2147/J XXI.GP
Eingelangt am: 19.3.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Dr. Eva Lichtenberger, Freundinnen und
Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Vorfinanzierung von Straßenbauprojekten in Oberösterreich
Nach der Aufhebung der Zweckbindung der Wohnbauförderung im Rahmen der
letzten Finanzausgleichsverhandlungen beabsichtigt das Land Oberösterreich mit
diesen Mitteln unter anderem, diverse Infrastrukturprojekte offensiv voranzutreiben,
was auch verschiedene Planungs - und Vorfinanzierungsmaßnahmen umfaßt.
So bot der Landeshauptmann von Oberösterreich, Dr. Josef Pühringer, dem
Infrastrukturministerium an, daß das Land Oberösterreich die gesamten
Planungskosten für die 4. Linzer Donaubrücke bis zu einer Obergrenze von 150
Millionen Schilling übernimmt.
Sowohl dieses Projekt als auch andere in Oberösterreich beabsichtigte
Straßenbaumaßnahmen widersprechen generellen verkehrspolitischen Grundsätzen,
wie z.B. der Verlagerung des individuell motorisierten PendlerInnenverkehrs auf
öffentliche Verkehrsträger. Zudem könnte durch ein in dieser Form isoliertes
Inangriffnehmen von Einzelprojekten der Zweck des von der Infrastrukturministerin
für 2001 angekündigten Bundesverkehrswegeplans konterkariert werden. Nachdem
Budgetmittel aus dem Infrastrukturministerium auch unter dem Gesichtspunkt einer
effizienten und umweltschonenden Mobilitätsinvestition ausgegeben werden sollten,
sind diverse Projekte, für die sich das Land Oberösterreich entschieden hat und
Vorfinanzierungsvarianten verhandelt, auch gesamtösterreichisch und ökologisch
abzuwägen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Ändert sich durch das Angebot des Landeshauptmanns betreffend die Übernahme
der Planungskosten für die Linzer der Zeitablauf des entsprechenden Verfahrens?
Kommt es bei einer Übernahme der Planungskosten zu einer
Verfahrensbeschleunigung durch das Ministerium?
2. Das Land Oberösterreich bietet ein Vorfinanzierungsmodell für
Straßenbauprojekte in der Größenordnung von 2,2 Milliarden Schilling an. Welche
konkreten Projekte
werden davon betroffen sein?
3. Weiche dieser Projekte halten Sie für ökologisch vertretbar und welche nicht sowie
welche Fachgutachten und sonstigen Grundlagen liegen dieser Ihrer Einschätzung
im einzelnen zugrunde?
4. Wird die Vorfinanzierung dieser Projekte zinsenlos sein?
5. Ist es richtig, daß dadurch für das Land Oberösterreich Gesamtkosten von 3,5
Milliarden Schilling entstehen?
6. Für welchen Zeitraum gelten diese Vorfinanzierungsangebote und in welchem
konkreten Zeitraum werden die Rückzahlungen erfolgen?
7. Besteht in der Frage der Vorfinanzierungen bereits eine Einigung mit dem
Bundesland Oberösterreich? Wenn nein, warum nicht und wie lauten derzeit die
Meinungsdivergenzen zwischen Oberösterreich und dem Infrastrukturministerium?
8. Wenn ja, welches konkrete Modell soll fixiert werden?
9. Gibt es eine Zustimmung des Finanzministers zu diesem Vorfinanzierungsmodell
beziehungsweise wird diese nötig sein und wie soll im Detail die Refinanzierung
erfolgen?
10. Liegen ähnliche Vorhaben aus anderen Bundesländern vor? Wenn ja, welche?