2144/J XXI.GP

Eingelangt am: 19.3.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Glawischnig, Moser, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend Gesundheitsgefährdung der KonsumentInnen durch Kontrollversagen und

fehlende Gesetzesinitiativen

 

Aus der Schweine - Affäre und dem BSE - Skandal wurden bis heute nicht die nötigen,

umfassenden Konsequenzen gezogen. Antstatt österreichweit die Kontrollen im

Lebensmittel -  und Veterinärbereich drastisch auszuweiten und endlich Gesetzes -

Initiativen zur Schließung krasser Lücken im Lebensmittelrecht zu schließen, sollen

Rechtsbrecher offensichtlich weiterhin systematisch geschützt werden und die

Lebensmittelkontrolle in Österreich durch die Einrichtung einer „Agentur für

Ernährungssicherheit“ ausgegliedert und weiter zurückgebaut werden. Von seiten

des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen wurden die

katastrophalen Zustände zwar mittlerweile mehrfach zugegeben, ausreichende

Maßnahmen wurden jedoch nicht gesetzt.

 

Durch den Wegfall der Zollschranken und den freien Warenverkehr werden der

österreichischen Bevölkerung verschiedenste Importgüter aus dem Fischerei -  und

Meeresfrüchtebereich angeboten, deren Kontrolle im Erzeuger oder Erstimportland

nur mangelhaft erfolgt. Die EU - Kontroll - Kommission kritisierte in einem Bericht

(„ERGEBNISSE DES ZWEITEN BESUCHS ZUR BEWERTUNG DES NATIONALEN

SYSTEMS ZUR AMTLICHEN LEBENSMITTELÜBERWACHUNG IN DER

BUNDESREPUBLIK ÖSTERREICH DURCH DAS TEAM ZUR BEWERTUNG VON

LEBENSMITTELN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION“, 8. - 12. Februar 1999)

auch die Vorgangsweise in Österreich:

 

„Die Sorgfaltspflicht gilt sowohl für die Importeure als auch für die

Lebensmittelhersteller. Dies bedeutet, daß die Importeure Eigenkontrollen

durchführen sollten, um sicherzustellen, daß die dem Kunden gelieferte Ware in

Ordnung ist. Auf Bundesebene wurden jedoch keine Einzelheiten über das Ausmaß

dieser Eigenkontrollen und ihre Durchsetzung durch die Kontrollbehörden

bekanntgegeben.“

 

„Es wurde erklärt, daß bei Direktimporten Proben von der Muttergesellschaft

entnommen werden, um festzustellen, ob Pestizidrückstände vorhanden sind; diese

Proben werden zumeist am Beginn der Produktionssaison, manchmal auch während

einer langen Saison sowie im Falle von neuen Exporteuren genommen. Die Proben

werden von einem privaten Laboratorium analysiert. Die Erzeugnisse werden nicht

zurückgehalten.“ (S. 6f)

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

 

Sie behaupteten in Beantwortung einer Dringlichen Anfrage der Grünen am

1.3.2001, daß mehr als 99% aller österreichischen bäuerlichen Betriebe

ordnungsgemäß arbeiten und weiters, daß mehr als 97% der Tierärzte und mehr als

98% der österreichischen Apotheker und des Pharmahandels ordnungsgemäß

arbeiten

 

1. Auf welchem Datenmaterial beruhen diese Aussagen?

 

2. Wie viele Schweinezuchtbetriebe wurden seit 18.1.2001 gesperrt

     (aufgeschlüsselt nach Bundesländern) und wie viele der gesperrten Betriebe

     wurden seither wieder freigegeben? Wieviele Betriebe sind derzeit gesperrt?

 

3. Wie viele Proben aus Schweinezuchtbetrieben wurden seit 18.1.2001 untersucht,

     nach welchen konkreten Substanzen wurde dabei untersucht und wie viele der

     untersuchten Proben ergaben ein positives Testergebnis (aufgeschlüsselt nach

     Bundesländern)?

 

4. Welche Maßnahmen haben Sie angesichts der Tatsache, daß nach der

     überwiegenden Anzahl der Substanzen gar nicht gesucht wird (z.B.

