2148/J XXI.GP
Eingelangt am: 19.3.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Dr. Eva Lichtenberger, Freundinnen und
Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Hebung der B310 in den Rang der TEN
In Rahmen der Ostöffnung der Europäischen Union kommt diversen Verkehrswegen
eine übernationale Bedeutung zu, sodaß es für manche Entscheidungsträger
naheliegend erscheint, sie in den Rang der TEN zu heben zu lassen - nicht zuletzt
auf Grund der Tatsache, daß für ihren Ausbau auf europäischer Ebene TEN -
Zuschüsse lukriert werden können. Die GSD - Studie des damals für Bundesstraßen
zuständigen Wirtschaftsministeriums schlug dafür unter anderen Routen auch die
B310 vor.
Doch Untersuchungen und Studien des Landes Oberösterreich (z.B. Leonhard
Höfler: ,,EU - Osterweiterung“) stellen fest, daß der größte Verkehrszuwachs bereits im
Anschluß an die Demokratisierung der politischen Verhältnisse in Tschechien 1989 -
1991 erfolgte und der Beitritt zur Union keine wesentliche Erhöhung des
Verkehrsaufkommens nach sich ziehen würde:
„Der EU - Beitrittseffekt wird mit maximal 500 Kfz (150 LKW) pro Tag angegeben. Aus den
Verkehrsprognosen kann keine Begründung für eine Änderung der bisherigen Ausbauplanung der
B125 (jetzt B 310) abgeleitet werden. (...) Auch nach der Osterweiterung und einer mehrjährigen
Übergangsphase wird das Verkehrsgeschehen in Oberösterreich nicht vom Ostverkehr, sondern vom
hausgemachten verkehr dominiert.“ (Leonhard Höfler: ,,EU - Osterweiterung“, S. 10, 12)
Vor dem Hintergrund dieser seriösen Betrachtung der Verkehrswentwicklung ist der
Vorschlag an die EU - Kommission, die B 310 in den TEN - Rang zu heben, höchst
zweifelhaft. Vor allem, da entsprechend den Beantwortungen früherer Anfragen auf
TEN - Routen nationale Verkehrsregelungen wie Nachtfahrverbote etc. keine
dauerhafte Geltung besitzen könnten. Der Widerstand in der Region erscheint
deshalb berechtigt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Wann erging die Mitteilung über die gewünschte Hebung der B 310 in den Rang
der TEN seitens Ihres
Ministeriums an die Kommission?
2. Wie läuft das damit in Gang gesetzte Verfahren ab und welche weiteren Schritte
im Verfahrensablauf sind bereits erfolgt?
3. Welche finanziellen, verkehrsrechtlichen und verkehrstechnischen
Konsequenzen hätte eine positive Behandlung des Antrags?
4. Wann ist die Entscheidung der Kommission, des Rats und des Europäischen
Parlaments zu erwarten?
5. Ab wann könnten finanzielle Zuschüsse erwartet werden?
6. Welche weiteren Strecken aus dem Bundesstraßennetz wurden darüberhinaus
der EU - Kommission zur Hebung ins TEN - Netz mitgeteilt?
7. Wann und in welcher Form wurde die Hebung der B 310 in den Rang der TEN
durch das Land Oberösterreich gefordert bzw. unterstützt? Welche
Korrespondenz zwischen Ihrem Haus und dem Land bzw. Landesvertretern gab
es in dieser Angelegenheit?
8. Aus welchen Gründen gingen Sie von der Strategie Ihres Vorvorgängers
Bundesminister Einem ab, möglichst wenig TEN - Strecken im Straßenbereich zu
beantragen, damit mehr Spielraum für nationale verkehrspolitische
Gestaltungsmöglichkeiten (Fahrverbote etc.) erhalten bleibt?
9. Welche finanziellen Vorteile bietet die Hebung in den TEN - Status für den Ausbau
der B 310? Können bereits Zuschüsse für die Planung lukriert werden?
10. Ist eine Zurückziehung des Antrags auf TEN - Aufnahme möglich und in welcher
Weise müßte eine solche erfolgen?
11. Welche Absichten oder konkreten Pläne bestehen auf EU - Ebene zur weiteren
Liberalisierung des Verkehrsgeschehens bzw. des Verkehrsrechts auf TEN -
Straßenstrecken und welche Haltung nimmt Ihr Ressort bzw. die Republik
Österreich zu diesen Absichten und Plänen ein?