2180/J XXI.GP
Eingelangt am: 20.03.2001
der Abgeordneten Gradwohl, Dipl.Ing. Kummerer, Mag. Gaßner, Mag. Maier
und Genossen
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und Umwelt
betreffend Vollziehung des Futtermittelgesetzes, des Tiermehl - Gesetzes und des
Düngemittelgesetzes im Bundesland Niederösterreich
Vor dem Hintergrund der seit Monaten laufenden, öffentlichen und auch parlamentarischen
Diskussion über die BSE - Problematik in der Europäischen Union, des Antibiotika -
Fütterungs - Skandals in Österreich und der unklaren Situation der Übertragung der BSE
Erkrankung bei Rindern ist die österreichweite, gleiche Vollziehung des Futtermittelgesetzes,
des Tiermehl - Gesetzes und des Düngemittelgesetzes eine unabdingbare Notwendigkeit zur
Sicherung der Lebensmittel einerseits und auch der Grundstoffe für die Produzenten
andererseits. Aus diesen Überlegungen hat die Bundesregierung auch in den letzten Wochen
versucht, in Verhandlungen eine gesetzliche Grundlage zur Schaffung einer „Agentur für
Lebensmittelsicherheit“ zu erreichen. Diese Agentur scheint um so notwendiger, als in der
parlamentarischen Debatte im Nationalrat und auch in Ihren Antworten in der Fragestunde am
1. Februar 2001 zu erkennen war, dass aufgrund der mittelbaren Bundesverwaltung die
Vollziehung der genannten Materiengesetze bei den Ländern (Landeshauptleuten) liegt. Aus
diesem Grunde konnte von Ihnen auch keine genaue und stichhaltige Antwort auf die Frage
nach der Anzahl der, in den einzelnen Bundesländern auf Bauernhöfen durchgeführten
Futtermittelkontrollen, der Ergebnisse dieser Kontrollen sowie der ggf. daraus resultierenden
Straf - oder Sanktionsmassnahmen mit dem Hinweis auf die jährliche Berichterstattung der
Bundesländer mit 31. Mai jeden Jahres gegeben werden.
Nunmehr liegt den unterfertigten Abgeordneten eine Anfrage der Abgeordneten zum NÖ
Landtag Farthofer und Vladyka betreffend Futtermittelkontrollen (Ltg.5871A - 5/127) sowie die
dazugehörige Antwort des befragten Landesrates Dipl. Ing. Josef Plank Plank (Beilage dieser
Anfrage) vor. In dieser Anfragebeantwortung verweist LR DI Plank auf die mittelbare
Bundesverwaltung und führt aus, dass es sich daher ,,... also um keine Angelegenheiten der
Landesvollziehung“ handelt, weshalb er den anfragenden Landtagsabgeordneten keine
Auskunft geben könnte.
Diese Anfragebeantwortung ist vor allem im Hinblick auf die Fragen 3.) bis 6.) interessant, da
Ihrer Beantwortung zu entnehmen war, dass
Ihrem Ressort aufgrund der mittelbaren
Bundesvollziehung keine Daten - ausser dem erwähnten Jahresbericht - vorliegen und die an
Sie gerichteten Fragen daher nicht beantwortet werden könnten. Weiters ist die Antwort des
Landesrates DI Plank von besonderem Interesse, da nach dem Futtermittelgesetz die
Kontrollen von Futtermitteln auf Bauernhöfen im Wege der mittelbaren Bundesvollziehung
von den Landeshauptleuten durchzuführen sind.
Abgesehen davon, dass der Anfragebeantwortung des NÖ Agrarlandesrates keine politische
Zielsetzung der NÖ Landesregierung zur Problematik der Konsumenten - Produzenten - und
damit Lebensmittelsicherheit zu entnehmen ist (zu den Fragen 7. - 10.) scheint es auch ein
Vollziehungsproblem der Kontrolle von Futtermitteln auf Bauernhöfen oder zumindest ein
Problem der raschen Weitergabe von Daten und damit einer Reaktionsmöglichkeit der
Vollziehung auf auftretende Problem auch zum Schutz der Produzenten zu geben.
Ein weiteres Problem ergibt sich nach den uns vorliegenden Informationen aus den
sogenannten „Mischzügen“ einzelner Genossenschaften bzw. Maschinenringe. Diese sind von
Bauernhof zu Bauernhof unterwegs und besorgen als Dienstleistung die Futtermittelmischung
vor Ort. Dabei werden hofeigene aber auch zugekaufte Futtermittel bzw. Futtermittelzusätze
zu Mischfutter vermengt. Diese „mobilen Mischfutterwerke“ sind nach unserem
Wissensstand weder registriert noch durch die gesetzlichen Kontrollen erfasst. Bei diesen
Mischvorgängen sollen nach vorliegenden Informationen auch nicht registrierte und mittels
Barverkauf erworbene Fischmehle in die Futtermittel gemischt werden, was eine
Nachvollziehung der Verfütterung von Fischmehl erschwert.
Aus diesem Grund stellen die genannten Abgeordneten an den Bundesminister für
Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und Umwelt folgende
Anfrage:
1. Scheint Ihnen die Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten zum NÖ Landtag
Farthofer und Vladyka betreffend Futtermittelkontrollen (Ltg.587/A - 5/127)durch den
N´Ö Agrarlandesrat zu den Fragen 3.) bis 6.) korrekt?
