213/J XXI.GP
der Abgeordneten Mag. Schweitzer
und Kollegen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Schutz der Menschenrechte in Österreich
Am 15. Mai 1998 wurde anläßlich des Menschenrechtsjahres 1998 im Nationalrat der
Antrag 784/A(E) eingebracht, der von allen damals im Nationalrat vertretenen Parteien
mitgetragen wurde.
In diesem Antrag wurde insbesondere auch die Funktion Österreichs im
Menschenrechtsbereich angesprochen und dazu folgendes ausgeführt;
„Eine Priorität für das Menschenrechtsjahr 1998 muß es somit sein, die internationalen
Mechanismen zur Durchsetzung und zum Schutz der Menschenrechte zu stärken und
weiter auszubauen. Neben seiner besonderen Rolle als Sitzstaat der Vereinten Nationen
und als Gastland der UN - Menschenrechtskonferenz kommt Österreich im Jahr 1998
auch mit der Präsidentschaft der Europäischen Union eine entscheidende Funktion für
den Menschenrechtsbereich zu. Bereits mit dem Inkrafttreten des Vertrages über die
Europäischen Union am 1. November 1993 begann eine neue Phase für die
Einbeziehung der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze in die Politik der
Europäischen Union. Der Vertrag von Amsterdam bestätigte dann ausdrücklich, daß die
Europäische Union auf die Grundsätze der Freiheit, Demokratie, Achtung der
Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie Rechtsstaatlichkeit gegründet ist. Die
Achtung dieser Grundsätze wurde auch als Bedingung für jeden Beitritt zur
Europäischen Union festgeschrieben. Dies entspricht auch den entsprechenden
Forderungen in den österreichischen Grundsatzpositionen zur Regierungskonferenz. Mit
diesen vertraglichen Grundlagen ergeben sich somit hinsichtlich der Menschenrechte
auch Leitlinien für die gemeinsame Außen - und Entwicklungspolitik, die Österreich als
EU - Präsidentschaft umzusetzen haben
wird.“
Zutreffend wird im Antrag auch festgehalten, daß die Glaubwürdigkeit der Staaten im
Einsatz für die Menschenrechte letztlich von ihren aktiven politischen Engagement
abhängen.
Wichtig ist dabei vor allem auch, inwieweit der Schutz der Menschenrechte im eigenen
Bereich gewährleistet ist, wie mit Verletzungen der Menschenrechte umgegangen wird
und was unternommen wird, um bestehende Defizite bei der Durchsetzung der
Menschenrechte abzubauen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
wirtschaftliche Angelegenheiten folgende
ANFRAGE
1. Teilen Sie die Auffassung, daß der Schutz der Menschenrechte in Österreich ein
vordringliches politisches Ziel ist?
2. Sind Sie der Auffassung, daß die Menschenrechte im Vollzugsbereich Ihres Ressorts
voll gewährleistet wird?
3. Sind in Ihrem Vollzugsbereich die Verfahren zum Schutz der Menschenrechte
ausreichend?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen sind nach Ihrer Meinung erforderlich?
4. Welche Verletzungen der Menschenrechte sind im Kompetenzbereich Ihres Ressorts
in den letzten drei Jahren erfolgt?
5. Wie ist Ihr Ressort mit den festgestellten Menschenrechtsverletzungen umgegangen
und in welcher Weise wurden
die Verantwortlichen zur Verantwortung gezogen?
6. Welche Defizite in Menschenrechtsfragen sind im Kompetenzbereich Ihres Ressorts
aufgetreten?
7. Welche konkreten Maßnahmen planen Sie zur Behebung dieser Defizite?
8. Wie stellen Sie sich die Weiterentwicklung der Menschenrechtspolitik ich Ihrem
Zuständigkeitsbereich vor?