2160/J XXI.GP
Eingelangt am: 20.03.2001
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Budgetkosten durch ZD - Novelle und Ungleichstellung der Rechtsträger
Durch die Novellierung des Zivildienstgesetzes, welches seit 01.01.01 in Kraft ist,
kommt es zu wesentlichen Veränderungen der ZD - Ausgaben in Ihrem Ministerium.
Wurde bis zum 31.12.00 die Pauschalvergütung von Ihrem Ministerium ausbezahlt,
so wird diese seit 1.1.01 auf die Rechtsträger der Einrichtungen abgewälzt. Auch die
Vergütungen durch die Rechtsträger der Einrichtungen wurden neu geregelt.
Es gibt seit 1.1.01 drei Gruppen von Rechtsträger:
Die privilegierteste Gruppe sind Rechtsträger im Rettungswesen und in der
Katastrophenhilfe, sie erhalten pro Zivildiener im Monat S 6.000,--.
Bereits um 50 % schlechtergestellt sind Rechtsträger in der
Sozial - und Behindertenhilfe
Altenbetreuung
Krankenbetreuung
Betreuung von Drogenabhängigen
Vertriebenen
Asylwerbern
Flüchtlingen
Schubhäftlingen,
sie erhalten pro Zivildiener im Monat nur mehr S 3.000,--.
Am schlechtesten gestellt sind Einrichtungen einer Gebietskörperschaft bzw.
Rechtsträger die eine Gebietskörperschaft durch finanzielle oder sonstige
wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahme beherrscht. Diese müssen an Ihr
Ministerium pro Zivildiener im Monat S 3.000,-- zahlen.
So kommt es z.B. in Oberösterreich zur Situation, dass sowohl Rettungsorgani -
sationen, wie auch Rechtsträger in der Sozial - und Behindertenhilfe, Behinderten -
fahrdienste (Freizeit - und Schultransporte) durchführen. Während für einem
Zivildiener im Reffungswesen, die diese Dienste durchführt, S 6.000,-- pro Monat
von Ihrem Ministerium an die Rechtsträger bezahlt werden, erhalten Behinderten -
organisationen, die ebenfalls diese Behindertenfahrdienste durchführen für ihren
Zivildiener nur S 3.000,-- pro Monat von Ihrem
Ministerium.
Ihre Begründung für die Neuregelung der Zivildienerkosten war unter anderem, dass
es zwischen den Einrichtungen Ungleichbehandlungen gibt und diese wollen Sie
abstellen.
Sie haben durch Ihre Neuregelung diese ekladante Ungleichstellung nicht
abgeschafft, sondern noch mehr vertieft, Blaulichtorganisationen werden noch
besser bedient, also je zu vor, das Privilegienrittertum gefestigt wie nie.
Während die Blaulichtorganisationen bestens bedient werden, kämpfen andere
Rechtsträger massiv um ihre Existenz.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Gibt es einen Grund dafür, dass Sie die Privilegien der Blaulichtorganisationen
noch weiter ausgebaut und die der anderen Rechtsträger dafür massiv
geschwächt haben?
Wenn ja: Wie lautet dieser?
Wenn nein: Warum dann diese ekladente Ungleichstellung?
2. Ist Ihnen ein Zivildiener, der seinen Dienst bei Blaulichtorganisationen ableistet,
mehr wert als ein Zivildiener, der seinen Dienst in einer Behinderteneinrichtung
absolviert?
Wenn ja: Warum?
Wenn nein: Warum ist Ihnen dann ein Zivildiener bei einer Blaulichtorganisation
S 6.000,-- pro Monat wert und hingegen ein Zivildiener bei einer Behinderten -
organisation nur S 3.000,-- pro Monat?
3. Für wieviel Zivildiener hat Ihr Ministerium in den Monaten Jän. und Feb. 2001 S
6.000,--, bzw. S 3.000,-- pro Monat an welchen Rechtsträger überwiesen?
(Aufstellung nach Bundesland, Rechtsträger, Monat, Anzahl der ZD für die
S 6.000,-- bzw. S 3.000,-- überwiesen wurde)
4. Wie hoch werden die Ausgaben Ihres Ministeriums für den Zivildienst im Jahr
2001 sein?
(Detaillierte Aufstellung der Aufwandsposten und Höhe des jeweiligen
Aufwandes)
5. Wie hoch werden die Einnahmen in Ihrem Ministerium im Bereich ZD sein?
(Detaillierte Aufstellung der Ertragsposten und Höhe des jeweiligen Ertrages)
6. Wie viele Mitarbeiterinnen waren in den Jahren 1997, 1998, 1999, 2000 im der
Abteilung ZD beschäftigt?
7. Wieviel
MitarbeiterInnen werden es mit 31.3.2001 sein?
8. Sind noch weitere Kündigungen bzw. Versetzungen in andere Abteilungen
geplant?
Wenn ja: Wieviel MitarbeiterInnen sind davon betroffen?