2066/J XXI.GP

Eingelangt am: 2. 3.2001

 

                                                               ANFRAGE

 

der Abgeordneten Brix

und Genossen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Aufträge und Subventionen an das Bildungswerk der Industrie österreichischer

Industrieller und das Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw)

 

 

 

Aus der Beantwortung einer Anfrage des Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend

Mitarbeiterinnen im Ministerbüro ergibt sich, dass drei MitarbeiterInnen des Ministerbüros

aufgrund von Arbeitsleihverträgen mit dem Bildungswerk der Industrie beschäftigt sind. Das

Bildungswerk der Industrie ist als Verein seit dem Jahre 1966 im Vereinsregister der

Bundespolizeidirektion Wien eingetragen. Einer entsprechenden KSV - Auskunft ist zu

entnehmen, dass eine enge Zusammenarbeit mit der österreichischen Industriellen -

Vereinigung, deren Verwaltung sich an gleicher Anschrift befindet, besteht.

 

Ein ähnlich organisierter Verein ist das Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw),

wobei festzuhalten ist, dass die Industriellenvereinigung auch Mitglied dieses Vereines ist.

Hinsichtlich der Finanzierung dieses ähnlich dem Bildungswerk der Industrie strukturierten

Vereines wurde von Seiten des Geschäftsführers des ibw, Dr. Johann Steinringer, im Zuge

seiner Zeugenaussage vor dem Untersuchungsausschuss „Vergabepraxis“ am 14.2.2001 auf

die Frage, ob es auch andere Förderungsquellen für das ibw als die Industriellenvereinigung

und die Wirtschaftskammer gäbe, festgehalten: „Ja, das ist das Wirtschaftsministerium, aber

die Förderung erfolgt hier nach jeweiligen Verhandlungen für ganz bestimmte Leistungen, die

aber nicht als Projekt definierbar sind. Es handelt sich da z.B. um Unterstützung bei der

Vorbereitung der entsprechenden Pressearbeit“.

 

Es besteht daher die Vermutung, dass seitens des Wirtschaftsministeriums an dieses Institut

eine Grundsubvention ohne Projektbindung bezahlt wird.

 

Aufgrund der Organisationsparallele zwischen dem Bildungswerk der Industrie

österreichischer Industrieller und dem Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw)

sowie dem Umstand, dass durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und

Technologie drei Arbeitsleihverträge mit dem Bildungswerk der Industrie österreichischer

Industrieller abgeschlossen wurden, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

 

                                                               Anfrage:

 

1. Wurden ab dem Jahre 1995 Förderungen an das Bildungswerk der Industrie durch Ihr

    Ministerium vergeben und wenn ja, wie hoch war das Fördervolumen an das

    Bildungswerk der Industrie, gereiht nach Budgetjahren?

 

2. Welche Projekte des Bildungswerkes der Industrie, gereiht nach Budgetjahren,

    wurden durch Ihr Ministerium gefördert?

 

3. Wurden ab dem Jahre 1995 Werkverträge mit dem Bildungswerk der Industrie

     abgeschlossen und wenn ja, wie hoch war das Auftragsvolumen dieser Vergaben,

     gereiht nach Budgetjahren?

 

4. Welche Aufträge beinhalteten diese Vergaben an das Bildungswerk der Industrie,

     gereiht nach Budgetjahren?

 

5. Auf welchen Vergabeverfahren basierten jeweils die entsprechenden

     Vergabeentscheidungen?

 

6. Wurden ab dem Jahre 1995 durch Ihr Ministerium Förderungen an das Institut für

     Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw) vergeben und wenn ja, wie hoch war das

     Förderungsvolumen an das ibw, gereiht nach Budgetjahren?

 

7. Welche Projekte des ibw, gereiht nach Budgetjahren, wurden durch Ihr Ministerium

    gefördert?

 

8. Wurden ab dem Jahre 1995 Werkverträge an das Institut für Bildungsforschung der

     Wirtschaft (ibw) vergeben und wenn ja, wie hoch war das Auftragsvolumen an das

     ibw, gereiht nach Budgetjahren?

 

9. Wann wurden die entsprechenden Leiharbeitsverträge über drei Mitarbeiter Ihres

    Ministerbüros mit dem Bildungswerk der Industrie abgeschlossen?

10. Standen die entsprechenden Mitarbeiter auch vor Abschluss dieses Leiharbeits -

       verhältnisses in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Bildungswerk der Industrie?

 

11. Wie lauten die Namen der aufgrund eines Leiharbeitsvertrages mit dem Bildungswerk

       der Industrie beschäftigten Mitarbeiter Ihres Ministerbüros und wie hoch sind die

       Zahlungen des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie an das

       Bildungswerk der Industrie, jeweils für die Leihverträge über diese Personen?

 

12. Sollte eine Beantwortung der Frage 11. aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht

      möglich sein, wird angefragt, in welcher Höhe Zahlungen pro Budgetjahr an das

      Bildungswerk der Industrie aus dem Titel dieser Leiharbeitsverträge insgesamt

      erfolgen?

 

13. Wurden durch das Ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie eine Prüfung

       der gewerberechtlichen Voraussetzungen zum Abschluss von Leiharbeitsverträgen

       durch das Bildungswerk der Industrie vorgenommen?

 

14. Sind diese Rechtsgeschäfte Ihres Ministeriums mit dem Bildungswerk der Industrie

       umsatzsteuerpflichtig und wenn ja, wie hoch ist die voraussichtliche Umsatzsteuer für

       das Budgetjahr 2001?

 

15. Woraus bestehen die Vorteile des Ministeriums für Verkehr, Innovation und

       Technologie an dieser Dienstvertragskonstruktion?

 

 

Unter einem wird ersucht, diese Anfrage im Hinblick auf den Fortgang der Erhebungen des

Untersuchungsausschusses „Vergabepraxis“ möglichst kurzfristig zu beantworten.