2144/J XXI.GP
Eingelangt am: 19.3.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Glawischnig, Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Gesundheitsgefährdung der KonsumentInnen durch Kontrollversagen und
fehlende Gesetzesinitiativen
Aus der Schweine - Affäre und dem BSE - Skandal wurden bis heute nicht die nötigen,
umfassenden Konsequenzen gezogen. Antstatt österreichweit die Kontrollen im
Lebensmittel - und Veterinärbereich drastisch auszuweiten und endlich Gesetzes -
Initiativen zur Schließung krasser Lücken im Lebensmittelrecht zu schließen, sollen
Rechtsbrecher offensichtlich weiterhin systematisch geschützt werden und die
Lebensmittelkontrolle in Österreich durch die Einrichtung einer „Agentur für
Ernährungssicherheit“ ausgegliedert und weiter zurückgebaut werden. Von seiten
des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen wurden die
katastrophalen Zustände zwar mittlerweile mehrfach zugegeben, ausreichende
Maßnahmen wurden jedoch nicht gesetzt.
Durch den Wegfall der Zollschranken und den freien Warenverkehr werden der
österreichischen Bevölkerung verschiedenste Importgüter aus dem Fischerei - und
Meeresfrüchtebereich angeboten, deren Kontrolle im Erzeuger oder Erstimportland
nur mangelhaft erfolgt. Die EU - Kontroll - Kommission kritisierte in einem Bericht
(„ERGEBNISSE DES ZWEITEN BESUCHS ZUR BEWERTUNG DES NATIONALEN
SYSTEMS ZUR AMTLICHEN LEBENSMITTELÜBERWACHUNG IN DER
BUNDESREPUBLIK ÖSTERREICH DURCH DAS TEAM ZUR BEWERTUNG VON
LEBENSMITTELN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION“, 8. - 12. Februar 1999)
auch die Vorgangsweise in Österreich:
„Die Sorgfaltspflicht gilt sowohl für die Importeure als auch für die
Lebensmittelhersteller. Dies bedeutet, daß die Importeure Eigenkontrollen
durchführen sollten, um sicherzustellen, daß die dem Kunden gelieferte Ware in
Ordnung ist. Auf Bundesebene wurden jedoch keine Einzelheiten über das Ausmaß
dieser Eigenkontrollen und ihre Durchsetzung durch die Kontrollbehörden
bekanntgegeben.“
„Es wurde erklärt, daß bei Direktimporten Proben von der Muttergesellschaft
entnommen werden, um festzustellen, ob Pestizidrückstände vorhanden sind; diese
Proben werden zumeist am Beginn der Produktionssaison, manchmal auch während
einer langen Saison sowie im Falle von neuen Exporteuren genommen. Die Proben
werden von einem privaten Laboratorium analysiert. Die Erzeugnisse werden nicht
zurückgehalten.“ (S. 6f)
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
ANFRAGE:
Sie behaupteten in Beantwortung einer Dringlichen Anfrage der Grünen am
1.3.2001, daß mehr als 99% aller österreichischen bäuerlichen Betriebe
ordnungsgemäß arbeiten und weiters, daß mehr als 97% der Tierärzte und mehr als
98% der österreichischen Apotheker und des Pharmahandels ordnungsgemäß
arbeiten
1. Auf welchem Datenmaterial beruhen diese Aussagen?
2. Wie viele Schweinezuchtbetriebe wurden seit 18.1.2001 gesperrt
(aufgeschlüsselt nach Bundesländern) und wie viele der gesperrten Betriebe
wurden seither wieder freigegeben? Wieviele Betriebe sind derzeit gesperrt?
3. Wie viele Proben aus Schweinezuchtbetrieben wurden seit 18.1.2001 untersucht,
nach welchen konkreten Substanzen wurde dabei untersucht und wie viele der
untersuchten Proben ergaben ein positives Testergebnis (aufgeschlüsselt nach
Bundesländern)?
