2115/J XXI.GP
Eingelangt am: 12.03.2001
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Kukacka
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Schulwegsicherung durch die Exekutive
Um den Schulkindern ein sicheres Queren von gefährlichen Kreuzungen im Zuge der
Schulwegsicherung zu ermöglichen, wurden in den vergangenen Jahren Zivildiener
zu dieser Tätigkeit herangezogen. Bedingt durch die von der derzeitigen
Bundesregierung eingeleiteten notwendigen Sparmaßnahmen musste auch die Zahl
der für diese Tätigkeit verwendeten Zivildiener verringert werden. In Linz wird daher
Schulwegsicherung vermehrt von Polizeibeamten durchgeführt.
Nach § 94d StVO ist die Sicherung der Schulwege (§§ 29a und 97a) von der
Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen, wenn es sich bei diesen
Straßen nicht um Autobahnen, Autostraßen, Bundesstraßen oder Landesstraßen
noch diesen gleichzuhaltenden Straßen handelt.
Den Bundespolizeibehörden obliegt die Sicherung des Schulwege nur dann, wenn
nicht nach §94 StVO die Gemeinde zuständig ist. Dies wäre in Linz nur der
Schutzweg auf der sog. "Westumfahrung" B139, Kreuzung
Kapuzinerstraße / Hopfengasse / Baumbachstraße.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres
folgende
Anfrage
1. Wird in Linz die Sicherung der Schulwege (gefährliche Verkehrskreuzungen) von
der
Polizei wahrgenommen? Wenn ja, an welchen Kreuzungsbereichen?
2. Teilen Sie die Ansicht, dass für die Sicherung der Schulwege auf
Gemeindestraßen nach §94d StVO die (Stadt) - Gemeinde zuständig ist?
3. Nimmt die Bundespolizeidirektion in Linz demnach Aufgaben wahr, für die sie
nach der StVO nicht zuständig ist? Wenn ja, warum?
4. Wie viele Stunden wurden innerhalb des Jahres 2000 von den Beamten der
Bundespolizeidirektion Linz für die Schulwegsicherung aufgebracht?
5. Welche Kosten sind dadurch für die Schulwegsicherung entstanden?
6. Welche Gründe führt die Bundespolizeidirektion Linz für die Sicherung der
Schulwege auf Gemeindestraßen an? In Städten vergleichbarer Größe (z.B.
Graz) wird dies vom Magistrat im eigenen Wirkungsbereich veranlasst.
7. Beabsichtigt die Bundespolizeidirektion Linz auch weiterhin die Sicherung der
Schulwege in Linz vorzunehmen?
8. Könnte die Schulwegsicherung auch von Organen der Parkraumüberwachung
durchgeführt werde?