2172/J XXI.GP
Eingelangt am: 20.03.2001
der Abgeordneten Ludmilla Parfuss und GenossInnen
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Umsetzung der EU - Zoorichtlinie 1999/22/EG
Laut EU - Richtlinie vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos (,,EU -
Zoorichtlinie“) ist Österreich bis spätestens 9. April 2002 verpflichtet, die darin enthaltenen
Maßnahmen entsprechend umzusetzen. Einzig das Bundesland Vorarlberg hat bisher eine
Entwurf zur Umsetzung der EU - Zoorichtlinie vorgelegt.
Einen ,,Zoo“ definiert die Richtlinie folgendermaßen: "dauerhafte Einrichtungen, in denen
lebende Exemplare von Wildtierarten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraumes von
mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. " Ausgenommen von der Richtlinie sind
Zirkusse, Tierhandlungen und Einrichtungen, die „keine signifikante Anzahl von Tieren zur
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land - und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Wer ist in Österreich für die Umsetzung der Richtlinie zuständig?
2. Wie viele Zoos, Tierparks etc. gibt es in Österreich?
3. Welche der unter (2) angeführten Einrichtungen fallen in Österreich unter den seitens der
EU definierten Begriff ,,Zoo“, „Tierpark“ etc.?
4. Welche dieser Einrichtungen erfüllen die Anforderungen der EU - Zoorichtlinie schon
jetzt?
5. Welche Anstrengungen zur Umsetzung unternimmt Ihr Ressort?
6. Wird eine einheitliche Umsetzung durch die Koordination aller Bundesländer
angestrengt?
7. Was gedenken Sie als Bundesminister - und damit der EU gegenüber verantwortlich - zu
tun, wenn die Länder diese Richtlinie nicht rechtzeitig umsetzen?
8. Welche wissenschaftlichen Arbeiten zu gefährdeten Tierarten wurden in den letzen fünf
Jahren von Mitarbeitern von Zoos vorgelegt? Welche Ziele haben diese Projekte verfolgt?
Gab es dazu Förderungen, wenn ja aus welchem Titel und in welcher Höhe?
9. Welche Artenschutzprojekte werden in Zoos betreut?
10. Wie hoch sind die Kosten dieser Projekte?
11. Wie viele Projekte werden in den Zoos selbst durchgeführt und wie viele im
angestammten
Lebensraum?
12. Welche Tiere und in welcher Anzahl werden in Zoos, Tierparks etc. in Ö gehalten?
13. Wie viele Besucher verzeichnen die Zoos, Tierparks etc. in Österreich jedes Jahr?
14. Welche Zoos, Tierparks etc. erhalten Förderungen durch Ihr Ressort pro Jahr?
a) In welcher Höhe?
b) Wie viel Prozent des Gesamtbudgets der einzelnen Zoos besteht aus Förderungen?
15. Gibt es noch andere Förderungen, wenn ja aus welchem Titel in welcher Höhe und für
wen?
16. Wie hoch die Förderungen der Länder für die einzelnen Zoos, Tierparks, ... ausfallen?
17. Sind die Förderungen Ihres Ressorts an Mindeststandards bei der Tierhaltung in Zoos
gebunden? Wenn ja, welche?
18. Wie viele Anzeigen im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Gebarung der Zoos, Tierparks
etc. sind Ihnen bekannt?
Welche Konsequenzen hat dies auf die Förderungen?
19. a.) Welche Zoos erfüllen die Vorschriften zu Tierhaltung nicht?
b.) Wie viele Anzeigen in Zusammenhang mit Tierhaltung in Zoos, Tierparks etc. sind
Ihnen bekannt?
20. Wer kontrolliert die Erfüllung der Vorschriften zur Tierhaltung in Zoos?
21. Wie oft und wo wurde in den letzten 5 Jahren kontrolliert?
22. Wie viele Anzeigen führten zu einer Verurteilung?