     Nachbauprodukte aus Osteuropa), da keine geeigneten Tests zur Verfügung

     stehen, gesetzt. Welche Schritte haben Sie eingeleitet, um auch die bisher nicht 

     untersuchten Substanzen einer Kontrolle zuzuführen?

 

5. Wie viele Betriebskontrollen bei Schweinemast und  - zuchtbetrieben wurden seit

    1998 nach der Rückstandskontrollverordnung durchgeführt, aufgeschlüsselt nach

    Bundesländern. Wie viele Beanstandungen wurden festgestellt?

 

6. Wie viele Stichproben im Hinblick auf Medikamentenrückstände in Fleisch

    wurden insgesamt in den letzten zehn Jahren jeweils in den einzelnen

    Bundesländern vorgenommen? Wie viele Beanstandungen wurden dabei

    festgestellt (bundesländerspezifische Auswertung)?

 

7. Wie entwickelte sich die Zahl der Amtstierärzte während der letzten zehn Jahren

    in den einzelnen Bundesländern?

 

8. Wie viele Schlachthöfe gibt es in den einzelnen Bundesländern, wie hoch war

     jeweils die Zahl der Schlachtungen von Schweinen während der letzten zehn

     Jahre?

 

9. Wie viele Tierärzte sorgten in den einzelnen Bundesländern während der letzten

     zehn Jahre für die Fleischbeschau?

 

 

Derzeit sind die Stichprobenpläne in der Fleischbeschau je nach Bundesland von

sehr unterschiedlicher Frequenzdichte. Während in der Steiermark Ihren Angaben

zufolge jedes dreißigste geschlachtete Schwein auf Antibiotika - Rückstände

untersucht wird, wird in Oberösterreich nur jedes 1000. Schwein, in Niederösterreich

überhaupt nur jedes 2000. Schwein untersucht. In Beantwortung einer Dringlichen

Anfrage der Grünen am 1.3.2001 bezeichneten Sie die aktuellen Stichprobenpläne

für diese Bundesländer zwar als ausreichend, räumten aber ein, diese Sicht noch

einmal zu überprüfen.

 

10. Zu welchem Ergebnis hat diese Überprüfung geführt. Listen Sie bitte,

       aufgeschlüsselt nach Bundesländern, sowohl die genaue Anzahl als auch die

       Frequenzdichte der Stichproben im Bereich Schweinemast und  - zucht von 1998

       bis 2000, sowie seit 1.1.2001 bis heute auf.

 

11. Befürworten sie die Einführung eines bundeseinheitlichen Stichprobenplanes mit

       einer Kontrolldichte, die zumindest jedes dreißigste Tier umfasst. Wenn nein,

       warum nicht?

 

Die derzeitige Praxis der Stichprobennahme nach der Rückstandskontrollverordnung

sieht bei positiv getesteten Proben weder eine Rückmeldung an die betroffenen

Betriebe vor, noch existiert keine zentrale Datenbank zur systematischen Erfassung

positiv beanstandeter Proben.

 

12. Befürworten Sie in diesem Zusammenhang die Einführung einer zentrale

       Datenbank zur systematischen Erfassung positiv beanstandeter Proben und

       beabsichtigen Sie, eine gesetzlich verankerte Rückmeldepflicht an betroffene

       Betriebe im Rahmen der Rückstandskontrollverordnung einzuführen? Wenn nein,

       warum nicht? Wenn ja wann werden Sie diese Maßnahme einleiten?

 

Die Stichprobenpläne der Hühner -  und Putenmastbetriebe Österreich sehen laut

Ihren Angaben für das Jahr 2001 bei Masthühnern 440 Proben und für Truthühner

oder Puten gar nur 195 Proben vor.

 

13. Halten Sie diese Anzahl von Kontrollen angesichts des großflächigen Einsatzes

       von Antibiotika in der Hühner und Putenmast für ausreichend? Wenn ja, warum?

       Wenn, nein welche zusätzlichen Kontrollen haben Sie angeordnet?

