2050/J XXI.GP
Eingelangt am: 2. 3. 2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Dietachmayr
und GenossInnen
an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport
betreffend Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes
Laut Kurier vom 23. Februar 2001 soll bald das Kilometergeld neu geregelt werden. Die
neuen Vorschläge sollen jedoch nur gut für den Bund aber schlecht für die
Verkehrsteilnehmer sein.
In der Antwort auf eine - unter der Nr. 961/J - an Sie gerichtete Anfrage des Abgeordneten
Mag. Johann Maier vom 21. Juni 2000 erklärten Sie, dass das amtliche Kilometergeld eine
Höhe erreicht habe, die im internationalen Vergleich zu hoch angesiedelt sei. Sie hätten daher
die seinerzeitige Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufgekündigt, um ein weiteres
Ansteigen auf Grund von Schwellenwert - Überschreitungen nicht mehr eintreten zu lassen. Sie
hätten verwaltungsintern die Kilometergeldregelungen der EU - Mitgliedstaaten analysieren
lassen, wobei sich herausgestellt habe, dass Deutschland eine mit der österreichischen
Regelung vergleichbare Kilometergeldregelung besitze, jedoch kostengünstigere und dennoch
plausible Grundlagen für die Berechnung des Kilometergeldes entwickelt hätte. Es erscheine
Ihnen daher sinnvoll, künftige Erhöhungen des österreichischen Kilometergeldes, auf der
Basis des deutschen Modells vorzunehmen.
Fraglich ist daher, wie die Kilometergeldregelung in unserem Nachbarstaat aussieht. Laut
Kurier vom 23. Februar 2001 existieren in Deutschland zwei unterschiedliche Tarife. Wird
der Privatwagen nur gelegentlich dienstlich verwendet, werden 38 Pfennig (rund 2,80
Schilling) Kilometergeld ausbezahlt, bei mehr als 6000 Dienstkilometer pro Jahr sind es 52
Pfennig (rund 3,80 Schilling).
Damit die Kosten für die Autofahrer tatsächlich abgegolten werden können, müsste das
Kilometergeld von derzeit 4,90 auf 5,40 Schilling erhöht werden!
Hohe Treibstoffpreise, die 51,4 prozentige Erhöhung der motorbezogenen Versicherungs -
steuer und die 80 prozentige Erhöhung der
PKW - Mautvignette belasten die
Autofahrer massiv. Außerdem ist der Preisindex für den privaten Pkw - Verkehr im Dezember
2000 auf den Wert von 110,2 (Basis 1996=100) gestiegen und liegt insgesamt seit Monaten
über jener Marke (7 Prozent - Anpassungsklausel), bei der das Kilometergeld bisher noch von
jeder Bundesregierung erhöht wurde.
Beim amtlichen Kilometergeld handelt es sich um einen Kostenersatz. Es wird durch die
Reisegebührenvorschrift vom Bundeskanzleramt festgesetzt. Dabei handelt es sich um ein
Gesetz, mit dem die Vergütungen für Bundesbedienstete festgelegt werden. Das amtliche
Kilometergeld gilt somit als festgelegte Pauschalentschädigung für Bundesbedienstete bei
Verwendung ihres Privatfahrzeuges für Dienstfahrten. Das amtliche Kilometergeld gilt aber
auch als Richtlinie und gleichzeitig als Höchstbetrag für die Steuerfreiheit in der
Privatwirtschaft. Die letzte Festsetzung der amtlichen Kilometergeldsätze fand im Juni 1997
statt. (ARBÖ)
Die neuen Kilometergeld - Sätze sollten daher lauten:
|
Neu: |
Derzeit: |
Personenwagen |
5,40 ATS |
4,90 ATS |
Motorräder> 250 ccm |
3,05 ATS |
2,76 ATS |
Motorräder <250 ccm |
1,70 ATS |
1,56 ATS |
Beifahrer |
0,65 ATS |
0,59 ATS |
Die Treibstoffpreise sind im Vorjahr in fast jedem Monat um zwei bis vier Prozent
angestiegen, nur im April, August, Oktober und Dezember gab es geringe Preisrückgänge. Im
Jahresschnitt 2000 verblieb aber dennoch ein Preisschub von plus 18 Prozent!
Die Autofahrer müssen heuer mit höheren Kosten für ihre Autoversicherung rechnen. Bis zu
fünf Prozent wollen die Versicherungen auf die Prämien der Kfz - Haftpflichtversicherung
aufschlagen, für die Kaskoversicherung werden noch höhere Prämienaufschläge angekündigt.
