2072/J XXI.GP

Eingelangt am: 2.3.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Gradwohl, Mag. Maier, Dr. Einem

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend effizienter, sicherer und umweltschonende Sammlung und Entsorgung von

Tiermehl

 

Auf österreichischen Bauernhöfen wurde bis Ende 2000 Tiermehl verfüttert. Auf Grund der

BSE - Seuche bei Rindern bzw. der nvCJK - Gefahr für die Gesundheit und das Leben der

VerbraucherInnen wurde durch wissenschaftliche Untersuchungen u. a. auch Tiermehl als

mögliche Verursachungsquelle identifiziert.

 

Im Rahmen der Finanzierung über den Katastrophenfonds wird u. a. Tiermehl, welches sich

in Österreich in Herstellungsbetrieben, Handelsbetrieben und auf Bauernhöfen befindet,

mittels Steuergelder eingesammelt und soll einer Vernichtung zugeführt werden.

 

Nicht unerwähnt bleiben soll in diesem Zusammenhang, dass es eklatante Unterschiede

hinsichtlich der seitens ÖVP - Mandataren für die Finanzierung prognostizierten Mengen an

Futtermittel bzw. Tiermehle, die zu sammeln bzw. zu entsorgen waren einerseits und

andererseits den seitens der bäuerlichen Betrieben tatsächlich abgegebenen Mengen gab.

 

Hinzuweisen ist weiters auf die Tatsache, dass es - auf Grund der Intransparenz der

Vorgangsweise hinsichtlich der Festlegung der Sammelstellen - Kritik aus der Bevölkerung -

etwa im Bundesland Niederösterreich - gegeben hat.

 

Dilettantisches Krisenmanagement, kleinliche Streitereien zwischen der blau - schwarzen

Regierung und den Ländern über die Finanzierung und permanent mangelnde Transparenz

sorgen offenbar auch in diesem Bereich für keine Beruhigung, sondern tragen nur zur

weiteren Verunsicherung und Verwirrung der Bevölkerung bei.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land -  u.

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

 

1 Wie hoch war die jährliche Produktion von Tiermehl in Österreich in den letzten zehn

    Jahren (pro Jahr)?

 

2. Wieviel dieser Produktion wurde an inländische landwirtschaftliche Nutztiere

     verfüttert?

 

3. Wieviel dieser Produktion wurde anderen Verwendungszwecken zugeführt und

     welchen?

 

4. Wie hoch war der jährliche Import von Tiermehl nach Österreich in den letzten zehn

     Jahren?

 

5. Wie hoch war der jährliche Import von Tiermehl aus Großbritannien nach Österreich in

     den Jahren 1992 bis 2000

 

6. Wie, wo und von welcher Stelle wurden diese Futtermittel kontrolliert?

 

7. Mit welchen Ergebnissen und Konsequenzen?

 

8. Wieviele Anzeigen wurden erstattet, wieviele Anzeigen wurden verfolgt, wieviele

     Verurteilungen gab es und mit welchem Strafausmaß in den einzelnen Fällen?

 

9. Wem wurden diese Ergebnisse (Untersuchungsergebnisse und Strafverfolgungsstatistik)

     bekannt gegeben?

 

10. Wurden diese Ergebnisse der Bundesregierung oder dem Parlament bekannt gemacht?

 

11. Wie hoch war der Export von Tiermehl aus Österreich in den letzten zehn Jahren und

       wohin ging der Export?

 

12. Wie hoch waren die Schätzungen des Bundesministeriums für Land -  und

       Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hinsichtlich der Futtermittel bzw.

       Tiermehle als es um die Finanzierung der Tiermehlsammlung und Entsorgung bzw.

        Vernichtung ging?

13. Wie hoch war die daraus resultierenden Steuermittel, die dafür veranschlagt wurden?

 

14. Welche Mengen an Tiermehl und Futtermittel enthalten die Tiermehle, die abgegeben

      und gesammelt worden - getrennt nach Bundesländern?

 

15. Wo liegen die Sammelstellen?

 

16. Nach welchen Kriterien wurden die Sammelstellen festgelegt?

 

17. Welche Kriterien wurden zur Sicherstellung einer kostengünstigen Sammlung

       angewendet?

 

18. Welche Kriterien wurden hinsichtlich Sicherheit für Menschen und Tiere festgelegt?

 

19. Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um nicht nur die kostengünstigste, sondern auch

       die umweltgerechteste Lösung hinsichtlich Sammlung, Lagerung und Entsorgung

       sicherzustellen?

 

20. Wie sehen die konkreten Auflagen hinsichtlich der Örtlichkeit, der Gebäude, der

       Sammelstellen sowie der Transporte und der Verpackung dafür aus?

 

21. Durch welche transparente Informationspolitik sind Sie dem Recht der Bevölkerung auf

       Information, Transparenz und Aufklärung nachgekommen?

 

22. Von wem und wann wurden die Bürgermeister bzw. Gemeinderäte oder

       Stadtverwaltungen der umliegenden Gemeinden über die Sammelstandorte informiert?