 

14. Wie viele Stichproben von Hühner -  und Putenmastbetrieben wurden im Jahr

       2000 in Österreich durchgeführt? Wie viele Beanstandungen von 

       Höchstwertüberschreitungen wurden dabei festgestellt?

 

15. Wie viele Geflügelschlachthöfe gibt es in Österreich, wo sind sie situiert?

 

16. Wie viele Stichproben auf Medikamentenrückstände von Hühner -  und

       Putenmastbetrieben wurden in den letzten fünf Jahren vorgenommen? Welchen

       Prozentsatz der geschlachteten Hühner und Puten umfaßten die Stichproben?

 

17. Ist die Hühner -  und Putenmast Ihres Erachtens antibiotika - intensiver als die

       Schweinemast? In welchem der beiden Bereiche wird Ihres Erachtens nach

        intensiver kontrolliert (Zahl der Stichproben)?

 

18. Welche Verbesserungen streben Sie an, damit die Geflügelmast tiergerechter

       gestaltet wird und weniger Tierarzneimittel eingesetzt werden?

 

19. Wie viele Krankheitsfälle durch Salmonellen wurden im Jahr 2000 in Österreich

       registriert, wie viele Todesfälle?

20. Befürworten Sie die Einrichtung eines österreichweiten Salmonellen -

       Kontrollprogrammes? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, warum nicht?

 

21 .Wie viele Lebensmittelproben wurden seit November 2000 auf gentechnisch

       veränderte Organismen untersucht? Wie viele Verstöße gegen das

       Kennzeichnungsrecht wurden dabei beanstandet? Wie viele Strafen wurden

        verhängt? Wie hoch war das Strafausmaß?

 

22. Welche Untersuchungsanstalten können gentechnische Veränderungen in

       Lebensmitteln nachweisen? Welche nicht?

 

Sie behaupten in Beantwortung einer Dringlichen Anfrage der Grünen am 1.3.2001,

daß die angeordnete Rückstandskontrolle bei Fischzuchtbetrieben in Österreich

sowohl in den Betrieben als auch anläßlich der Schlachtung der Tiere eine

flächendeckende Kontrolle erlauben.

 

23. Wie viele Kontrollen wurden diesbezüglich seit 1995 durchgeführt. Auf welche

       Substanzen wurde dabei untersucht? Wie viele Beanstandungen wurden dabei

       festgestellt. Wie viele Kontrollen sind für das Jahr 2001 geplant?

 

24. Wieviele Fischzuchtbetriebe gibt es in Österreich. Wie viele Tiere werden jährlich

       insgesamt in Österreich geschlachtet?

 

25. Wodurch ist gewährleistet, daß Forellenimporte nicht als österreichische Ware

       angeboten werden? Wie sind Forellen, die aus einer Intensiv - Mast/bzw Zucht

       stammen gekennzeichnet? Auf welche Weise werden hier

       Medikamentenrückstände kontrolliert?

 

26. Auf welche Weise gedenken Sie die Kontrollen bei den Importfirmen zu

       verbessern und damit der Kritik der EU zu entsprechen?

 

27. Erscheint Ihnen die Heranziehung von privaten Labors für die Importkontrollen

       durch Importeure ausreichend? Wenn ja, warum, wenn nein, welche Änderungen

       planen Sie?

 

28. Ist dieses System der Eigenkontrolle gerade im Hinblick auch die

       gesundheitsgefährlichen Belastungen der Shrimps ausreichend? Wenn ja,

       warum, wenn nein, welchen Änderungen planen Sie?

 

29. Welche Maßnahmen haben Sie seit Bekanntwerden der positiven

       Testergebnisse betreffend Antibiotika - Rückständen von in Österreich

       gehandelten Zuchtgarnelen konkret getroffen? Haben Sie die Untersuchung aller

       in Frage kommenden Produktgruppen auf Antibiotika - Rückstände eingeleitet?

       Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wieviele Proben werden innerhalb welches

       Zeitraumes untersucht und nach welchen Substanzen werden die Proben konkret

       untersucht?

