2150/J XXI.GP

Eingelangt am:20.03.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Kräuter, Dr. Kostelka

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Fischereirechte in Österreich

 

 

Ein Urteil des Obersten Gerichtshofes verunsichert die österreichischen Fischereiberechtigten

und Fischer. Das seit Jahrzehnten praktizierte Fischereiberechtigungssystem ist aus den Fugen

geraten. Dem Richterspruch zufolge seien Fischereirechte unabhängig von Kataster -

eintragungen, vor staatlichen Behörden getätigten Kauf - und Pachtverträgen, Leistungen von

Steuern, Revier - und Sozialversicherungsbeiträgen, Fischereibesatzmaßnahmen,

jahrzehntelang staatlich geduldeter Rechtslage und gewaltiger ökologischer Leistungen der

Fischereiberechtigten gegenstandslos. Der Bund als Grundbesitzer der meisten öffentlichen

Gewässer sei als Grundeigentümer Besitzer der Fischereirechte.

 

 

Zur Klärung und als Anstoß zur legislativen Reparatur dieser unhaltbaren Jetztsituation

stellen unterzeichnete Angeordnete nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Wie haben Sie als zuständiger Bereichsminister bisher auf den OGH - Spruch reagiert?

2. Welche konkreten Schritte zur Wiederherstellung der Rechtssicherheit haben Sie

     gesetzt?

3. Unterstützen Sie die Forderung nach einer einheitlichen, bundesweiten, für die

     Fischereiberechtigten kostenfreien Sicherung der Rechte?

4. Bis wann werden Sie entsprechende Schritte setzen?

5. Können sie vollständig ausschließen, daß sich der Bund über dieses OGH - Urteil auf

     Kosten der österreichischen Fischereiberechtigten ein „Körberlgeld“ holen wird?