2050/J XXI.GP

Eingelangt am: 2. 3. 2001

 

                                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dietachmayr

und GenossInnen

an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport

betreffend Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes

 

Laut Kurier vom 23. Februar 2001 soll bald das Kilometergeld neu geregelt werden. Die

neuen Vorschläge sollen jedoch nur gut für den Bund aber schlecht für die

Verkehrsteilnehmer sein.

 

In der Antwort auf eine - unter der Nr. 961/J - an Sie gerichtete Anfrage des Abgeordneten

Mag. Johann Maier vom 21. Juni 2000 erklärten Sie, dass das amtliche Kilometergeld eine

Höhe erreicht habe, die im internationalen Vergleich zu hoch angesiedelt sei. Sie hätten daher

die seinerzeitige Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufgekündigt, um ein weiteres

Ansteigen auf Grund von Schwellenwert - Überschreitungen nicht mehr eintreten zu lassen. Sie

hätten verwaltungsintern die Kilometergeldregelungen der EU - Mitgliedstaaten analysieren

lassen, wobei sich herausgestellt habe, dass Deutschland eine mit der österreichischen

Regelung vergleichbare Kilometergeldregelung besitze, jedoch kostengünstigere und dennoch

plausible Grundlagen für die Berechnung des Kilometergeldes entwickelt hätte. Es erscheine

Ihnen daher sinnvoll, künftige Erhöhungen des österreichischen Kilometergeldes, auf der

Basis des deutschen Modells vorzunehmen.

 

Fraglich ist daher, wie die Kilometergeldregelung in unserem Nachbarstaat aussieht. Laut

Kurier vom 23. Februar 2001 existieren in Deutschland zwei unterschiedliche Tarife. Wird

der Privatwagen nur gelegentlich dienstlich verwendet, werden 38 Pfennig (rund 2,80

Schilling) Kilometergeld ausbezahlt, bei mehr als 6000 Dienstkilometer pro Jahr sind es 52

Pfennig (rund 3,80 Schilling).

 

Damit die Kosten für die Autofahrer tatsächlich abgegolten werden können, müsste das

Kilometergeld von derzeit 4,90 auf 5,40 Schilling erhöht werden!

 

Hohe Treibstoffpreise, die 51,4 prozentige Erhöhung der motorbezogenen Versicherungs -

steuer und die 80 prozentige Erhöhung der PKW - Mautvignette belasten die

Autofahrer massiv. Außerdem ist der Preisindex für den privaten Pkw - Verkehr im Dezember

2000 auf den Wert von 110,2 (Basis 1996=100) gestiegen und liegt insgesamt seit Monaten

über jener Marke (7 Prozent - Anpassungsklausel), bei der das Kilometergeld bisher noch von

jeder Bundesregierung erhöht wurde.

 

Beim amtlichen Kilometergeld handelt es sich um einen Kostenersatz. Es wird durch die

Reisegebührenvorschrift vom Bundeskanzleramt festgesetzt. Dabei handelt es sich um ein

Gesetz, mit dem die Vergütungen für Bundesbedienstete festgelegt werden. Das amtliche

Kilometergeld gilt somit als festgelegte Pauschalentschädigung für Bundesbedienstete bei

Verwendung ihres Privatfahrzeuges für Dienstfahrten. Das amtliche Kilometergeld gilt aber

auch als Richtlinie und gleichzeitig als Höchstbetrag für die Steuerfreiheit in der

Privatwirtschaft. Die letzte Festsetzung der amtlichen Kilometergeldsätze fand im Juni 1997

statt. (ARBÖ)

 

Die neuen Kilometergeld - Sätze sollten daher lauten:

 

 

 

Neu:

 Derzeit:

Personenwagen

 5,40 ATS

 4,90 ATS

Motorräder> 250 ccm

 3,05 ATS

 2,76 ATS

Motorräder <250 ccm

 1,70 ATS

 1,56 ATS

Beifahrer

 0,65 ATS

 0,59 ATS

 

Die Treibstoffpreise sind im Vorjahr in fast jedem Monat um zwei bis vier Prozent

angestiegen, nur im April, August, Oktober und Dezember gab es geringe Preisrückgänge. Im

Jahresschnitt 2000 verblieb aber dennoch ein Preisschub von plus 18 Prozent!

 

Die Autofahrer müssen heuer mit höheren Kosten für ihre Autoversicherung rechnen. Bis zu

fünf Prozent wollen die Versicherungen auf die Prämien der Kfz - Haftpflichtversicherung

aufschlagen, für die Kaskoversicherung werden noch höhere Prämienaufschläge angekündigt.

