2150/J XXI.GP
Eingelangt am:20.03.2001
der Abgeordneten Dr. Kräuter, Dr. Kostelka
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Fischereirechte in Österreich
Ein Urteil des Obersten Gerichtshofes verunsichert die österreichischen Fischereiberechtigten
und Fischer. Das seit Jahrzehnten praktizierte Fischereiberechtigungssystem ist aus den Fugen
geraten. Dem Richterspruch zufolge seien Fischereirechte unabhängig von Kataster -
eintragungen, vor staatlichen Behörden getätigten Kauf - und Pachtverträgen, Leistungen von
Steuern, Revier - und Sozialversicherungsbeiträgen, Fischereibesatzmaßnahmen,
jahrzehntelang staatlich geduldeter Rechtslage und gewaltiger ökologischer Leistungen der
Fischereiberechtigten gegenstandslos. Der Bund als Grundbesitzer der meisten öffentlichen
Gewässer sei als Grundeigentümer Besitzer der Fischereirechte.
Zur Klärung und als Anstoß zur legislativen Reparatur dieser unhaltbaren Jetztsituation
stellen unterzeichnete Angeordnete nachstehende
Anfrage:
1. Wie haben Sie als zuständiger Bereichsminister bisher auf den OGH - Spruch reagiert?
2. Welche konkreten Schritte zur Wiederherstellung der Rechtssicherheit haben Sie
gesetzt?
3. Unterstützen Sie die Forderung nach einer einheitlichen, bundesweiten, für die
Fischereiberechtigten kostenfreien Sicherung der Rechte?
4. Bis wann werden Sie entsprechende Schritte setzen?
5. Können sie vollständig ausschließen, daß sich der Bund über dieses OGH - Urteil auf
Kosten der österreichischen Fischereiberechtigten ein „Körberlgeld“ holen wird?