2071/J XXI.GP

Eingelangt am: 2.3.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Maier, Gradwohl, Anna Huber, Dr. Einem

und Genossen

an den Bundesminister für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend illegale Verwendung von Tierarzneimittel in der Schweinemast in Österreich

 

Eindeutige Hinweise auf kriminelle Machenschaften im Zusammenhang mit der illegalen

Verwendung von Tierarzneimittel in der Schweinemast gab es in Österreich seit den 80er

Jahren. So wurde im Rahmen des Inlandreports am 23.1.1986 unter dem Titel

„Schweinereien“ Hinweise auf Manipulationen u.a. durch Amtsveterinäre in der Steiermark

bestätigt.

 

Die Meldungen über illegale Anwendungen von Tierarzneimittel sind seit diesem

Inlandreports in den österreichischen Medien mit einer erschreckenden Regelmäßigkeit bis

zum Jahre 2000 erschienen.

 

Auch das permanente Wiederholen, im Zusammenhang mit den jüngsten Vorkommnissen im

Zusammenhang mit BSE, CJK, illegaler Verwendung von Tierarzneimittel etc. wie wichtig

der Konsumentenschutz sei, bleiben solange unglaubwürdig, solange die konkreten

politischen Handlungsweisen - sofern diese überhaupt gesetzt werden - dem diametral

widersprechen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land -  und

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Welche Maßnahmen hat das Landwirtschaftsministerium als Reaktion auf den

     Inlandreport „Schweinereien“ vom 23.1.1986 ergriffen?

2. Welche Medienberichte in Presse, Rundfunk und Fernsehen zur Problematik „illegale

     Verwendung von Tierarzneimittel in der Schweinernast“ sind dem

     Landwirtschaftsministerium seit dem 23.1.1986 bis heute bekannt?

 

3. Welche konkreten Maßnahmen wurden zu den jeweiligen Berichten veranlasst?

 

4. Hatten Sie als zuständiger Minister in den letzten Tagen bzw. Stunden mit den Agrar -

    Landesräten Pöltl (Steiermark) und Plank (Niederosterreich) persönlichen,

    telefonischen oder schriftlichen Kontakt im Zusammenhang mit den jüngsten

    Skandal um die Anwendung illegaler Tierarzneimittel in der Schweinemast?

 

5. Wie beurteilen Sie den Vorwurf an Agrar - Landesrat Pöltl, durch seine vorzeitige

    Veröffentlichung der Kontrolle der Bauernhöfe eine umfassende Aufdeckung

    zahlreicher weiterer Betriebe die illegale Arzneimittel anwenden, bewusst vereitelt zu

    haben?

 

6. Wie erklären Sie sich die Tatsache, dass diese üblen Machenschaften, die die

    Gesundheit und das Leben der Verbraucher gefährden, gegenüber anderen

    bäuerlichen Mitbewerbern, die gesetzeskonform produzieren ein

    Wettbewerbsnachteil entsteht, in den vergangenen Jahren nie aufgedeckt worden

    sind?

 

7. Welche Konsequenzen hinsichtlich der AMA - Kontrolle wurde von Ihnen daraus

    gezogen?

 

8. Wie hoch ist Zahl der Betriebe, die seit Auffliegen des Skandals bis dato, nach

    Bundesländern gegliedert, gesperrt worden sind?

 

9. Wie hoch war der jeweilige Schweinebestand?

 

10. Wurden diese Betriebe bereits vorher durch die AMA kontrolliert?

       a) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

       b) Wenn nein, warum nicht?

 

11. Haben Sie die Namen der Betriebe veröffentlicht?

       a) Wenn nein, warum nicht?

       b) Wenn ja, in welchen Medien?

12. Wurden bei den wegen des Verdachts der illegalen Verwendung der Arzneimitteln

       geschlossenen Betrieben auch der Frage nachgegangen, wie lange diese Betriebe

       diese kriminellen Handlungen bereits ausgeübt haben?

 

13. Welche der bereits einmal geschlossenen Betriebe haben ihre Produkte auch direkt an

       die Konsumenten vermarktet?

 

14. Welche der einmal geschlossenen Betriebe waren AMA - Gütesiegel - Mitglieder?

 

15. Welche dieser einmal geschlossenen Beitriebe waren Mitglieder von

      Markenverbänden oder Zulieferer ähnlicher Vereinigungen?

 

16. Waren unter den Abnehmern Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Heime etc.?

      Wenn ja, wurden diese rasch informiert?

 

17. Wie wurden die Abnehmer dieser geschlossenen Betriebe von der Schließung und

       deren Gründe der Schließung informiert?

 

18. Wann und wie oft wurden in diesen Betrieben Kontrollen durch Veterinäre,

       Futtermittelkontrollore oder Berater vor der Schließung vorgenommen?

 

19. An wieviele der einmal geschlossenen Betriebe wurden Subventionen ausbezahlt?

 

20. Welche Subventionen wurden von diesen Betrieben in Anspruch genommen?

 

21. Welche Betriebe haben Steuermittel in Form von EU - Förderungen,

      Bundesförderungen, Landessubventionen oder andere finanzielle Unterstützungen

      erhalten?

 

22. Welche Betriebe haben durch die illegale Anwendung von Tierarzneimittel gegen

       Auflagen, Sonderrichtlinie oder andere Richtlinien im Zusammenhang mit dem

       Erhalt von Subventionen verstoßen?

 

23. Wie hoch waren die Förderungen im Einzelnen und in Summe?

24. Wurden Rückforderungen an diese Betriebe gestellt?

 

25. In jeweils welcher Höhe?

 

26. Wurden in diesen Betrieben auch Verstöße auch gegen andere Gesetze,

       Verordnungen, Richtlinien etc. überprüft?

 

27. Mit welchen Ergebnissen?

 

28. Wurde auf Grund der Verabreichung von illegalen Tierarzneimitteln auch wegen des

       Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz Anzeige erstattet?

 

29. Durch welche Maßnahmen haben Sie persönlich und durch Ihre Weisungen die

       Mitarbeiter Ihres Ressorts seit Auffliegen des Skandals dazu beigetragen, dass

       möglichst alle Betriebe die illegale Tierarzneimittel verwendet haben, rasch

       geschlossen werden?

 

30. Was hat die AMA seit Auffliegen des Tierarzneimittelskandals dazu beigetragen,

       dass möglichst alle Betriebe, die illegale Tierarzneimittel verwendet haben, rasch

       geschlossen werden konnten?

 

31. Was haben Sie dazu beigetragen, dass jene Konsumenten, die unter Umständen

       jahrelang kontinuierlich Fleisch und Fleischprodukte von Tieren, die mit illegalen

       Tierarzneimittel, Hormone, Impfstoffe und Antibiotika behandelt wurden über diese

       Tatsache informiert, aufgeklärt, gewarnt um zumindest im Nachhinein über ihr

       mögliches Gesundheitsrisiko durch ärztliche Untersuchungen abklären zu können?