2178/J XXI.GP
Eingelangt am: 20.03.2001
der Abgeordneten H a g e n h o f e r und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Reorganisation der Finanzverwaltung 2001 - Expertengutachten
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben der Bundesregierung, eine Reform der Finanzverwaltung
durchzuführen, wurde die Gesellschaft Mckinsey & Company Inc. mittels Werkvertrag vom
Bundesministerium für Finanzen im September 2000 beauftragt, sich mit der Reorganisation der
Finanzverwaltung („Finanz 2001“) auseinanderzusetzen. Mittlerweile liegen - laut
Presseinformation des Finanzministeriums vom 22. Februar d.J. - die Ergebnisse vor, die
bereits in ein „umfassendes Reformpapier“ - das ein Arbeitsteam im Finanzministerium mit
Mckinsey erarbeitet hat - gemündet sind.
Gleichzeitig wird in diesem Zusammenhang von Seiten der Regierung immer wieder auf eine
Reduzierung der österreichischen Finanzämter hingewiesen. Auf eine entsprechende
parlamentarische Anfrage von Abgeordneten der Sozialdemokratischen Partei Österreichs,
wurde in der Beantwortung unter anderem lapidar erwähnt, dass im Rahmen der
Verwaltungsreform „über eine Verbesserung der Erreichbarkeit durch Beschreiten moderner
Wege (One - stop - shop, Single - pomt of Contact, e - Government, etc.) nachzudenken sein“
wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Finanzen folgende
Anfrage:
1. Seit wann liegt das Ergebnis von McKinsey im genannten Zusammenhang vor?
2. Wie sehen die Ergebnisse im Detail aus?
3. Beabsichtigen Sie, die Studie dem Parlament zu übermitteln?
4. Wenn nein, warum nicht?
5. Von welchem Personenkreis wurde das Reformpapier erarbeitet und in welchem Zeitraum?
6. Welche Vorhaben werden aufgrund der Ergebnisse von McKinsey und des Reformpapiers
im betreffenden Bereich folgen?
7. Was bedeutet die Maßnahme, „die Finanzamtslandschaft nach Wirtschaftsräumen
auszurichten und als Zweigstellenmodell zu organisieren“ (siehe Presseinformation des BM
für Finanzen vom 22.02.2001, http://www.bmf.gv.at/news/reformidee.htm )?
8. Zieht dieses Modell eine Reduzierung der bestehenden österreichischen Finanzämter nach
sich?
9. Welche Änderungen sind bei den Finanzämtern in Oberösterreich mit der Reorganisation
verbunden?
10. Werden die bestehenden Standorte der Finanzämter für die Bevölkerung und für das
betroffene Personal erhalten bleiben?
11. Kommt es im Zuge der Verwaltungsreform im Bereich der Finanzämter zu einem
Personalabbau?
12. Muss bestehendes bzw. verbleibendes Personal seinen Arbeitsplatzort in diesem
Zusammenhang wechseln?
13. Wenn ja, wie wird der drohende Einkommens - und Zeitverlust der betroffenen Menschen -
die dann voraussichtlich pendeln müssen - abgegolten werden?
14. Was bedeuten hier im Bereich der Personalentwicklung die Begriffe „Job - Rotation“ und
"Ressourcenoptimierung“ im Detail? (siehe Power - Point Präsentation zur Presseinformation
vom 22. Februar 2001)
15. Wieviel Mittel werde auf Grund dieser Reformvorhaben frei? (Als Gesamtausgaben,
Personalkosten, Sachaufwand und EDV getrennt auflisten.)
16. Wie können Menschen, die mit neuen Medien nicht vertraut sind und damit nicht umgehen
können, von der Verwaltungsreform im Bereich des erhöhten Technologieeinsatzes
profitieren?
17. Wie wird garantiert, dass diese Menschen durch nicht zugängliche oder nicht beherrschte
Technologie von den öffentlichen Leistungen nicht ausgeschlossen werden?
18. Wie wollen Sie einerseits Einsparungen im Finanzverwaltungsbereich erwirken und
andererseits die Finanzverwaltung auf den neuesten Stand der EDV - Technik bringen?
19. Wie beurteilen Sie die Gesamteinsparungen im Vergleich zu den Ausgaben, die durch den
angestrebten Technologieeinsatz entstehen?