2174/J XXI.GP

Eingelangt am: 20.03.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Ludmilla Parfuss und GenossInnen

an die Frau Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend den Bericht über einen Kontrollbesuch des Lebensmittel - und Veterinäramtes in

Österreich vom 19. bis 23. Juni 2000 (Bezugsnr. GD(SANCO) 1099/2000) - Tiertransporte

 

Zur Beurteilung der durch die zuständige Behörde durchgeführten Inspektionen im Hinblick

auf die Einhaltung der Normen für den Tierschutz in Schweine - und Kälberhaltungsbetrieben

und im Hinblick auf einige Aspekte der Überwachung von Tiertransporten wurde zu o.g.

Zeitpunkt ein Kontrollbesuch durch ein EU - Inspektionsteam durchgeführt.

 

Dabei wurden u.a. folgende Mängel speziell bei der Umsetzung der RL 91/628/EWG sowie

allgemeiner Art festgestellt:

 

-  Die EU - Rechtsvorschriften schreiben vor, dass Schweine ständigen Zugang zu Wasser

   haben müssen. In Österreich müssen Schweine hingegen nur im Abstand von 6 Stunden

   getränkt werden.

 

-  Die Transportbescheinigung in der Anlage zur Verordnung BGBI. Nr.129/1995

   (Tiertransportbescheinigungsverordnung) erfüllt nicht alle Anforderungen, die im Anhang

   der RL 91/628/EWG an den Transportplan gestellt werden.

 

-  Unsicherheit in der Anwendung der RL 91/628/EWG bezüglich Beginn der

   Transportzeiten, falls ein Transport in einem Drittland begonnen hat.

 

-  Mängel bezüglich des Aufenthaltsortes (Schwierigkeiten bei der Säuberung und

   Desinfizierung des Aufenthaltsortes, lose Balken, zuwenig Platz für Pferde sowie deren

   unsachgemäße Anbindungsvorrichtung, Fehlen eines Registers,...)

 

-  Existenz nur eines Aufenthaltsortes in Österreich

 

-  Obwohl der EuGH in Hinblick auf Art. 5 Abs. 2 des Gesetzes, gemäß dem Schlachttiere

   nur zum nächstgelegenen Schlachthof transportiert werden dürfen, gegen Ö entschieden

   hat, wurde diese Vorschrift noch immer nicht aufgehoben.

 

Im Absatz 8.1 des Berichts werden verschiedene Empfehlungen an die Republik Österreich

abgegeben.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesministerin für Verkehr,

Innovation und Technologie nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. Welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, um die im Bericht erwähnten Mängel zu

    beheben?

 

   Wenn Sie bis heute keine gesetzt haben, warum nicht?

2.  Wann wird die RL 91/628/EWG in Österreich EU - konform umgesetzt werden?

     Existieren dementsprechende Übergangsregelungen?

 

3.  Werden Sie den Empfehlungen der Kommission nachkommen? Werden Sie insbesondere

     die Möglichkeit schaffen, den Artikel 5 b der RL 91/628/EWG durchzusetzen?

     In welcher Form und wann?

 

4.  Was werden Sie unternehmen um die Rechtsunsicherheit bezüglich der Interpretation der RL

     91/628/EG zu beseitigen?

 

5.  Was werden Sie unternehmen um die praktische Umsetzung und den Vollzug

     (Transportdauer, ...) der RL 91/628 zu garantieren?

 

6.  Sind weitere Aufenthaltsorte für Tiertransporte in Österreich geplant?

    

     Wenn ja,

     a) wann und wo werden diese gebaut werden?

     b) Wie viel werden diese/r zusätzliche Aufenthaltsorte kosten und ist dies budgetär

          bedeckt?

 

     Wenn nein, warum nicht?

 

7.  Wurden die Mängel am Aufenthaltsort bereits behoben? Falls nein, warum nicht?

 

8.  Werden Sie sich auf EU - Ebene für die Abschaffung der Subvention von

     Lebendtiertransporten einsetzen?

 

     Wenn ja, gibt es dazu bereits innerösterreichische Verhandlungen mit Ihren

     Regierungsmitgliedern?

 

     Wenn nein warum nicht?

 

9.  Ist Ihnen bekannt ob gegen Österreich Vertragsverletzungsverhandlungen wegen

     mangelhafter Umsetzungen der RL 91/628 eingeleitet werden?