2072/J XXI.GP
Eingelangt am: 2.3.2001
der Abgeordneten Gradwohl, Mag. Maier, Dr. Einem
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend effizienter, sicherer und umweltschonende Sammlung und Entsorgung von
Tiermehl
Auf österreichischen Bauernhöfen wurde bis Ende 2000 Tiermehl verfüttert. Auf Grund der
BSE - Seuche bei Rindern bzw. der nvCJK - Gefahr für die Gesundheit und das Leben der
VerbraucherInnen wurde durch wissenschaftliche Untersuchungen u. a. auch Tiermehl als
mögliche Verursachungsquelle identifiziert.
Im Rahmen der Finanzierung über den Katastrophenfonds wird u. a. Tiermehl, welches sich
in Österreich in Herstellungsbetrieben, Handelsbetrieben und auf Bauernhöfen befindet,
mittels Steuergelder eingesammelt und soll einer Vernichtung zugeführt werden.
Nicht unerwähnt bleiben soll in diesem Zusammenhang, dass es eklatante Unterschiede
hinsichtlich der seitens ÖVP - Mandataren für die Finanzierung prognostizierten Mengen an
Futtermittel bzw. Tiermehle, die zu sammeln bzw. zu entsorgen waren einerseits und
andererseits den seitens der bäuerlichen Betrieben tatsächlich abgegebenen Mengen gab.
Hinzuweisen ist weiters auf die Tatsache, dass es - auf Grund der Intransparenz der
Vorgangsweise hinsichtlich der Festlegung der Sammelstellen - Kritik aus der Bevölkerung -
etwa im Bundesland Niederösterreich - gegeben hat.
Dilettantisches Krisenmanagement, kleinliche Streitereien zwischen der blau - schwarzen
Regierung und den Ländern über die Finanzierung und permanent mangelnde Transparenz
sorgen offenbar auch in diesem Bereich für keine Beruhigung, sondern tragen nur zur
weiteren Verunsicherung und Verwirrung der Bevölkerung bei.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land - u.
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
nachstehende
Anfrage:
1 Wie hoch war die jährliche Produktion von Tiermehl in Österreich in den letzten zehn
Jahren (pro Jahr)?
2. Wieviel dieser Produktion wurde an inländische landwirtschaftliche Nutztiere
verfüttert?
3. Wieviel dieser Produktion wurde anderen Verwendungszwecken zugeführt und
welchen?
4. Wie hoch war der jährliche Import von Tiermehl nach Österreich in den letzten zehn
Jahren?
5. Wie hoch war der jährliche Import von Tiermehl aus Großbritannien nach Österreich in
den Jahren 1992 bis 2000
6. Wie, wo und von welcher Stelle wurden diese Futtermittel kontrolliert?
7. Mit welchen Ergebnissen und Konsequenzen?
8. Wieviele Anzeigen wurden erstattet, wieviele Anzeigen wurden verfolgt, wieviele
Verurteilungen gab es und mit welchem Strafausmaß in den einzelnen Fällen?
9. Wem wurden diese Ergebnisse (Untersuchungsergebnisse und Strafverfolgungsstatistik)
bekannt gegeben?
10. Wurden diese Ergebnisse der Bundesregierung oder dem Parlament bekannt gemacht?
11. Wie hoch war der Export von Tiermehl aus Österreich in den letzten zehn Jahren und
wohin ging der Export?
12. Wie hoch waren die Schätzungen des Bundesministeriums für Land - und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hinsichtlich der Futtermittel bzw.
Tiermehle als es um die Finanzierung der Tiermehlsammlung und Entsorgung bzw.
Vernichtung ging?
13. Wie hoch war die daraus resultierenden Steuermittel, die dafür veranschlagt wurden?
14. Welche Mengen an Tiermehl und Futtermittel enthalten die Tiermehle, die abgegeben
und gesammelt worden - getrennt nach Bundesländern?
15. Wo liegen die Sammelstellen?
16. Nach welchen Kriterien wurden die Sammelstellen festgelegt?
17. Welche Kriterien wurden zur Sicherstellung einer kostengünstigen Sammlung
angewendet?
18. Welche Kriterien wurden hinsichtlich Sicherheit für Menschen und Tiere festgelegt?
19. Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um nicht nur die kostengünstigste, sondern auch
die umweltgerechteste Lösung hinsichtlich Sammlung, Lagerung und Entsorgung
sicherzustellen?
20. Wie sehen die konkreten Auflagen hinsichtlich der Örtlichkeit, der Gebäude, der
Sammelstellen sowie der Transporte und der Verpackung dafür aus?
21. Durch welche transparente Informationspolitik sind Sie dem Recht der Bevölkerung auf
Information, Transparenz und Aufklärung nachgekommen?
22. Von wem und wann wurden die Bürgermeister bzw. Gemeinderäte oder
Stadtverwaltungen der umliegenden Gemeinden über die Sammelstandorte informiert?