2171/J XXI.GP

Eingelangt am: 20.03.2001

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Maier, Dr. Jarolim

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Verwendung von Spendengeldern (Spendenbetrug) von Vereinen

 

Im Zuge der Ermittlungen des Spitzelskandals rund um das polizeiliche Datensystem Ekis

wurden auch Konten der freiheitlichen Polizeigewerkschaft AUF überprüft. Dabei wurde laut

Presseberichten auch die Verwendung von Spenden - und Inserentengeldern der AUF - Postille

„Blaulicht“ untersucht. Den Inserenten und Förderern dieses Blattes wurde versichert, dass

ihre Gelder vor allem in Not geratenen Polizisten zugute kämen. Das Ergebnis ist nach

Presseberichten unglaublich, fast 95 Prozent der Gelder seien an den Verlag gegangen und die

restlichen 5 Prozent an die AUF. Von diesen fünf Prozent seien im Schnitt zehn Prozent für

Bedürftige aufgewendet worden. Das heißt nichts anderes, dass lediglich 0,5 Prozent einer

Spende oder eines Inserates in Not geratenen Polizisten zugute kamen. Eine Quote, die

wohl kaum noch zu unterbieten ist.

Solche Ergebnisse lassen den Verdacht des Spendenbetrugs durch die Vereinsorgane der AUF

aufkommen, die Beispiele lassen sich fortführen: So gibt es am Landesgericht Salzburg gegen

den Österreichischen Tierschutzverein (ÖTV) seit 1998 gerichtliche Vorerhebungen wegen

Betrugsverdachtes. Ein Gerichtssachverständiger kam dabei zum Schluss, dass der Verein von

1994 bis April 1999 bei Einnahmen von 55 Millionen Schilling nur 1,6 Millionen Schilling

direkt in den Tierschutz investiert hat.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres

nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. Ist Ihnen der erstgeschilderte Sachverhalt (AUF) bereits bekannt?

 

2. Welche vereinsrechtliche Maßnahmen haben Sie bereits bzw. werden Sie ergreifen,

    falls sich dieser Sachverhalt weiter erhärtet?

3. Wurde von Ihnen eine Strafanzeige gegen die Vereinsorgane der AUF bzw. die

    Verantwortlichen des Verlags bereits erstattet?

 

4. Wenn ja, gibt es eine Vorerhebung bzw. Voruntersuchung?

 

5. Welche Gesamtsumme wurde an Spenden - und Inserentengelder durch die AUF -

    Postille „Blaulicht“ in den letzten vier Jahren (1997, 1998, 1999 und 2000)

    eingenommen?

 

6. Wie wurde im Detail der Anteil des Verlages (95 %) verwendet? (Ersuchen um

    anonymisierte Auflistung der einzelnen Zahlungen).

 

7. Wie wurde im Detail der Anteil der AUF (5 %) verwendet? (Ersuchen um

    anonymisierte Auflistung der einzelnen Zahlungen).

 

8. Halten Sie eine Quote von 0,5 Prozent als Weitergabe von eingehobenen

    Spendengelder für zumutbar und (vereins) rechtlich zulässig?

 

9. Läge in den oben geschilderten beiden Sachverhalten das Delikt des Spendenbetruges

    vor?

 

10. Wenn nein, warum nicht?

 

11. Halten Sie die derzeit geltenden strafrechtlichen Bestimmungen gegen den

      Missbrauch von Spendengeldern bzw. gegen Spendenbetrug für ausreichend?

12. Wenn nein, welche Änderungen sind von Ihrer Seite vorstellbar und wann werden sie

      entsprechende Maßnahmen setzen?

 

13. Halten Sie in diesem Zusammenhang eine Änderung des Vereinsgesetzes für

      notwendig?

 

14. Wenn nein, warum nicht?