2129/J XXI.GP

Eingelangt am: 16.3.2001

 

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Dr. Hannes Jarolim

und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend die Preisgabe der Namen geschützten Zeugen in einem Strafverfahren „Russen -

Mafia“ durch die Untersuchungsrichterin Dr. Partik Pablé

 

Im März 1995 wurde in der Zeitschrift „Täglich Alles“ über einen Mordfall vom Oktober

1994 „Hodschar - Achmedov“ berichtet. Die Täter wurden dem Bereich „Russen - Mafia“

zugeordnet. Als Untersuchungsrichterin im Verfahren (23b VR 10.378 - 94) fungierte Dr.

Partik - Pablé.

 

Die im Akt genannten Zeugen im Mordprozess unterlagen ausdrücklich einem Zeugenschutz,

also dem Schutz davor, dem Beschuldigten genannt zu werden. Dies um das Leben und die

Sicherheit der Zeugen nicht zu gefährden.

 

Anlässlich einer Hausdurchsuchung bei einem des Mordes Verdächtigen wurde festgestellten,

dass dieser in Besitz einer Abschrift des gesamten Strafaktes war und zwar inklusive der

Namen und Anschriften der geschützten Zeugen, welche im Akt bereits mit Filzstift markiert

worden waren. Nach Bekanntwerden dieses unfassbaren Vorfalls und der erheblichen

Gefährdung der betroffenen Zeugen stellte sich heraus, dass die Untersuchungsrichterin

Partik - Pablé in Missachtung ihrer Pflichten und Verantwortung bzw. ohne Rücksichtnahme

auf den zugesagten Zeugenschutz dem verdächtigen ,,Russenmafiosi“ die Namen und

Anschriften dieser Zeugen durch Herausgabe einer Kopie des gesamten Strafaktes an dessen

Anwalt offengelegt hatte.

 

Aufgrund des heftigen Eintretens der vormaligen Untersuchungsrichterin Partik Pablé für

Verhaltensweisen, mit welchen das oben genannte Verhalten nicht in Einklang zu bringen ist,

stellen sich der Öffentlichkeit eine Reihe von Fragen. Zwecks rascher Klärung des

gegenständlichen Sachverhaltes stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher an den

Bundesminister für Justiz nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. Ist Ihnen der gegenständliche Sachverhalt bekannt?

2. Wurden bei Bekanntwerden des oben genannten Sachverhaltes im Bundesministerium für

   Justiz Überlegungen angestellt, ob aufgrund dieses Verhalten die Einleitung

   disziplinarrechtlicher Schritte oder anderer Maßnahmen angeregt oder ergriffen werden

   sollten?

3. Wenn ja, wurden diesbezügliche Veranlassungen auch tatsächlich getroffen, wenn nein,

    warum nicht?

4. Ist das Verhalten der Untersuchungsrichterin Partik Pablé angesichts der möglichen

    enormen Gefahrdung von Zeugen auch aus strafrechtlicher Sicht relevant?

5. Wenn ja, wurden diesbezügliche Veranlassungen getroffen?

6. Betrachten Sie ein Verhalten wie jenes der vormaligen Untersuchungsrichterin Partik

    Pablé im obengenannten Fall als für das Ansehen der Justiz förderlich?

7. Könnten die an den Beschuldigten bekanntgegebenen Zeugen Ansprüche gegen den Staat

    basierend auf Amtshaftung geltend machen?

8. Ist Ihnen die Geltendmachung derartiger Ansprüche bekannt?

9. Stellt das bezeichnete Verhalten aus Ihrer Sicht unter dem Blickwinkel der zu schützenden

    Zeugen eine Gefährdung des Rechtsstaates dar?