213/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Schweitzer

und Kollegen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Schutz der Menschenrechte in Österreich

 

Am 15. Mai 1998 wurde anläßlich des Menschenrechtsjahres 1998 im Nationalrat der

Antrag 784/A(E) eingebracht, der von allen damals im Nationalrat vertretenen Parteien

mitgetragen wurde.

 

In diesem Antrag wurde insbesondere auch die Funktion Österreichs im

Menschenrechtsbereich angesprochen und dazu folgendes ausgeführt;

„Eine Priorität für das Menschenrechtsjahr 1998 muß es somit sein, die internationalen

Mechanismen zur Durchsetzung und zum Schutz der Menschenrechte zu stärken und

weiter auszubauen. Neben seiner besonderen Rolle als Sitzstaat der Vereinten Nationen

und als Gastland der UN - Menschenrechtskonferenz kommt Österreich im Jahr 1998

auch mit der Präsidentschaft der Europäischen Union eine entscheidende Funktion für

den Menschenrechtsbereich zu. Bereits mit dem Inkrafttreten des Vertrages über die

Europäischen Union am 1. November 1993 begann eine neue Phase für die

Einbeziehung der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze in die Politik der

Europäischen Union. Der Vertrag von Amsterdam bestätigte dann ausdrücklich, daß die

Europäische Union auf die Grundsätze der Freiheit, Demokratie, Achtung der

Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie Rechtsstaatlichkeit gegründet ist. Die

Achtung dieser Grundsätze wurde auch als Bedingung für jeden Beitritt zur

Europäischen Union festgeschrieben. Dies entspricht auch den entsprechenden

Forderungen in den österreichischen Grundsatzpositionen zur Regierungskonferenz. Mit

diesen vertraglichen Grundlagen ergeben sich somit hinsichtlich der Menschenrechte

auch Leitlinien für die gemeinsame Außen - und Entwicklungspolitik, die Österreich als

EU - Präsidentschaft umzusetzen haben wird.“

Zutreffend wird im Antrag auch festgehalten, daß die Glaubwürdigkeit der Staaten im

Einsatz für die Menschenrechte letztlich von ihren aktiven politischen Engagement

abhängen.

 

Wichtig ist dabei vor allem auch, inwieweit der Schutz der Menschenrechte im eigenen

Bereich gewährleistet ist, wie mit Verletzungen der Menschenrechte umgegangen wird

und was unternommen wird, um bestehende Defizite bei der Durchsetzung der

Menschenrechte abzubauen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für

wirtschaftliche Angelegenheiten folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1. Teilen Sie die Auffassung, daß der Schutz der Menschenrechte in Österreich ein

    vordringliches politisches Ziel ist?

 

2. Sind Sie der Auffassung, daß die Menschenrechte im Vollzugsbereich Ihres Ressorts

    voll gewährleistet wird?

 

3. Sind in Ihrem Vollzugsbereich die Verfahren zum Schutz der Menschenrechte

    ausreichend?

   Wenn ja, warum?

    Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen sind nach Ihrer Meinung erforderlich?

 

4. Welche Verletzungen der Menschenrechte sind im Kompetenzbereich Ihres Ressorts

    in den letzten drei Jahren erfolgt?

 

5. Wie ist Ihr Ressort mit den festgestellten Menschenrechtsverletzungen umgegangen

    und in welcher Weise wurden die Verantwortlichen zur Verantwortung gezogen?

6. Welche Defizite in Menschenrechtsfragen sind im Kompetenzbereich Ihres Ressorts

     aufgetreten?

 

7. Welche konkreten Maßnahmen planen Sie zur Behebung dieser Defizite?

 

8. Wie stellen Sie sich die Weiterentwicklung der Menschenrechtspolitik ich Ihrem

    Zuständigkeitsbereich vor?