2048/J XXI.GP

Eingelangt am: 2. 3. 2001

 

                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und Arbeit

 

betreffend die Beobachtung sogenannter „linker Vereine“ durch das AMS

 

 

Dem Revisionsbericht der AMS Bundesgeschäftsstelle ist zu entnehmen, dass die

Revisionsabteilung des AMS mit der Aufgabe betraut wurde, das AMS nach etwaigen

„Zuwendungen an linke Vereine“ hin zu überprüfen. Angesichts dieser wohl ziemlich

einmaligen Auftragsstellung, die durch das AMS - Gesetz als nicht gedeckt erscheint, stellen

 

die unterfertigten Abgeordneten daher folgende

 

 

                                                               ANFRAGE:

 

 

1)   Wie lautet der genaue Auftrag betreffend „Zuwendungen an linke Vereine“ (Bitte um

       genaue Anführung des Textes)?

 

2)   Wann und warum wurde dieser Auftrag erteilt (Bitte um Angabe des Datums und der

       genauen Begründung) ?

 

2a) Von wem genau wurde der Auftrag erteilt? Ging die Initiative zur Erteilung des

       Auftrags vom Sozialministerium oder vom AMS aus?

 

3)   Auf welcher gesetzlichen Basis beruht diese Beobachtung linker Vereine (Bitte um

       Anführung der genauen Gesetzesstelle)?

 

4)   Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um einen Verein im Sinne des genannten

      Auftrags als „links“ einzustufen (bitte um genaue Anführung der Kriterien) ?

 

5)   Auf welcher wissenschaftlichen Basis wurden diese Kriterien festgelegt (Bitte um

      Anführung der genauen Literatur bzw. der bei der Festlegung eingebundenen

      WissenschafterInnen)?

 

6)   Wie oft wurde im Zuge dieses Auftrags festgestellt, dass ein Verein „links“ ist (Bitte

      um Auflistung nach Jahren)?

 

7)   Zu welchen Konsequenzen führte die Feststellung, dass ein Verein „links“ sein soll

      (Bitte um detaillierte Darstellung der Konsequenzen in jedem Fall).

8)   Gab es in Zusammenhang mit dem Beobachtungsauftrag in irgendeiner Form zu

       einer Zusammenarbeit mit

       • der Staatspolizei (wenn ja, wie oft, aufgeschlüsselt nach Jahren)?

       • den militärischen Geheimdiensten (wenn ja, wie oft, aufgeschlüsselt nach

         Jahren)?

       • sonstigen Körperschaften öffentlichen Rechts (wenn ja, welche Körperschaft und

         wie oft, aufgeschlüsselt nach Organisationen und Jahren)?

 

9)   Gibt es im AMS einen gleichgelagerten Auftrag zur Beobachtung „rechter Vereine"?

      Wenn ja: Bitte um Beantwortung der Fragen 1 bis 8 auch hinsichtlich „rechter

      Vereine“.

 

10) Gibt es im AMS einen gleichgelagerten Auftrag zur Beobachtung von destruktiven

       Kulten und Psychokulten ("Sekten“)?

       Wenn ja: Bitte um Beantwortung der Fragen 1 bis 8 auch hinsichtlich destruktiver

       Kulte bzw. Psychokulte („Sekten“).

 

11) Gibt es im AMS einen gleichgelagerten Auftrag zur Beobachtung von Unternehmen

       oder Vereinen, die Arbeitszeitregelungen bzw.

      ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen mißachten?

      Wenn ja: Bitte um Beantwortung der Fragen 1 bis 8 auch hinsichtlich Unternehmen

      oder Vereinen, die Arbeitszeitregelungen bzw.

      ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen mißachten?

 

12) Gibt es im AMS einen gleichgelagerten Auftrag zur Beobachtung von Unternehmen

      oder Vereinen, die Frauen in Erwerb oder beruflichen

      Weiterentwicklungsmöglichkeiten behindern bzw. sexuelle Belästigung am

      Arbeitsplatz nicht entsprechend sanktionieren?

      Wenn ja: Bitte um Beantwortung der Fragen 1 bis 8 auch hinsichtlich Unternehmen

      oder Vereinen, die Frauen in Erwerb oder beruflichen

      Weiterentwicklungsmögtichkeiten behindern bzw. sexuelle Belästigung am

      Arbeitsplatz nicht entsprechend sanktionieren.

 

13) Werden Sie die Beobachtung „linker Vereine“ im Bereich des AMS abstellen? Wenn

       ja: Wann? Wenn nein: Warum nicht?