 

Wie der nachstehend angeführte Fall eindrucksvoll veranschaulicht kommt es im Bereich

der von dieser Bundesregierung in den letzten Jahren immer wieder ins Treffen

geführten „erfolgreichen“ Lehrlingsoffensive zu für die betroffenen Lehrlingsausbildner

und Lehrlingen unverständlichen und unerklärlichen Vorgängen.

Im Oktober dieses Jahres stellte ein gemäß land - und forstwirtschaftlichem

Berufsausbildungsgesetz befugter Lehrberechtigter beim AMS einen Antrag auf

Gewährung einer Beihilfe zur Förderung eines Ausbildungsverhältnisses gem. § 34 AMS -

G, und zwar für die Ausbildung im Lehrberuf Pferdewirtschaft gern. § 3 Abs. 2 land -

und forstwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz. Dieser Antrag wurde mit Schreiben

vorn 19.11.1999 mit dem Hinweis abgelehnt, daß der Lehrberuf ,,Pferdewirt“ bzw.

Pferdewirtschaft“ in der Lehrberufsliste gem. § 7 BAG - als Voraussetzung für die

Förderungswürdigkeit - nicht aufscheine.

Den unterfertigten Abgeordneten erscheint es im höchsten Maße als ungerechtfertigt

und benachteiligend, eine sogenannte Lehrlingsoffensive, bzw. den Erhalt einer

Unterstützung - auf Lehrberufe zu beschränken, die in der o.a. Lehrberufsliste gemäß

BAG angeführt sind, und stellen daher an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit

und Soziales nachstehende

 

Anfrage:

 

 

1) Ist Ihnen bekannt, daß für Lehrberufe gemäß dem land - und forstwirtschaftlichen

    Berufsausbildungsgesetz keine Förderungen seitens einzelner Landesgeschäftsstellen

    des AMS gewährt werden?

2) Wenn ja, in welchen Landesgeschäftsstellen des AMS kam es bisher zu derartigen

     Ungleichbehandlungen verschiedener Lehrberufe?

 

3) Aus welchem Grund werden bestehende Lehrberufe gem. land - und

    forstwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz in einigen Bundesländern von

    Förderungen gem. § 34 AMS - Gesetz ausgeschlossen?

 

4) Welche Schritte werden Sie setzen, um diese bestehende Ungleichbehandlung

     verschiedener Lehrberufe zu beseitigen?

 

5) Gedenken Sie jene Lehrlinge bzw. Lehrlingsausbildner, die in den letzten Jahren

    aufgrund dieser Ungleichbehandlung nicht in den Genuß einer Förderung

    gekommen sind, zu entschädigen?

    Wenn ja, wann und in welcher Form?

    Wenn nein, warum nicht?

 

6) Kann man aus dieser Ungleichbehandlung und Benachteiligung von Lehrberufen

    schließen, daß für Sie Schulungen in BFI, WIFI, etc. einen höheren Stellenwert haben

    als die tatsächliche Ausbildung unserer Jugend in Lehrberufen mit entsprechendem

    Lehrabschluß und Berufsperspektive?