2049/J XXI.GP

Eingelangt am: 2. 3. 2001

 

                                                               ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pilz, Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung

 

betreffend

 

 

Einrückungs - Abrüstungsuntersuchung bei BWÜIKO

 

 

Gerade in den letzten Wochen ist der Gesundheitszustand von Soldatinnen im Mit -

telpunkt öffentlichen Interesses im Zusammenhang mit den bis dato nicht genügend

erforschten DU - Munition gegeben.

Umso wichtiger erachten es die unterfertigten Abgeordneten, dass bei Personen, die

einrücken, bzw. abrüsten (auch zu einfachen Kaderübungen) bestmögliche ärztliche

Untersuchungen durchgeführt werden.

Nach Berichten über Vorgänge bei der Battaillonsübergabe des Panzerabwehrba -

taillons 1 stellen die unterfertigten Angeordneten folgende

 

 

                                                               ANFRAGE:

 

 

1) Was hat die Parade zur Bataillonsübergabe am 17.11.2000 des Panzerabwehrbataillon 1

    Wr. Neustadt gekostet?

 

2) Wird ein Truppenarzt für die Einrückungsuntersuchung sowie für die Abrüsteruntersu -

    chung bei einer BWÜ/KÜ extra bezahlt oder ist diese für den Arzt in einer Pauschale ab-

    gegolten?

 

3.) Falls extra Bezahlung: Hat der Truppenarzt des Panzerabwehrbataillon 1 Wr. Neustadt

      für die Abrüsteruntersuchung der BWÜIKÜ 6. - 17.11.2000 eine Abrechnung gestellt?

 

4) Ist eine Abrüsteruntersuchung am Ende einer BWÜ/KÜ zwingend vorgeschrieben?

 

5.) Falls ja: Warum hat es bei der BWÜ/KÜ vom 06. - 17. 11.2000 keine Abrüsteruntersu -

      chung gegeben?