2054/J XXI.GP

Eingelangt am: 2. 3. 2001

 

                                                               ANFRAGE

 

der Abgeordneten Parnigoni und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Bestellung eines Kommandanten für den Gendarmerieposten Feistritz/Drau

 

 

Am 3. Februar 2000 wurde vom Landesgendarmeriekommando für Kärnten die Planstelle des

Kommandanten für den Gendarmerieposten Feistritz/Drau zur Bewerbung ausgeschrieben.

Als bestbewerteter Bewerber wurde Bezirksinspektor Helmut A. vorgeschlagen. Nachdem die

Zustimmung des entsprechenden Fachausschusses für Kärnten vorlag, wurde die Akte an

Landeshauptmann Dr. Haider übersandt. Dieser erteilte am 24.11.2000 gemäß § 16 des

Kompetenzgesetzes 1966 seine Zustimmung zu der Einteilung von Bezirksinspektor A. als

Postenkommandant auf dem Gendarmerieposten Feistritz/Drau. Diese Postenbesetzung wurde

jedoch bis zum heutigen Tag nicht durchgeführt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres

nachstehende

 

                                                               Anfrage:

 

1. Wurde bereits eine Personalentscheidung betreffend des Kommandanten für den

     Gendarmerieposten Feistritz/Drau getroffen?

     a) Wenn ja, welche Entscheidung wurde getroffen und welche Reihung durchgeführt?

     b) Wenn nein, wann wird eine Entscheidung getroffen werden?

2. Welcher Begründung gibt es für die Verzögerung der Personalentscheidung betreffend

     den Gendarmerieposten Feistritz/Drau?

3. Warum wurde Bezirksinspektor Helmut A. bis heute trotz Zustimmungserteilung gemäß §

     16 des Kompetenzgesetzes 1966 durch LH Haider und Zustimmung des Fachausschusses

     nicht zum Kommandanten für den Gendarmerieposten Feistritz/Drau bestellt?

4. Hat es in dieser Angelegenheit eine ministerielle Weisung gegeben bzw. beabsichtigen Sie

     eine solche zu erteilen?