2180/J XXI.GP

Eingelangt am: 20.03.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Gradwohl, Dipl.Ing. Kummerer, Mag. Gaßner, Mag. Maier

und Genossen

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und Umwelt

betreffend Vollziehung des Futtermittelgesetzes, des Tiermehl - Gesetzes und des

Düngemittelgesetzes im Bundesland Niederösterreich

 

 

 

Vor dem Hintergrund der seit Monaten laufenden, öffentlichen und auch parlamentarischen

Diskussion über die BSE - Problematik in der Europäischen Union, des Antibiotika -

Fütterungs - Skandals in Österreich und der unklaren Situation der Übertragung der BSE

Erkrankung bei Rindern ist die österreichweite, gleiche Vollziehung des Futtermittelgesetzes,

des Tiermehl - Gesetzes und des Düngemittelgesetzes eine unabdingbare Notwendigkeit zur

Sicherung der Lebensmittel einerseits und auch der Grundstoffe für die Produzenten

andererseits. Aus diesen Überlegungen hat die Bundesregierung auch in den letzten Wochen

versucht, in Verhandlungen eine gesetzliche Grundlage zur Schaffung einer „Agentur für

Lebensmittelsicherheit“ zu erreichen. Diese Agentur scheint um so notwendiger, als in der

parlamentarischen Debatte im Nationalrat und auch in Ihren Antworten in der Fragestunde am

1. Februar 2001 zu erkennen war, dass aufgrund der mittelbaren Bundesverwaltung die

Vollziehung der genannten Materiengesetze bei den Ländern (Landeshauptleuten) liegt. Aus

diesem Grunde konnte von Ihnen auch keine genaue und stichhaltige Antwort auf die Frage

nach der Anzahl der, in den einzelnen Bundesländern auf Bauernhöfen durchgeführten

Futtermittelkontrollen, der Ergebnisse dieser Kontrollen sowie der ggf. daraus resultierenden

Straf - oder Sanktionsmassnahmen mit dem Hinweis auf die jährliche Berichterstattung der

Bundesländer mit 31. Mai jeden Jahres gegeben werden.

Nunmehr liegt den unterfertigten Abgeordneten eine Anfrage der Abgeordneten zum NÖ

Landtag Farthofer und Vladyka betreffend Futtermittelkontrollen (Ltg.5871A - 5/127) sowie die

dazugehörige Antwort des befragten Landesrates Dipl. Ing. Josef Plank Plank (Beilage dieser

Anfrage) vor. In dieser Anfragebeantwortung verweist LR DI Plank auf die mittelbare

Bundesverwaltung und führt aus, dass es sich daher ,,... also um keine Angelegenheiten der

Landesvollziehung“ handelt, weshalb er den anfragenden Landtagsabgeordneten keine

Auskunft geben könnte.

Diese Anfragebeantwortung ist vor allem im Hinblick auf die Fragen 3.) bis 6.) interessant, da

Ihrer Beantwortung zu entnehmen war, dass Ihrem Ressort aufgrund der mittelbaren

Bundesvollziehung keine Daten - ausser dem erwähnten Jahresbericht - vorliegen und die an

Sie gerichteten Fragen daher nicht beantwortet werden könnten. Weiters ist die Antwort des

Landesrates DI Plank von besonderem Interesse, da nach dem Futtermittelgesetz die

Kontrollen von Futtermitteln auf Bauernhöfen im Wege der mittelbaren Bundesvollziehung

von den Landeshauptleuten durchzuführen sind.

Abgesehen davon, dass der Anfragebeantwortung des NÖ Agrarlandesrates keine politische

Zielsetzung der NÖ Landesregierung zur Problematik der Konsumenten - Produzenten - und

damit Lebensmittelsicherheit zu entnehmen ist (zu den Fragen 7. - 10.) scheint es auch ein

Vollziehungsproblem der Kontrolle von Futtermitteln auf Bauernhöfen oder zumindest ein

Problem der raschen Weitergabe von Daten und damit einer Reaktionsmöglichkeit der

Vollziehung auf auftretende Problem auch zum Schutz der Produzenten zu geben.

 

Ein weiteres Problem ergibt sich nach den uns vorliegenden Informationen aus den

sogenannten „Mischzügen“ einzelner Genossenschaften bzw. Maschinenringe. Diese sind von

Bauernhof zu Bauernhof unterwegs und besorgen als Dienstleistung die Futtermittelmischung

vor Ort. Dabei werden hofeigene aber auch zugekaufte Futtermittel bzw. Futtermittelzusätze

zu Mischfutter vermengt. Diese „mobilen Mischfutterwerke“ sind nach unserem

Wissensstand weder registriert noch durch die gesetzlichen Kontrollen erfasst. Bei diesen

Mischvorgängen sollen nach vorliegenden Informationen auch nicht registrierte und mittels

Barverkauf erworbene Fischmehle in die Futtermittel gemischt werden, was eine

Nachvollziehung der Verfütterung von Fischmehl erschwert.