2. Finden Sie, dass die mittelbare Bundesverwaltung im Bundesland Niederösterreich im
Hinblick auf die Futtermittelkontrolle auf Bauernhöfen funktioniert und wenn
3. Ja, warum kann dann das zuständige Mitglied der Landesregierung keine Auskunft
geben?
4. Nein, was haben Sie unternommen oder gedenken Sie zu unternehmen, um die
Vollziehung des Futtermittelgesetzes auch in Niederösterreich zu gewährleisten?
5. Sind Ihnen ähnliche Vollzugsdefizite aus anderen Bundesländern bekannt und wenn ja
aus welchen?
6. Wie viele Futtermittelkontrollen hätten im Bundesland Niederösterreich auf
Bauernhöfen nach dem Kontrollplan Ihres Ressorts durchgeführt werden
müssen?
7. Stimmen Sie der Annahme der unterfertigten Abgeordneten zu, dass es der NÖ
Agrarlandesrat mit der Kontrolle der Futtermittel auf Bauernhöfen, welche dem Schutz
der Konsumenten einerseits und der Produzenten andererseits und damit der Sicherheit
von Lebensmitteln dient, nicht besonders ernst nimmt?
8. Sind Sie nach wie vor davon überzeugt, dass die Vollziehung dieser Kontrollaufgaben
in den Händen der Agrarreferenten der Landesregierungen gut aufgehoben ist oder
wollen Sie das ändern?
9. Soll das in Verhandlung befindliche und nach Ihrer Aussage in der Sitzung des
Budgetausschusses zum Kapitel 60 demnächst in Begutachtung gehende Gesetz über
die Agentur zur Sicherheit der Lebensmittel diesem Vollzugsdefizit Abhilfe schaffen?
10. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um bis zur Umsetzung der Agentur für
Lebensmittelsicherheit die - durch die Anfragebeantwortung Ltg. 587/A - 5/127
belegten - bestehenden Vollzugsdefizite abzustellen?
11. Was gedenken Sie zu unternehmen, um ähnliche Vollzugsdefizite in allen
Bundesländern zu verhindern?
12. Scheint Ihnen das, durch die Anfragebeantwortung Ltg. 587/A - 5/127 belegte
Vollzugsdefizit eine lässliche Sünde zu sein oder werden Sie rechtliche Schritte gegen
diesen Nichtvollzug unternehmen?
13. Sind Sie gewillt, zur Sicherheit der KonsumentenInnen, der ProduzentenInnen im
Rahmen des Bundesgesetzes zur Umsetzung der Agentur zur Sicherheit von
Lebensmitteln ein direktes Durchgriffsrecht für das Bundesministerium für soziale
Sicherheit und Generationen für alle, die Lebensmittelsicherheit betreffenden
Kontrollen (z. B. Futtermittelkontrollen, Veterinärkontrollen, Qualitätsklassengesetz u.
a. m) ohne Befassung der Agrarlandesräte zu ermöglichen und wenn
14. Nein, warum nicht?
15. Sind die sogenannten ,,Mischzüge“ einzelner Genossenschaften bzw. Maschinenringe,
welche direkt auf den Höfen Mischfutter erzeugen, registriert?
16. Wenn ja: wie viele Registrierungen derartiger „Mischzüge“ liegen in welchen Bezirken
vor?
17. Welche Behörde genehmigt diese?
18. Welche Behörde genehmigt die Mischungsbestandteile für die erzeugten Mischfutter?
19. Welche Behörde kontrolliert diese Mischungsvorgänge und die daraus entstehenden
Futtermittel?
20. Welche der registrierten ‚,Mischzüge“ haben die Genehmigung Fischmehl zu
vermischen bzw. zu verarbeiten und für welche Futtermittel?
21. An welche Tiere wird diese Fischmehl - Futtermittelmischung verfüttert und welche
Regelungen für den Fischmehlanteil in diesen Futtermitteln gibt es?
22. Wie hoch ist die Menge bzw. der Prozentanteil (gemessen an der Gesamt -
Mischtuttermenge in Österreich) der durch ,,Mischzüge" vermischten und erzeugten
Futtermittel?
23. Gibt es im ÖPUL 2000 Programm Vereinbarungen, welche diese Art der
Mischfütterproduktion regeln?
24. Durch welche gesetzlichen Maßnahmen wird der Verkauf von Fischmehl geregelt?
25. Wie wird die Verwendung der erworbenen Fischmehle als Futtermittelzusatz oder -
ergänzung verfolgt und die Verfütterung an Tiere geregelt und von welcher Behörde
kontrolliert?
26. Welche Menge der sogenannten ,,Milchaustauscher“ werden in Österreich verfüttert?
27. Welche Menge davon wird in Osterreich produziert?
28. Aus welchen Staaten wird welche Menge der sogenannten ,,Milchaustauscher“
importiert?
29. Wodurch wird die Zusammensetzung der sogenannten Milchaustauscher geregelt?
30. Von welcher Behörde werden die ,,Milchaustauscher" in den Produktionsstätten bzw.
auf den Bauernhöfen kontrolliert?
31. Welche Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen und welche - wenn erforderlich -
Sanktionen oder Strafen resultierten daraus?
32. Wie erfolgt die Importkontrolle der sogenannten ,,Milchaustauscher" und durch welche
Behörde?
33. Wird die zu schaffende Agentur zur Sicherheit von Lebensmitteln an der für die Fragen
12) bis 19) relevanten Rechtssituation etwas ändern und wenn
34. Ja, in welcher Weise?
35. Nein, warum nicht?



