2123/J XXI.GP

Eingelangt am: 15.03.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend die Versäumnisse des Innenministers bei der Bestellung des seit 1.1.

2001 ausständigen Beirates für Asyl - und Migrationsfragen

 

 

Am 22. November 2000 beschloss der Nationalrat mit den Stimmen der

Koalitionsparteien eine Änderung des Fremdengesetzes, mit der statt der bisherigen

Beiräte für Integrations - und für Asylfragen ein einziger "Beirat für Asyl - und

Migrationsfragen“ geschaffen wurde. Die Anzahl der Plätze für

Nichtregierungsorganisationen, die sich in der alltäglichen Praxis mit Integrations -

und Asylfragen beschäftigen, wurde im Vergleich zu den früheren Beiräten

zugunsten von Behörden - und wohl kaum besonders sachkundigen

Kammervertretern reduziert.

 

Die Mitglieder des Beirates werden nach dem neuen §51a des Fremdengesetzes

vom Bundesminister für Inneres für eine Funktionsdauer von fünf Jahren bestellt.

Diese Bestimmung trat mit 1.1.2001 in Kraft.

 

Obwohl nunmehr bald drei Monate vergangen sind, wurde der neu vorgesehene

Beirat nicht bestellt und kann daher auch nicht seinen Aufgaben nachkommen. Die

gesetzlich vorgesehene Beratung des Bundesministers für Inneres wurde von

diesem selbst unterlaufen. Die bisherigen beiden Beiräte haben mit 1.1.2001 ihre

Rechtsgrundlage verloren, anhängige Fälle liegen auf Eis.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wann gedenken Sie ihren Verpflichtungen zur Bestellung von 22 Mitgliedern des

    Beirates für Asyl - und Migrationsfragen gem. §51a Fremdengesetz

    nachzukommen?

 

2. Ab wann ist mit einer konstituierenden Sitzung des Beirates für Asyl - und

    Migrationsfragen zu rechnen?

 

3. Weshalb haben Sie bis jetzt keinen Beirat für Asyl - und Migrationsfragen

    einberufen?

4. Vertreter welcher Nichtregierungsorganisationen werden Sie als die vier Vertreter

    gem. §51a Abs 2 aE in den Beirat für Asyl - und Migrationsfragen berufen?

 

5. Wie erklären Sie die Auswahl dieser Nichtregierungsorganisationen, weshalb

    werden die anderen Nichtregierungsorganisationen, deren Vertreterinnen im

    Integrations – bzw. Asylbeirat vertreten waren, nicht mehr berücksichtigt?

 

6. Was geschieht mit den anhängigen Fällen der beiden Vorgängerbeiräte?

 

7. Um wieviele Fälle handelt es sich? Wie lange sind sie jeweils anhängig?

 

8. Werden Sie sicherstellen, dass alle anhängigen Fälle umgehend bearbeitet

    werden? Wenn ja, von welcher Sektion/Abteilung Ihres Ministeriums?

 

9. Wie beurteilen Sie den Passus in § 51 Fremdengesetz, wonach Sie selbst den

    Vorsitz im Beirat für Asyl - und Migrationsfragen führen und bei Stimmengleichheit

    alleine entscheiden sollen, wie Sie sich selbst beraten? Wie gedenken Sie sich

    zu beraten?