2148/J XXI.GP

Eingelangt am: 19.3.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Dr. Eva Lichtenberger, Freundinnen und

Freunde

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Hebung der B310 in den Rang der TEN

 

 

In Rahmen der Ostöffnung der Europäischen Union kommt diversen Verkehrswegen

eine übernationale Bedeutung zu, sodaß es für manche Entscheidungsträger

naheliegend erscheint, sie in den Rang der TEN zu heben zu lassen - nicht zuletzt

auf Grund der Tatsache, daß für ihren Ausbau auf europäischer Ebene TEN -

Zuschüsse lukriert werden können. Die GSD - Studie des damals für Bundesstraßen

zuständigen Wirtschaftsministeriums schlug dafür unter anderen Routen auch die

B310 vor.

 

Doch Untersuchungen und Studien des Landes Oberösterreich (z.B. Leonhard

Höfler: ,,EU - Osterweiterung“) stellen fest, daß der größte Verkehrszuwachs bereits im

Anschluß an die Demokratisierung der politischen Verhältnisse in Tschechien 1989 -

1991 erfolgte und der Beitritt zur Union keine wesentliche Erhöhung des

Verkehrsaufkommens nach sich ziehen würde:

 

„Der EU - Beitrittseffekt wird mit maximal 500 Kfz (150 LKW) pro Tag angegeben. Aus den

Verkehrsprognosen kann keine Begründung für eine Änderung der bisherigen Ausbauplanung der

B125 (jetzt B 310) abgeleitet werden. (...) Auch nach der Osterweiterung und einer mehrjährigen

Übergangsphase wird das Verkehrsgeschehen in Oberösterreich nicht vom Ostverkehr, sondern vom

hausgemachten verkehr dominiert.“ (Leonhard Höfler: ,,EU - Osterweiterung“, S. 10, 12)

 

Vor dem Hintergrund dieser seriösen Betrachtung der Verkehrswentwicklung ist der

Vorschlag an die EU - Kommission, die B 310 in den TEN - Rang zu heben, höchst

zweifelhaft. Vor allem, da entsprechend den Beantwortungen früherer Anfragen auf

TEN - Routen nationale Verkehrsregelungen wie Nachtfahrverbote etc. keine

dauerhafte Geltung besitzen könnten. Der Widerstand in der Region erscheint

deshalb berechtigt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1. Wann erging die Mitteilung über die gewünschte Hebung der B 310 in den Rang

    der TEN seitens Ihres Ministeriums an die Kommission?

2. Wie läuft das damit in Gang gesetzte Verfahren ab und welche weiteren Schritte

     im Verfahrensablauf sind bereits erfolgt?

 

3. Welche finanziellen, verkehrsrechtlichen und verkehrstechnischen

     Konsequenzen hätte eine positive Behandlung des Antrags?

 

4. Wann ist die Entscheidung der Kommission, des Rats und des Europäischen

     Parlaments zu erwarten?

 

5. Ab wann könnten finanzielle Zuschüsse erwartet werden?

 

6. Welche weiteren Strecken aus dem Bundesstraßennetz wurden darüberhinaus

     der EU - Kommission zur Hebung ins TEN - Netz mitgeteilt?

 

7. Wann und in welcher Form wurde die Hebung der B 310 in den Rang der TEN

     durch das Land Oberösterreich gefordert bzw. unterstützt? Welche

     Korrespondenz zwischen Ihrem Haus und dem Land bzw. Landesvertretern gab

     es in dieser Angelegenheit?

 

8. Aus welchen Gründen gingen Sie von der Strategie Ihres Vorvorgängers

     Bundesminister Einem ab, möglichst wenig TEN - Strecken im Straßenbereich zu

     beantragen, damit mehr Spielraum für nationale verkehrspolitische

     Gestaltungsmöglichkeiten (Fahrverbote etc.) erhalten bleibt?

 

9. Welche finanziellen Vorteile bietet die Hebung in den TEN - Status für den Ausbau

     der B 310? Können bereits Zuschüsse für die Planung lukriert werden?

 

10. Ist eine Zurückziehung des Antrags auf TEN - Aufnahme möglich und in welcher

       Weise müßte eine solche erfolgen?

 

11. Welche Absichten oder konkreten Pläne bestehen auf EU - Ebene zur weiteren

       Liberalisierung des Verkehrsgeschehens bzw. des Verkehrsrechts auf TEN -

       Straßenstrecken und welche Haltung nimmt Ihr Ressort bzw. die Republik

       Österreich zu diesen Absichten und Plänen ein?