Bei Neuabschlüssen müssen Autofahrer bei der Haftpflichtversicherung auf mittlerweile lieb

gewordene Rabatte verzichten, bei der Kaskoversicherung sind höhere Selbstbehalte angesagt.

 

Die von der Bundesregierung rückwirkend mit Jahresbeginn eingeführte neue Steuer auf

Rücklagen der Schaden - Unfallversicherungen erweist sich als zusätzlicher Faktor für den

Teuerungsschub.

Insgesamt geht es nach Berechnungen des Versicherungverbandes in den nächsten drei Jahren

um sechs Milliarden Schilling, die der Staat zusätzlich von den Versicherungen kassiert, die

ihrerseits die Mehrkosten in den Prämien unterzubringen versuchen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für öffentliche

Leistung und Sport nachstehende

 

 

                                                               Anfrage:

 

1.   Wie soll das neue Modell zur Regelung des Kilometergeldes tatsächlich aussehen?

 

2.   Wird das Kilometergeld für Personenwagen von 4,90 auf 5,40 Schilling erhöht?

      Falls nein, wie soll die Kilometergeldregelung bei Personenwagen künftig aussehen?

 

3.   Wird das Kilometergeld für Motorräder> 250 ccm von 2,76 auf 3,05 Schilling erhöht?

      Falls nein, wie soll die Kilometergeldregelung bei Motorräder> 250 ccm künftig aussehen?

 

4.   Wird das Kilometergeld für Motorräder <250 ccm von 1,56 auf 1,70 Schilling erhöht?

      Falls nein, wie soll die Kilometergeldregelung bei Motorräder <250 ccm künftig aussehen?

 

5.   Wird das Kilometergeld für Beifahrer von 0,59 auf 0,65 Schilling erhöht?

      Falls nein, wie soll die Kilometergeldregelung für Beifahrer künftig aussehen?

 

6.   Wie gelangen Sie zur Ansicht, dass das amtliche Kilometergeld im internationalen

      Vergleich zu hoch angesiedelt ist? Erklären Sie bitte Ihren Standpunkt!

 

7.   Wie kommen Sie zur Ansicht, dass das Kilometergeldsystem aus Deutschland mit dem in

      Österreich vergleichbar ist?

 

8.   Warum sollte die in Deutschland geltende Kilometergeldregelung für die österreichischen

      Autolenker günstiger sein, wo doch nach dem System in Deutschland bloß maximal 52

      Pfennig (ca. 3,80 Schilling) pro Kilometer bezahlt werden und in Österreich 4,90

      Schilling?

9.   Wird das amtliche Kilometergeld künftig nicht mehr auf der Basis der Verhandlungen mit

      der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst vereinbart? Falls nein warum nicht?

 

10. Werden Sie die 7 Prozent - Anpassungsklausel, bei der das amtliche Kilometergeld bisher

      noch von jeder Bundesregierung erhöht wurde, nicht mehr anwenden? Falls nein, warum

      nicht? Sind Sie sich darüber im Klaren, dass im Falle von vermehrter

      Einzelkostenabrechnungen die Verwaltungskosten enorm ansteigen werden?

 

11. Falls doch, warum wurde das Kilometergeld nicht schon längst erhöht, da der Preisindex

      für den privaten Pkw - Verkehr schon seit Monaten über jener Marke (7 Prozent -

      Anpassungsklausel) liegt?

 

12. Werden Sie den Beamten künftig mehr Dienstautos zur Verfügung stellen, da es diesen

      nicht zumutbar ist, Dienstfahrten mit dem Privat - Pkw zu unternehmen, wenn das

      Kilometergeld die Kosten nicht mehr deckt?

 

13. Sind Sie auch der Meinung, dass die Autofahrer von Ihrer Regierung schon genug belastet

      wurden (Stichwort: motorbezogene Versicherungssteuer, Mautvignette, usw.) und daher

      Verschlechterungen beim Kilometergeld nicht mehr tragbar sind? Falls nein, warum

      nicht?

 

14. Dient die neue Steuer auf Rücklagen der Schaden - Unfallversicherung bloß zur

      Geldbeschaffung zwecks Budgetsanierung, oder wird damit auch ein sonstiger Zweck

      verfolgt? Falls ja, welcher?

 

15. Wollen Sie durch Ihre Vorgangsweise, den Versicherungen Milliarden wegnehmen,

      welche diese wieder über Prämienerhöhungen hereinbringen müssen, den Zorn der

      finanziell geschröpften Autolenker auf die Versicherungen umlenken?

 

16. Wie sehen die Kilometergeldregelungen in anderen Staaten der EU aus?