2154/J XXI.GP

Eingelangt am:20.03.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Murauer

und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend die öffentlich - rechtliche Anerkennung der Unteroffiziersaus - und

Weiterbildung.

 

 

In den letzten Jahren wurde wiederholt gefordert, die Anerkennung der Unter -

offiziersausbildung als Berufsausbildung bzw. als Abschluß einer Fachakade -

mie vorzusehen. Damit sollte die Anerkennung der hochqualifizierten Unter -

offiziersausbildung als Berufsausbildung erfolgen. Dies nicht nur deswegen,

weil mit der erfolgten Neuregelung der Berufsreifeprüfung ein neuer und inter -

essanter Bildungsweg und damit ein Aufstieg eröffnet wird. Damit wäre ein

weiterer Zugang zur Berufsoffiziersausbildung oder in den gehobenen Dienst

möglich. Darüber hinaus bietet die Berufsreifeprüfung die Chance, ein Hoch -

schulstudium oder eine Fachhochschule zu besuchen. Solcher Art sollten auch

die Unteroffiziers - Ausbildungsgänge hinsichtlich fehlender Teilbereiche zur

Erfüllung eines vergleichbaren anerkannten Berufsbildes geprüft und gegebe -

nenfalls angepaßt bzw. Ergänzungsausbildungen angeboten werden. Durch die

angeregten Maßnahmen könnte einerseits die Qualität der Ausbildung zum

Unteroffizier gesteigert werden. Andererseits stiege auch die Attraktivität für

den Soldatenberuf, weil Qualifikationen vermittelt würden, die auch die

Chance eines eventuellen späteren Wechsels in andere Verwendungen ermög -

lichten.

 

Die derzeitige Situation sieht leider anders aus: Will ein Unteroffizier des

Bundesheeres die Berufsreifeprüfung ablegen, so muß er derzeit einen Lehr -

abschluß nachholen, da Voraussetzung für ein Ablegen der Prüfung gemäß

dem Bundesgesetz für die Berufsreifeprüfung unter anderem ein Lehrabschluß

bzw. der Besuch einer 3 - jährigen mittleren Schule oder Fachschule ist. Die

Unteroffiziersausbildung wird allerdings nicht berücksichtigt. Die betreffenden

Unteroffiziere müßten daher die Lehrabschlußprüfung für den Verwaltungs -

assistenten ablegen, um für die Berufsreifeprüfung zugelassen werden zu

können. Dabei sind unter anderem Prüfungen über das Verfassungsrecht und

das Verwaltungsverfahrensrecht abzulegen. Diese Rechtsgebiete wurden aller -

dings bereits bei der Unteroffiziersausbildung geprüft, werden jedoch außer -

halb des öffentlichen Dienstes nicht anerkannt. Dies stellt für die Betroffenen

eine äußerst unbefriedigende Situation dar.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für

Landesverteidigung folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Wie stehen Sie zu der Forderung, die Unteroffiziersausbildung als Berufs -

     ausbildung auch außerhalb des öffentlichen Dienstes anzuerkennen?

2. Welche Maßnahmen haben Sie bis jetzt gesetzt, um eine öffentlich - rechtli -

     che Anerkennung der Unteroffiziersausbildung zu erreichen?

3. Wann kann die Anerkennung der Unteroffiziersausbildung als Berufsaus -

     bildung umgesetzt werden?

4. Wie stehen Sie zur Schaffung eines eigenen Lehrgangs zur Ablegung der

     Berufsreifeprüfung für Unteroffiziere als Zugangsvoraussetzung für Hoch -

     schulen, Akademien, Fachhochschul - Lehrgänge (z. B. Theresianische

     Militärakademie), etc.?

5. Wie stehen Sie zu der Forderung nach der Anerkennung der vergleichbaren

     Unteroffiziersaus - und Weiterbildung mit zivilen Bildungsgängen?

6. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit einer derartige Anerken -

     nung ehestmöglich erfolgen kann?

7. Welche Anpassungen an der bisherigen Unteroffiziersausbildung bzw.

     Ergänzungsausbildungen müßten erfolgen, um eine Vergleichbarkeit zu

     erzielen?

8. Wäre eine derartige Vergleichbarkeit nicht auch hinsichtlich eines dadurch

     leichteren Wechsels in zivile Verwendungen für das Bundesheer und deren

     Mitglieder von Vorteil?