4. Welche Maßnahmen haben Sie angesichts der Tatsache, daß nach der
überwiegenden Anzahl der Substanzen gar nicht gesucht wird (z.B.
Nachbauprodukte aus Osteuropa), da keine geeigneten Tests zur Verfügung
stehen, gesetzt. Welche Schritte haben Sie eingeleitet, um auch die bisher nicht
untersuchten Substanzen einer Kontrolle zuzuführen?
5. Wie viele Betriebskontrollen bei Schweinemast und - zuchtbetrieben wurden seit
1998 nach der Rückstandskontrollverordnung durchgeführt, aufgeschlüsselt nach
Bundesländern. Wie viele Beanstandungen wurden festgestellt?
6. Wie viele Stichproben im Hinblick auf Medikamentenrückstände in Fleisch
wurden insgesamt in den letzten zehn Jahren jeweils in den einzelnen
Bundesländern vorgenommen? Wie viele Beanstandungen wurden dabei
festgestellt (bundesländerspezifische Auswertung)?
7. Wie entwickelte sich die Zahl der Amtstierärzte während der letzten zehn Jahren
in den einzelnen Bundesländern?
8. Wie viele Schlachthöfe gibt es in den einzelnen Bundesländern, wie hoch war
jeweils die Zahl der Schlachtungen von Schweinen während der letzten zehn
Jahre?
9. Wie viele Tierärzte sorgten in den einzelnen Bundesländern während der letzten
zehn Jahre für die Fleischbeschau?
Derzeit sind die Stichprobenpläne in der Fleischbeschau je nach Bundesland von
sehr unterschiedlicher Frequenzdichte. Während in der Steiermark Ihren Angaben
zufolge jedes dreißigste geschlachtete Schwein auf Antibiotika - Rückstände
untersucht wird, wird in Oberösterreich nur jedes 1000. Schwein, in Niederösterreich
überhaupt nur jedes 2000. Schwein
untersucht. In Beantwortung einer Dringlichen
Anfrage der Grünen am 1.3.2001 bezeichneten Sie die aktuellen Stichprobenpläne
für diese Bundesländer zwar als ausreichend, räumten aber ein, diese Sicht noch
einmal zu überprüfen.
10. Zu welchem Ergebnis hat diese Überprüfung geführt. Listen Sie bitte,
aufgeschlüsselt nach Bundesländern, sowohl die genaue Anzahl als auch die
Frequenzdichte der Stichproben im Bereich Schweinemast und - zucht von 1998
bis 2000, sowie seit 1.1.2001 bis heute auf.
11. Befürworten sie die Einführung eines bundeseinheitlichen Stichprobenplanes mit
einer Kontrolldichte, die zumindest jedes dreißigste Tier umfasst. Wenn nein,
warum nicht?
Die derzeitige Praxis der Stichprobennahme nach der Rückstandskontrollverordnung
sieht bei positiv getesteten Proben weder eine Rückmeldung an die betroffenen
Betriebe vor, noch existiert keine zentrale Datenbank zur systematischen Erfassung
positiv beanstandeter Proben.
12. Befürworten Sie in diesem Zusammenhang die Einführung einer zentrale
Datenbank zur systematischen Erfassung positiv beanstandeter Proben und
beabsichtigen Sie, eine gesetzlich verankerte Rückmeldepflicht an betroffene
Betriebe im Rahmen der Rückstandskontrollverordnung einzuführen? Wenn nein,
warum nicht? Wenn ja wann werden Sie diese Maßnahme einleiten?
Die Stichprobenpläne der Hühner - und Putenmastbetriebe Österreich sehen laut
Ihren Angaben für das Jahr 2001 bei Masthühnern 440 Proben und für Truthühner
oder Puten gar nur 195 Proben vor.
13. Halten Sie diese Anzahl von Kontrollen angesichts des großflächigen Einsatzes
von Antibiotika in der Hühner und Putenmast für ausreichend? Wenn ja, warum?