 

30. Wie viele Proben von nach Österreich importierten Garnelen wurden in

       Österreich seit 1995 jährlich auf Antibiotikarückstände untersucht und nach

      welchen Substanzen wurde dabei untersucht? In wie vielen Proben wurden dabei

      Rückstände festgestellt und um welche Substanzen handelte es sich genau?

 

31.Wie groß ist die Menge, der seit 1995 jährlich nach Österreich importierten Zucht -

     Garnelen sowie wildgefangener Garnelen (Penaeus Monodon und Penaeus

     Vannemei), aufgeschlüsselt nach den Ursprungs/Erzeugerländern?

 

32. Werden Sie sich auf Ebene der Europäischen Union für ein Einfuhrverbot für

       tropische Zucht - Shrimps einsetzen? Wenn nein, warum nicht?

 

33. Welche Maßnahmen planen Sie, um das künftige Auftreten von

       Antibiotikarückständen in Meeresprodukten im österreichischen Handel

       auszuschließen? Welche konkreten Schritte im Bereich der Produktgruppen

       Zucht - Garnelen und Zucht - Lachs werden Sie diesbezüglich einleiten?

 

34. Bei welcher Tiermast (Hühner, Puten, Schweine, Rinder, Fische) wurden in den

       letzten fünf Jahren, gemessen an der Kontrolldichte, die meisten

       Verwaltungsstrafen verhängt bzw erfolgten die meisten Anzeigen?

 

Sowohl in den Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung als auch in den

veterinärmedizinischen Bundesanstalten ist der Personalstand seit Jahren rückläufig,

wobei der Rückgang durch Nicht - Nachbesetzung von Planstellen erfolgte. Durch die

fehlenden Nachbesetzungen kam es zu beträchtlichen Know - How - Verlusten.

 

35. Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um diese Know - How - Verluste

       auszugleichen?

 

36. Auf welche Weise soll die Kontrollfunktion der Agentur glaubhaft ausgeübt

       werden, wenn Aufsichtsrat und Geschäftsführung paritätisch zwischen

       Gesundheitsressort und Landwirtschaftsministerium besetzt werden? Warum

       streben Sie als Vertreter der KonsumentInnen nicht den vollen Umfang der

       Kontrollaufgaben an?

 

37. Wieviel Bedienstete wären von einer Ausgliederung der Lebensmittelkontrolle

       betroffen?

 

38.Wie groß sind die erwarteten Kosten -  und Personaleinsparungseffekte?

 

39.Wieviele BeamtInnen werden in den zentralen Steuerungsstellen der Ministerien

      eingespart?

 

40. Auf welche Weise ist für eine qualifizierte personelle Ausstattung gesorgt?

 

41.Wo soll diese Agentur ihren Sitz haben, wie soll der Instanzenzug sein?

 

42. Wie hoch werden die budgetären Mittel für eine ausgegliederte Agentur

       veranschlagt, wie sollen auf Basis der bisherigen Mittelaufbringung die erhöhten

       Anforderungen bewältigt werden?

 

Sie sprachen sich in der Parlamentarischen Enquete „Lebensmittelsicherheit in

Österreich und Europa“ am 2.2.2001 für das britische Modell aus, das eine zentrale

staatliche Bundesbehörde mit der Vergabe von Untersuchungen an private Labors

umfaßt. Diese untersteht ausschließlich dem Innenministerium und in keiner Weise

dem Landwirtschaftsministerium.

 

43.Sehen Sie auch darin das britische Modell als nachahmenswert?

 

44. Befürworten Sie eine Übertragung der Futtermittel - Kontrollrechte vom

       Landwirtschaftsministerium an die unabhängige Kontrollinstanz des

       Gesundheitsressors? Wenn ja, welche Schritte werden Sie in dieser Hinsicht

       unternehmen? Wenn nein, warum nicht?

 

45. Wie groß ist die Kooperationsbereitschaft der Bundesländer, die

       Kompetenzaufsplitterung im Sinne einer Konzentration auf Bundesebene zu

       bündeln, wofür auch die Vertreter der Wirtschaft plädieren ? Welche

       Bundesländer sträuben sich dagegen?

