2154/J XXI.GP
Eingelangt am:20.03.2001
der Abgeordneten Murauer
und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend die öffentlich - rechtliche Anerkennung der Unteroffiziersaus - und
Weiterbildung.
In den letzten Jahren wurde wiederholt gefordert, die Anerkennung der Unter -
offiziersausbildung als Berufsausbildung bzw. als Abschluß einer Fachakade -
mie vorzusehen. Damit sollte die Anerkennung der hochqualifizierten Unter -
offiziersausbildung als Berufsausbildung erfolgen. Dies nicht nur deswegen,
weil mit der erfolgten Neuregelung der Berufsreifeprüfung ein neuer und inter -
essanter Bildungsweg und damit ein Aufstieg eröffnet wird. Damit wäre ein
weiterer Zugang zur Berufsoffiziersausbildung oder in den gehobenen Dienst
möglich. Darüber hinaus bietet die Berufsreifeprüfung die Chance, ein Hoch -
schulstudium oder eine Fachhochschule zu besuchen. Solcher Art sollten auch
die Unteroffiziers - Ausbildungsgänge hinsichtlich fehlender Teilbereiche zur
Erfüllung eines vergleichbaren anerkannten Berufsbildes geprüft und gegebe -
nenfalls angepaßt bzw. Ergänzungsausbildungen angeboten werden. Durch die
angeregten Maßnahmen könnte einerseits die Qualität der Ausbildung zum
Unteroffizier gesteigert werden. Andererseits stiege auch die Attraktivität für
den Soldatenberuf, weil Qualifikationen vermittelt würden, die auch die
Chance eines eventuellen späteren Wechsels in andere Verwendungen ermög -
lichten.
Die derzeitige Situation sieht leider anders aus: Will ein Unteroffizier des
Bundesheeres die Berufsreifeprüfung ablegen, so muß er derzeit einen Lehr -
abschluß nachholen, da Voraussetzung für ein Ablegen der Prüfung gemäß
dem Bundesgesetz für die Berufsreifeprüfung unter anderem ein Lehrabschluß
bzw. der Besuch einer 3 - jährigen mittleren Schule oder Fachschule ist. Die
Unteroffiziersausbildung wird allerdings nicht berücksichtigt. Die betreffenden
Unteroffiziere müßten daher die Lehrabschlußprüfung für den Verwaltungs -
assistenten ablegen, um für die Berufsreifeprüfung zugelassen werden zu
können. Dabei sind unter anderem Prüfungen über das Verfassungsrecht und
das Verwaltungsverfahrensrecht abzulegen. Diese Rechtsgebiete wurden aller -
dings bereits bei der Unteroffiziersausbildung geprüft, werden jedoch außer -
halb des öffentlichen Dienstes nicht anerkannt. Dies stellt für die Betroffenen
eine äußerst unbefriedigende
Situation dar.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung folgende
ANFRAGE:
1. Wie stehen Sie zu der Forderung, die Unteroffiziersausbildung als Berufs -
ausbildung auch außerhalb des öffentlichen Dienstes anzuerkennen?
2. Welche Maßnahmen haben Sie bis jetzt gesetzt, um eine öffentlich - rechtli -
che Anerkennung der Unteroffiziersausbildung zu erreichen?
3. Wann kann die Anerkennung der Unteroffiziersausbildung als Berufsaus -
bildung umgesetzt werden?
4. Wie stehen Sie zur Schaffung eines eigenen Lehrgangs zur Ablegung der
Berufsreifeprüfung für Unteroffiziere als Zugangsvoraussetzung für Hoch -
schulen, Akademien, Fachhochschul - Lehrgänge (z. B. Theresianische
Militärakademie), etc.?
5. Wie stehen Sie zu der Forderung nach der Anerkennung der vergleichbaren
Unteroffiziersaus - und Weiterbildung mit zivilen Bildungsgängen?
6. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit einer derartige Anerken -
nung ehestmöglich erfolgen kann?
7. Welche Anpassungen an der bisherigen Unteroffiziersausbildung bzw.
Ergänzungsausbildungen müßten erfolgen, um eine Vergleichbarkeit zu
erzielen?
8. Wäre eine derartige Vergleichbarkeit nicht auch hinsichtlich eines dadurch
leichteren Wechsels in zivile Verwendungen für das Bundesheer und deren
Mitglieder von Vorteil?