Wenn, nein welche zusätzlichen Kontrollen haben Sie angeordnet?
14. Wie viele Stichproben von Hühner - und Putenmastbetrieben wurden im Jahr
2000 in Österreich durchgeführt? Wie viele Beanstandungen von
Höchstwertüberschreitungen wurden dabei festgestellt?
15. Wie viele Geflügelschlachthöfe gibt es in Österreich, wo sind sie situiert?
16. Wie viele Stichproben auf Medikamentenrückstände von Hühner - und
Putenmastbetrieben wurden in den letzten fünf Jahren vorgenommen? Welchen
Prozentsatz der geschlachteten Hühner und Puten umfaßten die Stichproben?
17. Ist die Hühner - und Putenmast Ihres Erachtens antibiotika - intensiver als die
Schweinemast? In welchem der beiden Bereiche wird Ihres Erachtens nach
intensiver kontrolliert (Zahl der Stichproben)?
18. Welche Verbesserungen streben Sie an, damit die Geflügelmast tiergerechter
gestaltet wird und weniger Tierarzneimittel eingesetzt werden?
19. Wie viele Krankheitsfälle durch Salmonellen wurden im Jahr 2000 in Österreich
registriert, wie viele Todesfälle?
20. Befürworten Sie die Einrichtung eines österreichweiten Salmonellen -
Kontrollprogrammes? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, warum nicht?
21 .Wie viele Lebensmittelproben wurden seit November 2000 auf gentechnisch
veränderte Organismen untersucht? Wie viele Verstöße gegen das
Kennzeichnungsrecht wurden dabei beanstandet? Wie viele Strafen wurden
verhängt? Wie hoch war das Strafausmaß?
22. Welche Untersuchungsanstalten können gentechnische Veränderungen in
Lebensmitteln nachweisen? Welche nicht?
Sie behaupten in Beantwortung einer Dringlichen Anfrage der Grünen am 1.3.2001,
daß die angeordnete Rückstandskontrolle bei Fischzuchtbetrieben in Österreich
sowohl in den Betrieben als auch anläßlich der Schlachtung der Tiere eine
flächendeckende Kontrolle erlauben.
23. Wie viele Kontrollen wurden diesbezüglich seit 1995 durchgeführt. Auf welche
Substanzen wurde dabei untersucht? Wie viele Beanstandungen wurden dabei
festgestellt. Wie viele Kontrollen sind für das Jahr 2001 geplant?
24. Wieviele Fischzuchtbetriebe gibt es in Österreich. Wie viele Tiere werden jährlich
insgesamt in Österreich geschlachtet?
25. Wodurch ist gewährleistet, daß Forellenimporte nicht als österreichische Ware
angeboten werden? Wie sind Forellen, die aus einer Intensiv - Mast/bzw Zucht
stammen gekennzeichnet? Auf welche Weise werden hier
Medikamentenrückstände kontrolliert?
26. Auf welche Weise gedenken Sie die Kontrollen bei den Importfirmen zu
verbessern und damit der Kritik der EU zu entsprechen?
27. Erscheint Ihnen die Heranziehung von privaten Labors für die Importkontrollen
durch Importeure ausreichend? Wenn ja, warum, wenn nein, welche Änderungen
planen Sie?
28. Ist dieses System der Eigenkontrolle gerade im Hinblick auch die
gesundheitsgefährlichen Belastungen der Shrimps ausreichend? Wenn ja,
warum, wenn nein, welchen Änderungen planen Sie?
29. Welche Maßnahmen haben Sie seit Bekanntwerden der positiven
Testergebnisse betreffend Antibiotika - Rückständen von in Österreich
gehandelten Zuchtgarnelen konkret getroffen? Haben Sie die Untersuchung aller
in Frage kommenden Produktgruppen auf Antibiotika - Rückstände eingeleitet?
Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wieviele Proben werden innerhalb welches
Zeitraumes untersucht und nach welchen Substanzen werden die Proben konkret
untersucht?
