2047/J XXI.GP

Eingelangt am: 2. 3. 2001

 

                                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend die Besetzung der Kommissionen des Menschenrechtsbeirates mit

Vertreterinnen von Minderheiten

 

Der Menschrechtsbeirat hat im April 2000 mit Bewerbungsfrist 5. Mai folgende

Ausschreibung

veranlaßt:

 

 

„Der Menschenrechtsbeirat im Bundesministerium für Inneres sucht Mitglieder für die

Kommissionen des Menschenrechtsbeirates. ... Sie sollen die Anhaltung von

Menschen an Dienststellen der Sicherheitsexekutive und die Ausübung

verwaltungsbehördlicher Befehls - und Zwangsgewalt begleitend überprüfen.

Bewerbungen von Frauen und VertreterInnen von Minderheiten werden besonders

begrüßt.“

 

In Beantwortung der Anfrage 1023/J XXI. GP teilte der Herr Bundesminister für

Inneres mit, dass „keiner der BewerberInnen sich als Vertreterin einer Minderheit

deklariert“ habe (1093/AB, XXI. GP).

 

Die unterzeichneten Abgeordneten erlangten jedoch davon Kenntnis, dass sich

zumindest einer der Bewerberinnen als Vertreter einer Minderheit deklariert hat. Dr.

Helmut Graupner, Präsident der Bürgerrechtsorganisation für homo - und bisexuelle

Frauen und Männer ,,Rechtskomitee LAMBDA“, hat sich mit Schreiben vom

10.04.2000 unter ausdrücklichem Hinweis auf die o.a. Passage der Ausschreibung

und auf seine langjährige führende Tätigkeit in der Homosexuellenbewegung

beworben. Mit Schreiben des Menschenrechtsbeirats vom 20.06.2000 teilte dieser

die Ablehnung der Bewerbung mit.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

                                                               Anfrage

 

 

1. Wieso wurde in Ihrer Anfragebeantwortung 1093/AB XXI. GP eine unrichtige

    Auskunft gegeben?

 

2. Wieviele Personen haben sich nun tatsächlich unter Hinweis auf ihre

    Zugehörigkeit zu einer Minderheit beworben (aufgeschlüsselt nach

    Minderheitengruppen)?

3. Wievielen Bewerbungen davon wurde entsprochen (aufgeschlüsselt nach

    Minderheitengruppen)?

 

4. Aus welchen Gründen wurden die BewerberInnen abgelehnt (aufgeschlüsselt

    nach Minderheitengruppen)?

 

5. Wenn keine VertreterInnen von Minderheiten aufgenommen wurden: warum

    erfolgt eine Ausschreibung unter besonderer Betonung der Erwünschtheit von

    Minderheitenvertreterlnnen, wenn dann, trotz Bewerbung, keine solchen

    aufgenommen werden?

 

6. Wie werden Sie sicherstellen, dass künftig in den Kommissionen des

    Menschenrechtsbeirates auch gleichgeschlechtlich l(i)ebende MitbürgerInnen

    angemessen vertreten sein werden?

 

7. Welche Maßnahmen planen Sie zur Umsetzung der Empfehlung 1474(2000) der

    Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 26.09.2000, in der die

    Versammlung die Mitgliedstaaten auffordert, aktiv positive Maßnahmen zur

    Bekämpfung homophober Einstellungen, insb. u.a. in den Polizeibehörden, durch

   Aus - und Weiterbildung zu treffen (Pkt. 11 .e.)?

 

8. Werden Sie hiebei Bürgerrechtsorganisation für homo - und bisexuelle Frauen

    und Männer einbeziehen, und wenn ja in welcher Form?

 

    a) Wenn nein, warum nicht?

 

9. Werden Sie in Zukunft darauf hinwirken, dass zusätzlich zu den bisher

    unmittelbar angesprochenen Institutionen und Einrichtungen auch

    Organisationen und Einrichtungen aus dem Minderheitenbereich über

    Ausschreibungen im Zusammenhang mit der Besetzung der Kommissionen des

    Menschenrechtsbeirates direkt unmittelbar werden (z.B.: Österreichische Liga für

    Menschenrechte, Initiative Minderheiten, HOSI, Lambda, die jeweiligen

    Volksgruppenbeiräte und ähnliche).