2161/J XXI.GP
Eingelangt am: 20.03.2001
der Abgeordneten Haidlmayr, Brosz, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Übergriffe auf behinderte Menschen
Wie in der Sendung Thema am 12. März 2001 aufgezeigt wurde, kam es am
Bundesinstitut für Gehörlosenbildung zu sexuellen Übergriffen und Handlungen an
gehörlosen männlichen Schülern durch einen Pädagogen dieser Sonderschule.
Obwohl dieser Mißbrauch bereits seit Jahren stattgefunden haben soll, wurden erst
im Herbst 2000 vom Schulleiter Prof. Ulrich Koskarti Konsequenzen gezogen. Die
Eltern der Schüler wurden erst jetzt über die Vorfälle in dieser Sonderschule
informiert.
In dieser Sonderschule war es jedoch nicht das erste mal, dass Pädagogen
Handlungen setzten, die pädagogisch verwerflich sind. So wurde in dieser Sendung
ebenfalls bekannt, dass ein Pädagoge, der Kinder geschlagen hatte, sogar befördert
wurde. Der Leiter dieser Schule begründet dies damit, dass es sich um einen
engagierten Pädagogen handelt.
Da auch noch Vorfälle von anderen Sonderschulen in Österreich bekannt sind, an
denen Pädagogen behinderten Schülern eine „Watschen“ gegeben haben, kann
davon ausgegangen werden, dass diese „pädagogischen Maßnahmen“ vor allem in
Sonderschulen vorkommen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wurden Sie über die Vorfälle in dieser Sonderschule informiert?
Wenn ja: Wann wurden Sie darüber in welcher Form informiert und welche
Veranlassungen wurden Ihrerseits getroffen?
Wenn nein: Wer hat konkret diese Vorfälle nicht an Sie gemeldet und welche
Konsequenzen hat das für die nichthandelnden Personen?
2. Wurde der Landesschulrat über die Vorfälle in dieser Sonderschule informiert?
Wenn ja: Wann wurden dieser darüber in welcher Form informiert und welche
Veranlassungen wurden seinerseits getroffen?
Wenn nein: Wer hat konkret diese Vorfälle nicht an ihn gemeldet und welche
Konsequenzen
hat das für die nichthandelnden Personen?
3. Warum wurde einer der Pädagogen, obwohl nachweislich bekannt war, dass er
behinderte Kinder in dieser Sonderschule geschlagen hat, befördert?
4. Ist es an Sonderschulen üblich, trotz solcher Vorkommen, Pädagogen zu
befördern?
Wenn ja: Mit welcher Begründung wurde er trotzdem befördert?
Wenn nein: Warum wurde dann der Beförderung stattgegeben?
5. Wußten jene Personen, die für diese Beförderung verantwortlich sind, über die
pädagogisch verwerflichen Handlungen dieses Pädagogen?
Wenn nein: Warum wurden sie darüber nicht informiert?
6. Werden von Sonderschulen Übergriffe an SchülerInnen, den Schulbehörden
weitergeleitet?
Wenn ja: In welcher Form und an welche Behörden werden diese
weitergeleitet?
Wenn nein: Aus welchen Gründen bedarf es keiner Meldung?
7. Sind Ihnen Vorfälle, des sexuellen Mißbrauchs und körperlicher Gewalt auch
von anderen Sonderschulen bekannt?
Wenn ja: In welchen Sonderschulen kam es in den letzten 10 Jahren zu
solchen Vorfällen?
Wenn nein: Gibt es Ihrer Meinung nach diese Vorfälle nur an der Sonderschule
für Gehörlosenbildung?
8. Werden Statistiken über solche Vorfälle erstellt?
Wenn ja: Wann wurde die letzte Statistik dem Parlament vorgelegt?
Wenn nein: Sind solche Vorfälle es nicht wert, festgehalten und veröffentlicht
zu werden?