30. Wie viele Proben von nach Österreich importierten Garnelen wurden in
Österreich seit 1995 jährlich auf Antibiotikarückstände
untersucht und nach
welchen Substanzen wurde dabei untersucht? In wie vielen Proben wurden dabei
Rückstände festgestellt und um welche Substanzen handelte es sich genau?
31.Wie groß ist die Menge, der seit 1995 jährlich nach Österreich importierten Zucht -
Garnelen sowie wildgefangener Garnelen (Penaeus Monodon und Penaeus
Vannemei), aufgeschlüsselt nach den Ursprungs/Erzeugerländern?
32. Werden Sie sich auf Ebene der Europäischen Union für ein Einfuhrverbot für
tropische Zucht - Shrimps einsetzen? Wenn nein, warum nicht?
33. Welche Maßnahmen planen Sie, um das künftige Auftreten von
Antibiotikarückständen in Meeresprodukten im österreichischen Handel
auszuschließen? Welche konkreten Schritte im Bereich der Produktgruppen
Zucht - Garnelen und Zucht - Lachs werden Sie diesbezüglich einleiten?
34. Bei welcher Tiermast (Hühner, Puten, Schweine, Rinder, Fische) wurden in den
letzten fünf Jahren, gemessen an der Kontrolldichte, die meisten
Verwaltungsstrafen verhängt bzw erfolgten die meisten Anzeigen?
Sowohl in den Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung als auch in den
veterinärmedizinischen Bundesanstalten ist der Personalstand seit Jahren rückläufig,
wobei der Rückgang durch Nicht - Nachbesetzung von Planstellen erfolgte. Durch die
fehlenden Nachbesetzungen kam es zu beträchtlichen Know - How - Verlusten.
35. Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um diese Know - How - Verluste
auszugleichen?
36. Auf welche Weise soll die Kontrollfunktion der Agentur glaubhaft ausgeübt
werden, wenn Aufsichtsrat und Geschäftsführung paritätisch zwischen
Gesundheitsressort und Landwirtschaftsministerium besetzt werden? Warum
streben Sie als Vertreter der KonsumentInnen nicht den vollen Umfang der
Kontrollaufgaben an?
37. Wieviel Bedienstete wären von einer Ausgliederung der Lebensmittelkontrolle
betroffen?
38.Wie groß sind die erwarteten Kosten - und Personaleinsparungseffekte?
39.Wieviele BeamtInnen werden in den zentralen Steuerungsstellen der Ministerien
eingespart?
40. Auf welche Weise ist für eine qualifizierte personelle Ausstattung gesorgt?
41.Wo soll diese Agentur ihren Sitz haben, wie soll der Instanzenzug sein?
42. Wie hoch werden die budgetären Mittel für eine ausgegliederte Agentur
veranschlagt, wie sollen auf Basis der bisherigen Mittelaufbringung die erhöhten
Anforderungen bewältigt werden?
Sie sprachen sich in der Parlamentarischen Enquete „Lebensmittelsicherheit in
Österreich und Europa“ am 2.2.2001
für das britische Modell aus, das eine zentrale
staatliche Bundesbehörde mit der Vergabe von Untersuchungen an private Labors
umfaßt. Diese untersteht ausschließlich dem Innenministerium und in keiner Weise
dem Landwirtschaftsministerium.
43.Sehen Sie auch darin das britische Modell als nachahmenswert?
44. Befürworten Sie eine Übertragung der Futtermittel - Kontrollrechte vom
Landwirtschaftsministerium an die unabhängige Kontrollinstanz des
Gesundheitsressors? Wenn ja, welche Schritte werden Sie in dieser Hinsicht
unternehmen? Wenn nein, warum nicht?
45. Wie groß ist die Kooperationsbereitschaft der Bundesländer, die
Kompetenzaufsplitterung im Sinne einer Konzentration auf Bundesebene zu
bündeln, wofür auch die Vertreter der Wirtschaft plädieren ? Welche
Bundesländer sträuben sich dagegen?
