2054/J XXI.GP
Eingelangt am: 2. 3. 2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Parnigoni und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Bestellung eines Kommandanten für den Gendarmerieposten Feistritz/Drau
Am 3. Februar 2000 wurde vom Landesgendarmeriekommando für Kärnten die Planstelle des
Kommandanten für den Gendarmerieposten Feistritz/Drau zur Bewerbung ausgeschrieben.
Als bestbewerteter Bewerber wurde Bezirksinspektor Helmut A. vorgeschlagen. Nachdem die
Zustimmung des entsprechenden Fachausschusses für Kärnten vorlag, wurde die Akte an
Landeshauptmann Dr. Haider übersandt. Dieser erteilte am 24.11.2000 gemäß § 16 des
Kompetenzgesetzes 1966 seine Zustimmung zu der Einteilung von Bezirksinspektor A. als
Postenkommandant auf dem Gendarmerieposten Feistritz/Drau. Diese Postenbesetzung wurde
jedoch bis zum heutigen Tag nicht durchgeführt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Wurde bereits eine Personalentscheidung betreffend des Kommandanten für den
Gendarmerieposten Feistritz/Drau getroffen?
a) Wenn ja, welche Entscheidung wurde getroffen und welche Reihung durchgeführt?
b) Wenn nein, wann wird eine Entscheidung getroffen werden?
2. Welcher Begründung gibt es für die Verzögerung der Personalentscheidung betreffend
den Gendarmerieposten Feistritz/Drau?
3. Warum wurde Bezirksinspektor Helmut A. bis heute trotz Zustimmungserteilung gemäß §
16 des Kompetenzgesetzes 1966 durch LH Haider und Zustimmung des Fachausschusses
nicht zum Kommandanten für den Gendarmerieposten Feistritz/Drau bestellt?
4. Hat es in dieser Angelegenheit eine ministerielle Weisung gegeben bzw. beabsichtigen Sie
eine solche zu erteilen?