2178/J XXI.GP

Eingelangt am: 20.03.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten H a g e n h o f e r und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Reorganisation der Finanzverwaltung 2001 - Expertengutachten

 

Im Zusammenhang mit dem Vorhaben der Bundesregierung, eine Reform der Finanzverwaltung

durchzuführen, wurde die Gesellschaft Mckinsey & Company Inc. mittels Werkvertrag vom

Bundesministerium für Finanzen im September 2000 beauftragt, sich mit der Reorganisation der

Finanzverwaltung („Finanz 2001“) auseinanderzusetzen. Mittlerweile liegen - laut

Presseinformation des Finanzministeriums vom 22. Februar d.J. - die Ergebnisse vor, die

bereits in ein „umfassendes Reformpapier“ - das ein Arbeitsteam im Finanzministerium mit

Mckinsey erarbeitet hat - gemündet sind.

Gleichzeitig wird in diesem Zusammenhang von Seiten der Regierung immer wieder auf eine

Reduzierung der österreichischen Finanzämter hingewiesen. Auf eine entsprechende

parlamentarische Anfrage von Abgeordneten der Sozialdemokratischen Partei Österreichs,

wurde in der Beantwortung unter anderem lapidar erwähnt, dass im Rahmen der

Verwaltungsreform „über eine Verbesserung der Erreichbarkeit durch Beschreiten moderner

Wege (One - stop - shop, Single - pomt of Contact, e - Government, etc.) nachzudenken sein“

wird.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für

Finanzen folgende

 

                                                               Anfrage:

 

 

1. Seit wann liegt das Ergebnis von McKinsey im genannten Zusammenhang vor?

2. Wie sehen die Ergebnisse im Detail aus?

3. Beabsichtigen Sie, die Studie dem Parlament zu übermitteln?

4. Wenn nein, warum nicht?

5. Von welchem Personenkreis wurde das Reformpapier erarbeitet und in welchem Zeitraum?

6. Welche Vorhaben werden aufgrund der Ergebnisse von McKinsey und des Reformpapiers

    im betreffenden Bereich folgen?

7. Was bedeutet die Maßnahme, „die Finanzamtslandschaft nach Wirtschaftsräumen

    auszurichten und als Zweigstellenmodell zu organisieren“ (siehe Presseinformation des BM

    für Finanzen vom 22.02.2001, http://www.bmf.gv.at/news/reformidee.htm )?

8. Zieht dieses Modell eine Reduzierung der bestehenden österreichischen Finanzämter nach

    sich?

9.  Welche Änderungen sind bei den Finanzämtern in Oberösterreich mit der Reorganisation

      verbunden?

10. Werden die bestehenden Standorte der Finanzämter für die Bevölkerung und für das

       betroffene Personal erhalten bleiben?

11. Kommt es im Zuge der Verwaltungsreform im Bereich der Finanzämter zu einem

      Personalabbau?

12. Muss bestehendes bzw. verbleibendes Personal seinen Arbeitsplatzort in diesem

       Zusammenhang wechseln?

13. Wenn ja, wie wird der drohende Einkommens - und Zeitverlust der betroffenen Menschen -

      die dann voraussichtlich pendeln müssen - abgegolten werden?

14. Was bedeuten hier im Bereich der Personalentwicklung die Begriffe „Job - Rotation“ und

       "Ressourcenoptimierung“ im Detail? (siehe Power - Point Präsentation zur Presseinformation

       vom 22. Februar 2001)

15. Wieviel Mittel werde auf Grund dieser Reformvorhaben frei? (Als Gesamtausgaben,

       Personalkosten, Sachaufwand und EDV getrennt auflisten.)

16. Wie können Menschen, die mit neuen Medien nicht vertraut sind und damit nicht umgehen

       können, von der Verwaltungsreform im Bereich des erhöhten Technologieeinsatzes

       profitieren?

17. Wie wird garantiert, dass diese Menschen durch nicht zugängliche oder nicht beherrschte

       Technologie von den öffentlichen Leistungen nicht ausgeschlossen werden?

18. Wie wollen Sie einerseits Einsparungen im Finanzverwaltungsbereich erwirken und

       andererseits die Finanzverwaltung auf den neuesten Stand der EDV - Technik bringen?

19. Wie beurteilen Sie die Gesamteinsparungen im Vergleich zu den Ausgaben, die durch den

       angestrebten Technologieeinsatz entstehen?