2161/J XXI.GP

Eingelangt am: 20.03.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend Übergriffe auf behinderte Menschen

 

Wie in der Sendung Thema am 12. März 2001 aufgezeigt wurde, kam es am

Bundesinstitut für Gehörlosenbildung zu sexuellen Übergriffen und Handlungen an

gehörlosen männlichen Schülern durch einen Pädagogen dieser Sonderschule.

Obwohl dieser Mißbrauch bereits seit Jahren stattgefunden haben soll, wurden erst

im Herbst 2000 vom Schulleiter Prof. Ulrich Koskarti Konsequenzen gezogen. Die

Eltern der Schüler wurden erst jetzt über die Vorfälle in dieser Sonderschule

informiert.

In dieser Sonderschule war es jedoch nicht das erste mal, dass Pädagogen

Handlungen setzten, die pädagogisch verwerflich sind. So wurde in dieser Sendung

ebenfalls bekannt, dass ein Pädagoge, der Kinder geschlagen hatte, sogar befördert

wurde. Der Leiter dieser Schule begründet dies damit, dass es sich um einen

engagierten Pädagogen handelt.

 

Da auch noch Vorfälle von anderen Sonderschulen in Österreich bekannt sind, an

denen Pädagogen behinderten Schülern eine „Watschen“ gegeben haben, kann

davon ausgegangen werden, dass diese „pädagogischen Maßnahmen“ vor allem in

Sonderschulen vorkommen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.             Wurden Sie über die Vorfälle in dieser Sonderschule informiert?

                Wenn ja: Wann wurden Sie darüber in welcher Form informiert und welche

                Veranlassungen wurden Ihrerseits getroffen?

                Wenn nein: Wer hat konkret diese Vorfälle nicht an Sie gemeldet und welche

                Konsequenzen hat das für die nichthandelnden Personen?

 

2.             Wurde der Landesschulrat über die Vorfälle in dieser Sonderschule informiert?

                Wenn ja: Wann wurden dieser darüber in welcher Form informiert und welche

                Veranlassungen wurden seinerseits getroffen?

                Wenn nein: Wer hat konkret diese Vorfälle nicht an ihn gemeldet und welche

                Konsequenzen hat das für die nichthandelnden Personen?

3.             Warum wurde einer der Pädagogen, obwohl nachweislich bekannt war, dass er

                behinderte Kinder in dieser Sonderschule geschlagen hat, befördert?

 

4.             Ist es an Sonderschulen üblich, trotz solcher Vorkommen, Pädagogen zu

                befördern?

                Wenn ja: Mit welcher Begründung wurde er trotzdem befördert?

                Wenn nein: Warum wurde dann der Beförderung stattgegeben?

 

5.             Wußten jene Personen, die für diese Beförderung verantwortlich sind, über die

                pädagogisch verwerflichen Handlungen dieses Pädagogen?

                Wenn nein: Warum wurden sie darüber nicht informiert?

 

6.             Werden von Sonderschulen Übergriffe an SchülerInnen, den Schulbehörden

                weitergeleitet?

                Wenn ja: In welcher Form und an welche Behörden werden diese

                weitergeleitet?

                Wenn nein: Aus welchen Gründen bedarf es keiner Meldung?

 

7.             Sind Ihnen Vorfälle, des sexuellen Mißbrauchs und körperlicher Gewalt auch

                von anderen Sonderschulen bekannt?

                Wenn ja: In welchen Sonderschulen kam es in den letzten 10 Jahren zu

                solchen Vorfällen?

                Wenn nein: Gibt es Ihrer Meinung nach diese Vorfälle nur an der Sonderschule

                für Gehörlosenbildung?

 

8.             Werden Statistiken über solche Vorfälle erstellt?

                Wenn ja: Wann wurde die letzte Statistik dem Parlament vorgelegt?

                Wenn nein: Sind solche Vorfälle es nicht wert, festgehalten und veröffentlicht

                zu werden?