2158/J XXI.GP
Eingelangt am: 20.03.2001
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Führerscheinuntersuchung
Viele behinderte Menschen haben nur einen befristeten Führerschein, d. h. sie
müssen regelmäßig zur sgn. Führerscheinnachuntersuchung.
So muß Herr R. alle 5 Jahre zu dieser Untersuchung. Im Jahr 2001, so teilte uns
Herr R. mit, sind die Kosten extrem gestiegen. Herr R. hat eine 80%ige
Erwerbsminderung, da er im Krieg sowohl seinen rechten Unterarm also auch sein
rechtes Auge verloren hat.
Für seine weitere Befristung des Führerscheins mußte Herr R. folgende kosten
bezahlen.
S 1.200,-- Privatuntersuchung durch den Augenarzt
S 650,-- Untersuchungskosten am Verkehrsamt
S 630,-- Kosten bei Abholung des Führerscheines
S 2.480,.-- GESAMTKOSTEN
Die Untersuchung durch den Amtsarzt dauerte exakt 2 Minuten. Nach Aussagen
von Herrn R. hat der Amtsarzt einen oberflächlichen Blick auf den Privatbefund
gemacht und gesagt, dass eh alles in Ordnung ist. „Dann will ich sie nicht länger
aufhalten“, so der Amtsarzt, zu Herrn R.
Dann wurde Herrn R. von den Mitarbeiterinnen im Verkehrsamt mitgeteilt, dass eine
Verlängerung des Führerscheins nicht in Frage kommt, es muß ein neuer ausgestellt
werden. Außerdem soll Herr R. froh sein, das der Führerschein nicht auf ein halbes
Jahr ausgestellt würde, denn sonst kämen die Kosten 2 mal pro Jahr auf ihn zu.
„Ich glaube, es ist endlich genug mit dieser Diskriminierung von uns behinderten
Menschen und dieser Abzockung durch diese Regierung“, so Herr R. in seinem
Schreiben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Ist es gerechtfertigt, dass behinderte Menschen, die sich berechtigt über die
enorm hohen Kosten der Führerscheinverlängerung beschweren, damit bedroht
werden, „wir könnten auch den Führerschein auf ein halbes Jahr verlängern“?
Wenn
ja: Wie begründen Sie dies?
Wenn nein: Warum kommen dann solche Amtsdrohungen vor?
2. Ist Ihnen bekannt, dass auch noch andere Personen dieser Amtsdrohung
ausgesetzt werden und wurden?
Wenn ja: Wann und wo wurden solche Amtsdrohungen noch gemacht?
Wenn nein: Aufgrund welcher konkreten Informationen schließen Sie aus, dass
es diese Vorgangsweise nicht auch auf anderen Verkehrsbehörden gibt und
gab?
3. Wie hoch ist der Stundensatz eines Amtsarztes für ein 2 minütliches
"Überlesen" eines Privatbefundes?
4. Von wem wird dieser Stundensatz für das „Überlesen“ genehmigt?
5. Wieviel behinderte Menschen haben einen befristeten Führerschein?
6. Wieviel davon müssen im Abstand von 6, 12, 18, 24 und 60 Monaten um eine
neuerliche Befristung ansuchen?
(Aufstellung nach Dauer der Befristung und Anzahl dieser Führerschein -
besitzerInnen?)
7. Ist es konform, dass Erweiterung von Befristungen nur durch eine
Neuausstellung eines Führerscheines möglich sind?
Wenn ja: Seit wann ist nur mehr eine Neuausstellung möglich?
Wenn nein: Warum werden dann Dokumente nicht verlängert, sondern neu
ausgestellt?
8. Finden Sie es für richtig, dass die Kosten für eine weitere Befristung eines
Führerscheins so hoch sind?
Wenn ja: Wie errechnen sich diese Kosten konkret?
Wenn nein: Was werden Sie konkret bis wann tun, um diese „Abzockung“
endlich einzustellen?