2158/J XXI.GP

Eingelangt am: 20.03.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Führerscheinuntersuchung

 

 

Viele behinderte Menschen haben nur einen befristeten Führerschein, d. h. sie

müssen regelmäßig zur sgn. Führerscheinnachuntersuchung.

So muß Herr R. alle 5 Jahre zu dieser Untersuchung. Im Jahr 2001, so teilte uns

Herr R. mit, sind die Kosten extrem gestiegen. Herr R. hat eine 80%ige

Erwerbsminderung, da er im Krieg sowohl seinen rechten Unterarm also auch sein

rechtes Auge verloren hat.

Für seine weitere Befristung des Führerscheins mußte Herr R. folgende kosten

bezahlen.

S 1.200,-- Privatuntersuchung durch den Augenarzt

S    650,-- Untersuchungskosten am Verkehrsamt

S    630,-- Kosten bei Abholung des Führerscheines

S 2.480,.-- GESAMTKOSTEN

 

Die Untersuchung durch den Amtsarzt dauerte exakt 2 Minuten. Nach Aussagen

von Herrn R. hat der Amtsarzt einen oberflächlichen Blick auf den Privatbefund

gemacht und gesagt, dass eh alles in Ordnung ist. „Dann will ich sie nicht länger

aufhalten“, so der Amtsarzt, zu Herrn R.

Dann wurde Herrn R. von den Mitarbeiterinnen im Verkehrsamt mitgeteilt, dass eine

Verlängerung des Führerscheins nicht in Frage kommt, es muß ein neuer ausgestellt

werden. Außerdem soll Herr R. froh sein, das der Führerschein nicht auf ein halbes

Jahr ausgestellt würde, denn sonst kämen die Kosten 2 mal pro Jahr auf ihn zu.

 

„Ich glaube, es ist endlich genug mit dieser Diskriminierung von uns behinderten

Menschen und dieser Abzockung durch diese Regierung“, so Herr R. in seinem

Schreiben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.             Ist es gerechtfertigt, dass behinderte Menschen, die sich berechtigt über die

                enorm hohen Kosten der Führerscheinverlängerung beschweren, damit bedroht

                werden, „wir könnten auch den Führerschein auf ein halbes Jahr verlängern“?

                Wenn ja: Wie begründen Sie dies?

                Wenn nein: Warum kommen dann solche Amtsdrohungen vor?

 

2.             Ist Ihnen bekannt, dass auch noch andere Personen dieser Amtsdrohung

                ausgesetzt werden und wurden?

                Wenn ja: Wann und wo wurden solche Amtsdrohungen noch gemacht?

                Wenn nein: Aufgrund welcher konkreten Informationen schließen Sie aus, dass

                es diese Vorgangsweise nicht auch auf anderen Verkehrsbehörden gibt und

                gab?

 

3.             Wie hoch ist der Stundensatz eines Amtsarztes für ein 2 minütliches

                "Überlesen" eines Privatbefundes?

 

4.             Von wem wird dieser Stundensatz für das „Überlesen“ genehmigt?

 

5.             Wieviel behinderte Menschen haben einen befristeten Führerschein?

 

6.             Wieviel davon müssen im Abstand von 6, 12, 18, 24 und 60 Monaten um eine

                neuerliche Befristung ansuchen?

                (Aufstellung nach Dauer der Befristung und Anzahl dieser Führerschein -

                besitzerInnen?)

 

7.             Ist es konform, dass Erweiterung von Befristungen nur durch eine

                Neuausstellung eines Führerscheines möglich sind?

                Wenn ja: Seit wann ist nur mehr eine Neuausstellung möglich?

                Wenn nein: Warum werden dann Dokumente nicht verlängert, sondern neu

                ausgestellt?

 

8.             Finden Sie es für richtig, dass die Kosten für eine weitere Befristung eines

                Führerscheins so hoch sind?

                Wenn ja: Wie errechnen sich diese Kosten konkret?

                Wenn nein: Was werden Sie konkret bis wann tun, um diese „Abzockung“

                endlich einzustellen?