Bei Neuabschlüssen müssen Autofahrer bei der Haftpflichtversicherung auf mittlerweile lieb
gewordene Rabatte verzichten, bei der Kaskoversicherung sind höhere Selbstbehalte angesagt.
Die von der Bundesregierung rückwirkend mit Jahresbeginn eingeführte neue Steuer auf
Rücklagen der Schaden - Unfallversicherungen erweist sich als zusätzlicher Faktor für den
Teuerungsschub.
Insgesamt geht es nach Berechnungen des Versicherungverbandes in den nächsten drei Jahren
um sechs Milliarden Schilling, die der Staat zusätzlich von den Versicherungen kassiert, die
ihrerseits die Mehrkosten in den Prämien unterzubringen versuchen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für öffentliche
Leistung und Sport nachstehende
Anfrage:
1. Wie soll das neue Modell zur Regelung des Kilometergeldes tatsächlich aussehen?
2. Wird das Kilometergeld für Personenwagen von 4,90 auf 5,40 Schilling erhöht?
Falls nein, wie soll die Kilometergeldregelung bei Personenwagen künftig aussehen?
3. Wird das Kilometergeld für Motorräder> 250 ccm von 2,76 auf 3,05 Schilling erhöht?
Falls nein, wie soll die Kilometergeldregelung bei Motorräder> 250 ccm künftig aussehen?
4. Wird das Kilometergeld für Motorräder <250 ccm von 1,56 auf 1,70 Schilling erhöht?
Falls nein, wie soll die Kilometergeldregelung bei Motorräder <250 ccm künftig aussehen?
5. Wird das Kilometergeld für Beifahrer von 0,59 auf 0,65 Schilling erhöht?
Falls nein, wie soll die Kilometergeldregelung für Beifahrer künftig aussehen?
6. Wie gelangen Sie zur Ansicht, dass das amtliche Kilometergeld im internationalen
Vergleich zu hoch angesiedelt ist? Erklären Sie bitte Ihren Standpunkt!
7. Wie kommen Sie zur Ansicht, dass das Kilometergeldsystem aus Deutschland mit dem in
Österreich vergleichbar ist?
8. Warum sollte die in Deutschland geltende Kilometergeldregelung für die österreichischen
Autolenker günstiger sein, wo doch nach dem System in Deutschland bloß maximal 52
Pfennig (ca. 3,80 Schilling) pro Kilometer bezahlt werden und in Österreich 4,90
Schilling?
9. Wird das amtliche Kilometergeld künftig nicht mehr auf der Basis der Verhandlungen mit
der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst vereinbart? Falls nein warum nicht?
10. Werden Sie die 7 Prozent - Anpassungsklausel, bei der das amtliche Kilometergeld bisher
noch von jeder Bundesregierung erhöht wurde, nicht mehr anwenden? Falls nein, warum
nicht? Sind Sie sich darüber im Klaren, dass im Falle von vermehrter
Einzelkostenabrechnungen die Verwaltungskosten enorm ansteigen werden?
11. Falls doch, warum wurde das Kilometergeld nicht schon längst erhöht, da der Preisindex
für den privaten Pkw - Verkehr schon seit Monaten über jener Marke (7 Prozent -
Anpassungsklausel) liegt?
12. Werden Sie den Beamten künftig mehr Dienstautos zur Verfügung stellen, da es diesen
nicht zumutbar ist, Dienstfahrten mit dem Privat - Pkw zu unternehmen, wenn das
Kilometergeld die Kosten nicht mehr deckt?
13. Sind Sie auch der Meinung, dass die Autofahrer von Ihrer Regierung schon genug belastet
wurden (Stichwort: motorbezogene Versicherungssteuer, Mautvignette, usw.) und daher
Verschlechterungen beim Kilometergeld nicht mehr tragbar sind? Falls nein, warum
nicht?
14. Dient die neue Steuer auf Rücklagen der Schaden - Unfallversicherung bloß zur
Geldbeschaffung zwecks Budgetsanierung, oder wird damit auch ein sonstiger Zweck
verfolgt? Falls ja, welcher?
15. Wollen Sie durch Ihre Vorgangsweise, den Versicherungen Milliarden wegnehmen,
welche diese wieder über Prämienerhöhungen hereinbringen müssen, den Zorn der
finanziell geschröpften Autolenker auf die Versicherungen umlenken?
16. Wie sehen die Kilometergeldregelungen in anderen Staaten der EU aus?