2129/J XXI.GP
Eingelangt am: 16.3.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Dr. Hannes Jarolim
und GenossInnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend die Preisgabe der Namen geschützten Zeugen in einem Strafverfahren „Russen -
Mafia“ durch die Untersuchungsrichterin Dr. Partik Pablé
Im März 1995 wurde in der Zeitschrift „Täglich Alles“ über einen Mordfall vom Oktober
1994 „Hodschar - Achmedov“ berichtet. Die Täter wurden dem Bereich „Russen - Mafia“
zugeordnet. Als Untersuchungsrichterin im Verfahren (23b VR 10.378 - 94) fungierte Dr.
Partik - Pablé.
Die im Akt genannten Zeugen im Mordprozess unterlagen ausdrücklich einem Zeugenschutz,
also dem Schutz davor, dem Beschuldigten genannt zu werden. Dies um das Leben und die
Sicherheit der Zeugen nicht zu gefährden.
Anlässlich einer Hausdurchsuchung bei einem des Mordes Verdächtigen wurde festgestellten,
dass dieser in Besitz einer Abschrift des gesamten Strafaktes war und zwar inklusive der
Namen und Anschriften der geschützten Zeugen, welche im Akt bereits mit Filzstift markiert
worden waren. Nach Bekanntwerden dieses unfassbaren Vorfalls und der erheblichen
Gefährdung der betroffenen Zeugen stellte sich heraus, dass die Untersuchungsrichterin
Partik - Pablé in Missachtung ihrer Pflichten und Verantwortung bzw. ohne Rücksichtnahme
auf den zugesagten Zeugenschutz dem verdächtigen ,,Russenmafiosi“ die Namen und
Anschriften dieser Zeugen durch Herausgabe einer Kopie des gesamten Strafaktes an dessen
Anwalt offengelegt hatte.
Aufgrund des heftigen Eintretens der vormaligen Untersuchungsrichterin Partik Pablé für
Verhaltensweisen, mit welchen das oben genannte Verhalten nicht in Einklang zu bringen ist,
stellen sich der Öffentlichkeit eine Reihe von Fragen. Zwecks rascher Klärung des
gegenständlichen Sachverhaltes stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher an den
Bundesminister für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen der gegenständliche Sachverhalt bekannt?
2. Wurden bei Bekanntwerden des oben genannten Sachverhaltes im Bundesministerium für
Justiz Überlegungen angestellt, ob aufgrund dieses Verhalten die Einleitung
disziplinarrechtlicher Schritte oder anderer Maßnahmen angeregt oder ergriffen werden
sollten?
3. Wenn ja, wurden diesbezügliche Veranlassungen auch tatsächlich getroffen, wenn nein,
warum nicht?
4. Ist das Verhalten der Untersuchungsrichterin Partik Pablé angesichts der möglichen
enormen Gefahrdung von Zeugen auch aus strafrechtlicher Sicht relevant?
5. Wenn ja, wurden diesbezügliche
Veranlassungen getroffen?
6. Betrachten Sie ein Verhalten wie jenes der vormaligen Untersuchungsrichterin Partik
Pablé im obengenannten Fall als für das Ansehen der Justiz förderlich?
7. Könnten die an den Beschuldigten bekanntgegebenen Zeugen Ansprüche gegen den Staat
basierend auf Amtshaftung geltend machen?
8. Ist Ihnen die Geltendmachung derartiger Ansprüche bekannt?
9. Stellt das bezeichnete Verhalten aus Ihrer Sicht unter dem Blickwinkel der zu schützenden
Zeugen eine Gefährdung des Rechtsstaates dar?