2115/J XXI.GP

Eingelangt am: 12.03.2001

 

 

                                                               Anfrage

 

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Kukacka

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Schulwegsicherung durch die Exekutive

 

 

Um den Schulkindern ein sicheres Queren von gefährlichen Kreuzungen im Zuge der

Schulwegsicherung zu ermöglichen, wurden in den vergangenen Jahren Zivildiener

zu dieser Tätigkeit herangezogen. Bedingt durch die von der derzeitigen

Bundesregierung eingeleiteten notwendigen Sparmaßnahmen musste auch die Zahl

der für diese Tätigkeit verwendeten Zivildiener verringert werden. In Linz wird daher

Schulwegsicherung vermehrt von Polizeibeamten durchgeführt.

 

Nach § 94d StVO ist die Sicherung der Schulwege (§§ 29a und 97a) von der

Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen, wenn es sich bei diesen

Straßen nicht um Autobahnen, Autostraßen, Bundesstraßen oder Landesstraßen

noch diesen gleichzuhaltenden Straßen handelt.

 

Den Bundespolizeibehörden obliegt die Sicherung des Schulwege nur dann, wenn

nicht nach §94 StVO die Gemeinde zuständig ist. Dies wäre in Linz nur der

Schutzweg auf der sog. "Westumfahrung" B139, Kreuzung

Kapuzinerstraße / Hopfengasse / Baumbachstraße.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres

folgende

 

                                                               Anfrage

 

1.    Wird in Linz die Sicherung der Schulwege (gefährliche Verkehrskreuzungen) von

       der Polizei wahrgenommen? Wenn ja, an welchen Kreuzungsbereichen?

2.    Teilen Sie die Ansicht, dass für die Sicherung der Schulwege auf

       Gemeindestraßen nach §94d StVO die (Stadt) - Gemeinde zuständig ist?

 

3.    Nimmt die Bundespolizeidirektion in Linz demnach Aufgaben wahr, für die sie

       nach der StVO nicht zuständig ist? Wenn ja, warum?

 

4.    Wie viele Stunden wurden innerhalb des Jahres 2000 von den Beamten der

       Bundespolizeidirektion Linz für die Schulwegsicherung aufgebracht?

 

5.    Welche Kosten sind dadurch für die Schulwegsicherung entstanden?

 

6.    Welche Gründe führt die Bundespolizeidirektion Linz für die Sicherung der

       Schulwege auf Gemeindestraßen an? In Städten vergleichbarer Größe (z.B.

       Graz) wird dies vom Magistrat im eigenen Wirkungsbereich veranlasst.

 

7.    Beabsichtigt die Bundespolizeidirektion Linz auch weiterhin die Sicherung der

       Schulwege in Linz vorzunehmen?

 

8.    Könnte die Schulwegsicherung auch von Organen der Parkraumüberwachung

       durchgeführt werde?