2047/J XXI.GP
Eingelangt am: 2. 3. 2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend die Besetzung der Kommissionen des Menschenrechtsbeirates mit
Vertreterinnen von Minderheiten
Der Menschrechtsbeirat hat im April 2000 mit Bewerbungsfrist 5. Mai folgende
Ausschreibung
veranlaßt:
„Der Menschenrechtsbeirat im Bundesministerium für Inneres sucht Mitglieder für die
Kommissionen des Menschenrechtsbeirates. ... Sie sollen die Anhaltung von
Menschen an Dienststellen der Sicherheitsexekutive und die Ausübung
verwaltungsbehördlicher Befehls - und Zwangsgewalt begleitend überprüfen.
Bewerbungen von Frauen und VertreterInnen von Minderheiten werden besonders
begrüßt.“
In Beantwortung der Anfrage 1023/J XXI. GP teilte der Herr Bundesminister für
Inneres mit, dass „keiner der BewerberInnen sich als Vertreterin einer Minderheit
deklariert“ habe (1093/AB, XXI. GP).
Die unterzeichneten Abgeordneten erlangten jedoch davon Kenntnis, dass sich
zumindest einer der Bewerberinnen als Vertreter einer Minderheit deklariert hat. Dr.
Helmut Graupner, Präsident der Bürgerrechtsorganisation für homo - und bisexuelle
Frauen und Männer ,,Rechtskomitee LAMBDA“, hat sich mit Schreiben vom
10.04.2000 unter ausdrücklichem Hinweis auf die o.a. Passage der Ausschreibung
und auf seine langjährige führende Tätigkeit in der Homosexuellenbewegung
beworben. Mit Schreiben des Menschenrechtsbeirats vom 20.06.2000 teilte dieser
die Ablehnung der Bewerbung mit.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Wieso wurde in Ihrer Anfragebeantwortung 1093/AB XXI. GP eine unrichtige
Auskunft gegeben?
2. Wieviele Personen haben sich nun tatsächlich unter Hinweis auf ihre
Zugehörigkeit zu einer Minderheit beworben (aufgeschlüsselt nach
Minderheitengruppen)?
3. Wievielen Bewerbungen davon wurde entsprochen (aufgeschlüsselt nach
Minderheitengruppen)?
4. Aus welchen Gründen wurden die BewerberInnen abgelehnt (aufgeschlüsselt
nach Minderheitengruppen)?
5. Wenn keine VertreterInnen von Minderheiten aufgenommen wurden: warum
erfolgt eine Ausschreibung unter besonderer Betonung der Erwünschtheit von
Minderheitenvertreterlnnen, wenn dann, trotz Bewerbung, keine solchen
aufgenommen werden?
6. Wie werden Sie sicherstellen, dass künftig in den Kommissionen des
Menschenrechtsbeirates auch gleichgeschlechtlich l(i)ebende MitbürgerInnen
angemessen vertreten sein werden?
7. Welche Maßnahmen planen Sie zur Umsetzung der Empfehlung 1474(2000) der
Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 26.09.2000, in der die
Versammlung die Mitgliedstaaten auffordert, aktiv positive Maßnahmen zur
Bekämpfung homophober Einstellungen, insb. u.a. in den Polizeibehörden, durch
Aus - und Weiterbildung zu treffen (Pkt. 11 .e.)?
8. Werden Sie hiebei Bürgerrechtsorganisation für homo - und bisexuelle Frauen
und Männer einbeziehen, und wenn ja in welcher Form?
a) Wenn nein, warum nicht?
9. Werden Sie in Zukunft darauf hinwirken, dass zusätzlich zu den bisher
unmittelbar angesprochenen Institutionen und Einrichtungen auch
Organisationen und Einrichtungen aus dem Minderheitenbereich über
Ausschreibungen im Zusammenhang mit der Besetzung der Kommissionen des
Menschenrechtsbeirates direkt unmittelbar werden (z.B.: Österreichische Liga für
Menschenrechte, Initiative Minderheiten, HOSI, Lambda, die jeweiligen
Volksgruppenbeiräte und ähnliche).