46. Wann werden Sie die von Ihnen bereits mehrfach angekündigte Verschärfung
des Lebensmittelrechtes vornehmen, um die bestehenden gesetzlichen Lücken
zu schließen? Welche gesetzlichen Änderungen planen Sie dazu konkret und
wann sollen diese in Kraft treten?
47. Werden Sie den derzeit lächerlich geringen Strafrahmen bei Verstößen gegen
das Lebensmittelrecht erhöhen? Wenn ja, auf welches Maß? Wenn nein, warum
nicht?
48. Befürworten Sie bei wiederholten Verstößen gegen das Lebensmittelrecht die
Veröffentlichung der betroffenen Firmen - und Produktnamen? Wenn nein, warum
nicht?
49. In welcher Form werden Sie dafür sorgen, daß Betreuung und Kontrolle der
Tiermastbetriebe getrennt werden?
50. Befürworten Sie eine Verschärfung des Kontrollsystems für den Einsatz von
Arzneimitteln in der Tiermast und eine systematische und zentrale Erfassung der
in Verkehr gebrachten Mengen von Tierarzneimittel (Hersteller, Importeure,
Großhändler)?
51. Befürworten Sie eine flächendeckende Erfassung und Auswertung der
Resistenzsituation der Krankheitserreger im Human - und Veterinärbereich?
Wenn ja, welche Maßnahmen haben Sie diesbezüglich gesetzt?
52. Befürworten Sie die Einrichtung einer zentralen Datenbank, in der
flächendeckend die Resistenzsituation der Krankheitserreger im Human - und
Veterinärbereich erfaßt und ausgewertet wird und laufend auf den neuesten
Stand gebracht wird? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann werde Sie die
Einrichtung einer solchen Datenbank veranlassen?
53. Befürworten Sie einen Forschungsschwerpunkt zur Risikoabschätzung über
mögliche ökotoxikologische Auswirkungen von Arzneimittelrückständen in der
Umwelt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Schritte werden Sie
diesbezüglich einleiten?
54. Befürworten Sie die Einführung von verpflichtenden ökotoxikologischen
Begleituntersuchungen für die Bewertung bzw. Zulassung von Arzneimittel?
55. Befürworten Sie ein Verbot des präventiven Einsatzes von Antibiotika und
Chemotherapeutika sowie der Verwendung von synthetischen oder antibiotischen
Leistungsförderern, Beruhigungs - und Antistreßmittel in der Tierhaltung? Wenn
nein, warum nicht? Wenn ja, welche gesetzlichen Initiativen planen Sie dazu?
56. Befürworten Sie den Vorschlag, Arzneimittel, die für die Therapie in der
Tierhaltung benötigt werden, durch eine Positivliste klar zu definieren? Wenn
nein, warum nicht? Wenn ja, wann und in welcher Form werden Sie eine
entsprechende Initiative einleiten?
57. Befürworten Sie die Einführung einer verpflichtenden, klaren und transparenten
Produktkennzeichnung von allen tierischen Produkten (einschließlich
Verarbeitungsprodukten) nach Art der Haltung, Fütterung und Schlachtung?
Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann werden Sie eine entsprechende
Gesetzesinitiative vorschlagen?
58. Werden Sie sich für ein Verbot aller irreführenden Gütesiegel (z.B. Österreich
"A") die den fälschlichen Eindruck erwecken, die Rohstoffe seien
österreichischen Ursprungs einsetzen? Wenn nein warum nicht?
59. Treten Sie für einen Verzicht des Einsatzes der Gentechnik in Landwirtschaft und
bei Lebensmittel ein? Wenn nein, warum nicht?
61. Liegen Ihnen Anträge hinsichtlich der Freisetzung genmanipulierter Pflanzen in
Österreich vor? Wenn ja, führen Sie bitte Namen der beantragten Firma, um welche
Pflanze es sich handelt und ab welcher Anbausaison die beantragte Freisetzung
erfolgen soll.