2146/J XXI.GP
Eingelangt am: 19.3.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Dr Eva Glawischnig, Freundinnen und
Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Beschaffungswesen und integrierte Produktpolitik (IPP)
Ein Ansatzpunkt einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Umweltpolitik ist die
Ökologisierung des Beschaffungswesens und die Forcierung der integrierten
Produktpolitik (IPP). Die EU - Kommission erstellt ein Grünbuch zu diesem Bereich,
das einen intensiven Diskussionsprozess auslösen soll.
Da politische Vorstellungen, was auf der europäischen Ebene geschehen kann und
soll, noch immer nicht präzise entwickelt wurden, wird die Weiterentwicklung der IPP
von den Mitgliedstaaten selbst, deren Engagement und Organisationswillen
abhängen.
Sowohl die Ökologisierung des Beschaffungswesens als auch der Sprung zu IPP
könnte die traditionelle Umweltpolitik (end of pipe, reaktive Verhaltensweisen auf
Probleme) mit den Bereichen des Konsumentenschutzes, der Gesundheit, der
Produktinformation, des Beschaffungswesens, des Ökodesigns etc verbunden
werden und neue integriertere Politikoptionen ermöglichen.
Angesichts der Diskussion über die Zentralisierung des öffentlichen
Beschaffungswesens ist die Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte von
erheblicher Bedeutung. Entsprechende EU - Richtlinien, die insbesonders
Dienstleistungen, Ökodesign und die Verbindungen zur Ökoeffizienz umfassen
könnten dabei zielführend sein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Welche Überlegungen im Hinblick auf die Ökologisierung des
Beschaffungswesens wurden angestellt, welche wurden bereits realisiert,
welche sind geplant?
2. Welche Rolle soll der Ökologisierung des Beschaffungswesens bei der
Einrichtung einer zentralen Beschaffungstelle im Finanzministerium
zukommen?
3. Inwiefern hat sich die österreichische Position in Bezug auf prioritäre IPP -
Ansatzpunkte und - Instrumente weiterentwickelt?
4. Welche nationalen Erfolge sollten innerhalb der IPP auf europäischer Ebene
unbedingt oder ehestens ausgeweitet und forciert werden?
5. Wie kann eine umweltorientierte Produktpolitik am besten und effizientesten zur
Erreichung von Zielen von Konsumentenschutz und Gesundheitspolitik
beitragen?
6. In welcher Hinsicht soll und kann eine solche Produktpolitik unmittelbar zur
Klimapolitik und zur Erreichung der Kyotoziele beitragen?
7. Wie kann eine umweltorientierte Produktpolitik so entworfen werden, dass sie
nicht nur den Erfordernissen der Konsumentinnen und Konsumenten entspricht,
sondern auch dem zweifellos vorhandenen Wunschpotential nach mehr
umwelt - und sozialgerechten Produkten am ehesten entgegenarbeitet?
8. Wie (welche Instrumente, welche Organisationsstrukturen und - kulturen, welche
Resourcen, Frage der Kompetenzen etc) kann Ihrer Ansicht und Erfahrung
nach eine solche Produktpolitik konkret etwa in einem Sektor wie Verkehr oder
Energie aussehen?
9. Inwiefern sehen Sie strukturelle Unterscheidungen auf österreichischer und auf
europäischer Ebene?
10. Wie schätzen Sie die Bereitschaft auf europäischer Ebene unter den
Mitgliedstaaten und bei den europäischen Institutionen ein, neben dem
Grünbuch auch spezifische Verantwortung etwa auch für neue Instrumente und
Organisationsstrukturen zu übernehmen?
11. Welche Ziele und Instrumente könnten/sollten Ihrer Ansicht nach auf
europäischer Ebene zuallererst ins Auge gefasst werden?
12. Welche konkreten Massnahmen der „Zusammenarbeit und Koordinierung“ nach
Artikel 11 der neuen Umweltzeichenverordnung EG Nr 1980/2000 wird
Österreich in den nächsten drei Jahren durchführen?
13. Wird Ihr Ressort und damit Österreich, was das Europäische Umweltzeichen
anbelangt, in absehbarer Zeit zu einer Zweimarkenstrategie ähnlich wie in
Frankreich, Spanien und Schweden übergehen?
14. Welche Ressourcen setzen Sie derzeit ein bzw werden Sie im nächsten Jahr
einsetzen, um das Europäische Zeichen und die neuen Möglichkeiten durch die
Umweltzeichenverordnung in Österreich selbst nach Artikel 10 bekannt zu
machen
und zu bewerben (Art 10 - Förderung des Umweltzeichens)?
15. Wie stellen Sie derzeit die Kommunikation zu den Konsumentinnen und
Konsumenten über beide Umweltzeichen sicher? Wie hoch ist der jeweilige
Bekanntheitsgrad?
16. Welche Schritte etwa der Koordinierung und Zusammenarbeit nach Art 5,11
und 17 erwägen Sie selbst in Bezug auf die durch von Rat und Europäischen
Parlament per Art 8 mittelfristig (dh vor Sept 2005) ausgelösten
Beurteilungsschritte, „wie effizient der Informationsbedarf der Verbraucher mit
dem EU - Umweltzeichen und den zusätzlichen Informationen gedeckt wird".
17. Wird es angesichts der über Jahre knappen Ressourcenzuweisungen und der
innerhalb von fast sechs Jahren geringen Fortschritte Konsequenzen innerhalb
des Hauses in Form neuer Aufgabenteilungen mit flexibleren Trägern (Umwelt -
NGOs, OGUT, Umweltbundesamt) für das EU - Umweltzeichen geben?