 

46. Wann werden Sie die von Ihnen bereits mehrfach angekündigte Verschärfung

       des Lebensmittelrechtes vornehmen, um die bestehenden gesetzlichen Lücken

       zu schließen? Welche gesetzlichen Änderungen planen Sie dazu konkret und

       wann sollen diese in Kraft treten?

 

47. Werden Sie den derzeit lächerlich geringen Strafrahmen bei Verstößen gegen

       das Lebensmittelrecht erhöhen? Wenn ja, auf welches Maß? Wenn nein, warum

       nicht?

 

48. Befürworten Sie bei wiederholten Verstößen gegen das Lebensmittelrecht die

       Veröffentlichung der betroffenen Firmen -  und Produktnamen? Wenn nein, warum

       nicht?

 

49. In welcher Form werden Sie dafür sorgen, daß Betreuung und Kontrolle der

       Tiermastbetriebe getrennt werden?

 

50. Befürworten Sie eine Verschärfung des Kontrollsystems für den Einsatz von

       Arzneimitteln in der Tiermast und eine systematische und zentrale Erfassung der

       in Verkehr gebrachten Mengen von Tierarzneimittel (Hersteller, Importeure,

       Großhändler)?

 

51. Befürworten Sie eine flächendeckende Erfassung und Auswertung der

       Resistenzsituation der Krankheitserreger im Human -  und Veterinärbereich?

       Wenn ja, welche Maßnahmen haben Sie diesbezüglich gesetzt?

 

52. Befürworten Sie die Einrichtung einer zentralen Datenbank, in der

       flächendeckend die Resistenzsituation der Krankheitserreger im Human -  und

       Veterinärbereich erfaßt und ausgewertet wird und laufend auf den neuesten

       Stand gebracht wird? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann werde Sie die

       Einrichtung einer solchen Datenbank veranlassen?

 

53. Befürworten Sie einen Forschungsschwerpunkt zur Risikoabschätzung über

       mögliche ökotoxikologische Auswirkungen von Arzneimittelrückständen in der

       Umwelt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Schritte werden Sie

       diesbezüglich einleiten?

54. Befürworten Sie die Einführung von verpflichtenden ökotoxikologischen

       Begleituntersuchungen für die Bewertung bzw. Zulassung von Arzneimittel?

 

55. Befürworten Sie ein Verbot des präventiven Einsatzes von Antibiotika und

       Chemotherapeutika sowie der Verwendung von synthetischen oder antibiotischen

       Leistungsförderern, Beruhigungs -  und Antistreßmittel in der Tierhaltung? Wenn

       nein, warum nicht? Wenn ja, welche gesetzlichen Initiativen planen Sie dazu?

 

56. Befürworten Sie den Vorschlag, Arzneimittel, die für die Therapie in der

       Tierhaltung benötigt werden, durch eine Positivliste klar zu definieren? Wenn

       nein, warum nicht? Wenn ja, wann und in welcher Form werden Sie eine

       entsprechende Initiative einleiten?

 

57. Befürworten Sie die Einführung einer verpflichtenden, klaren und transparenten

       Produktkennzeichnung von allen tierischen Produkten (einschließlich

       Verarbeitungsprodukten) nach Art der Haltung, Fütterung und Schlachtung?

       Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann werden Sie eine entsprechende

       Gesetzesinitiative vorschlagen?

 

58. Werden Sie sich für ein Verbot aller irreführenden Gütesiegel (z.B. Österreich

       "A") die den fälschlichen Eindruck erwecken, die Rohstoffe seien

       österreichischen Ursprungs einsetzen? Wenn nein warum nicht?

 

59. Treten Sie für einen Verzicht des Einsatzes der Gentechnik in Landwirtschaft und

       bei Lebensmittel ein? Wenn nein, warum nicht?

 

61. Liegen Ihnen Anträge hinsichtlich der Freisetzung genmanipulierter Pflanzen in

       Österreich vor? Wenn ja, führen Sie bitte Namen der beantragten Firma, um welche

       Pflanze es sich handelt und ab welcher Anbausaison die beantragte Freisetzung

       erfolgen soll.