2078/J XXI.GP
Eingelangt am: 5.3.2001
des Abgeordneten Mag. Maier, Dr. Jarolim
und GenossInnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Verwendung von Spendengeldern - Spendenbetrug
Im Zuge der Ermittlungen des Spitzelskandals rund um das polizeiliche Datensystem Ekis
wurden auch Konten der freiheitlichen Polizeigewerkschaft AUF überprüft. Dabei wurde laut
Presseberichten auch die Verwendung von Spenden - und Inserentengeldern der AUF - Postille
„Blaulicht“ untersucht. Den Inserenten und Förderern dieses Blattes wurde versichert, dass
ihre Gelder vor allem in Not geratenen Polizisten zugute kämen. Das Ergebnis ist nach
Presseberichten unglaublich, fast 95 Prozent der Gelder seien an den Verlag gegangen und die
restlichen 5 Prozent an die AUF. Von diesen fünf Prozent seien im Schnitt zehn Prozent für
Bedürftige aufgewendet worden. Das heißt nichts anderes, dass lediglich 0,5 Prozent einer
Spende oder eines Inserates in Not geratenen Polizisten zugute kamen. Eine Quote, die
wohl kaum noch zu unterbieten ist.
Solche Ergebnisse lassen den Verdacht des Spendenbetrugs durch die Vereinsorgane der AUF
aufkommen, die Beispiele lassen sich fortführen: So gibt es am Landesgericht Salzburg gegen
den Österreichischen Tierschutzverein (ÖTV) seit 1998 gerichtliche Vorerhebungen wegen
Betrugsverdachtes. Ein Gerichtssachverständiger kam dabei zum Schluss, dass der Verein von
1994 bis April 1999 bei Einnahmen von 55 Millionen Schilling nur 1,6 Millionen Schilling
direkt in den Tierschutz investiert hat.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen der erst geschilderte Sachverhalt (AUF) bereits bekannt?
2. Welche Maßnahmen haben Sie bereits bzw. werden Sie ergreifen, falls sich dieser
Sachverhalt weiter
erhärtet?
3. Wurde eine Strafanzeige gegen die Vereinsorgane der AUF bzw. die Verantwortlichen
des Verlags bereits erstattet?
4. Wenn ja, gibt es eine Vorerhebung bzw. Voruntersuchung?
5. Welche Gesamtsumme wurde an Spenden - und Inserentengelder durch die AUF -
Postille „Blaulicht“ in den letzten vier Jahren (1997, 1998, 1999 und 2000)
eingenommen?
6. Wie wurde im Detail der Anteil des Verlages (95 %) verwendet? (Ersuchen um
anonymisierte Auflistung der einzelnen Zahlungen).
7. Wie wurde im Detail der Anteil der AUF (5 %) verwendet? (Ersuchen um
anonymisierte Auflistung der einzelnen Zahlungen).
8. Halten Sie eine Quote von 0,5 Prozent als Weitergabe von eingehobenen
Spendengelder für zumutbar und rechtlich zulässig?
9. Läge in den oben geschilderten Sachverhalt das Delikt des Spendenbetruges vor?
10. Wenn nein, warum nicht?
11. Halten Sie die derzeit geltenden strafrechtlichen Bestimmungen gegen den
Missbrauch von Spendengeldern bzw. gegen Spendenbetrug für ausreichend?
12. Wenn nein, welche Änderungen sind von Ihrer Seite vorstellbar und wann werden sie
entsprechende Maßnahmen setzen?
13. Halten Sie in diesem Zusammenhang eine Änderung des Vereinsgesetzes für
notwendig?
14. Wenn nein, warum nicht?