2049/J XXI.GP
Eingelangt am: 2. 3. 2001
ANFRAGE
des Abgeordneten Pilz, Brosz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend
Einrückungs - Abrüstungsuntersuchung bei BWÜIKO
Gerade in den letzten Wochen ist der Gesundheitszustand von Soldatinnen im Mit -
telpunkt öffentlichen Interesses im Zusammenhang mit den bis dato nicht genügend
erforschten DU - Munition gegeben.
Umso wichtiger erachten es die unterfertigten Abgeordneten, dass bei Personen, die
einrücken, bzw. abrüsten (auch zu einfachen Kaderübungen) bestmögliche ärztliche
Untersuchungen durchgeführt werden.
Nach Berichten über Vorgänge bei der Battaillonsübergabe des Panzerabwehrba -
taillons 1 stellen die unterfertigten Angeordneten folgende
ANFRAGE:
1) Was hat die Parade zur Bataillonsübergabe am 17.11.2000 des Panzerabwehrbataillon 1
Wr. Neustadt gekostet?
2) Wird ein Truppenarzt für die Einrückungsuntersuchung sowie für die Abrüsteruntersu -
chung bei einer BWÜ/KÜ extra bezahlt oder ist diese für den Arzt in einer Pauschale ab-
gegolten?
3.) Falls extra Bezahlung: Hat der Truppenarzt des Panzerabwehrbataillon 1 Wr. Neustadt
für die Abrüsteruntersuchung der BWÜIKÜ 6. - 17.11.2000 eine Abrechnung gestellt?
4) Ist eine Abrüsteruntersuchung am Ende einer BWÜ/KÜ zwingend vorgeschrieben?
5.) Falls ja: Warum hat es bei der BWÜ/KÜ vom 06. - 17. 11.2000 keine Abrüsteruntersu -
chung gegeben?