 

Aus diesem Grund stellen die genannten Abgeordneten an den Bundesminister für

Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und Umwelt folgende

 

 

Anfrage:

 

1.   Scheint Ihnen die Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten zum NÖ Landtag

      Farthofer und Vladyka betreffend Futtermittelkontrollen (Ltg.587/A - 5/127)durch den

      N´Ö Agrarlandesrat zu den Fragen 3.) bis 6.) korrekt?

2.   Finden Sie, dass die mittelbare Bundesverwaltung im Bundesland Niederösterreich im

      Hinblick auf die Futtermittelkontrolle auf Bauernhöfen funktioniert und wenn

3.   Ja, warum kann dann das zuständige Mitglied der Landesregierung keine Auskunft

      geben?

4.   Nein, was haben Sie unternommen oder gedenken Sie zu unternehmen, um die

      Vollziehung des Futtermittelgesetzes auch in Niederösterreich zu gewährleisten?

5.   Sind Ihnen ähnliche Vollzugsdefizite aus anderen Bundesländern bekannt und wenn ja

      aus welchen?

6.   Wie viele Futtermittelkontrollen hätten im Bundesland Niederösterreich auf

      Bauernhöfen nach dem Kontrollplan Ihres Ressorts durchgeführt werden müssen?

7.   Stimmen Sie der Annahme der unterfertigten Abgeordneten zu, dass es der NÖ

      Agrarlandesrat mit der Kontrolle der Futtermittel auf Bauernhöfen, welche dem Schutz

      der Konsumenten einerseits und der Produzenten andererseits und damit der Sicherheit

      von Lebensmitteln dient, nicht besonders ernst nimmt?

8.   Sind Sie nach wie vor davon überzeugt, dass die Vollziehung dieser Kontrollaufgaben

      in den Händen der Agrarreferenten der Landesregierungen gut aufgehoben ist oder

      wollen Sie das ändern?

9.   Soll das in Verhandlung befindliche und nach Ihrer Aussage in der Sitzung des

      Budgetausschusses zum Kapitel 60 demnächst in Begutachtung gehende Gesetz über

      die Agentur zur Sicherheit der Lebensmittel diesem Vollzugsdefizit Abhilfe schaffen?

10. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um bis zur Umsetzung der Agentur für

       Lebensmittelsicherheit die - durch die Anfragebeantwortung Ltg. 587/A - 5/127

       belegten - bestehenden Vollzugsdefizite abzustellen?

11.  Was gedenken Sie zu unternehmen, um ähnliche Vollzugsdefizite in allen

       Bundesländern zu verhindern?

12.  Scheint Ihnen das, durch die Anfragebeantwortung Ltg. 587/A - 5/127 belegte

       Vollzugsdefizit eine lässliche Sünde zu sein oder werden Sie rechtliche Schritte gegen

       diesen Nichtvollzug unternehmen?

13.  Sind Sie gewillt, zur Sicherheit der KonsumentenInnen, der ProduzentenInnen im

       Rahmen des Bundesgesetzes zur Umsetzung der Agentur zur Sicherheit von

       Lebensmitteln ein direktes Durchgriffsrecht für das Bundesministerium für soziale

       Sicherheit und Generationen für alle, die Lebensmittelsicherheit betreffenden

       Kontrollen (z. B. Futtermittelkontrollen, Veterinärkontrollen, Qualitätsklassengesetz u.

       a. m) ohne Befassung der Agrarlandesräte zu ermöglichen und wenn

14.  Nein, warum nicht?

15.  Sind die sogenannten ,,Mischzüge“ einzelner Genossenschaften bzw. Maschinenringe,

       welche direkt auf den Höfen Mischfutter erzeugen, registriert?

16.  Wenn ja: wie viele Registrierungen derartiger „Mischzüge“ liegen in welchen Bezirken

       vor?

17.  Welche Behörde genehmigt diese?

18.  Welche Behörde genehmigt die Mischungsbestandteile für die erzeugten Mischfutter?

19.  Welche Behörde kontrolliert diese Mischungsvorgänge und die daraus entstehenden

        Futtermittel?

20.  Welche der registrierten ‚,Mischzüge“ haben die Genehmigung Fischmehl zu

       vermischen bzw. zu verarbeiten und für welche Futtermittel?

21.  An welche Tiere wird diese Fischmehl - Futtermittelmischung verfüttert und welche

       Regelungen für den Fischmehlanteil in diesen Futtermitteln gibt es?

22.  Wie hoch ist die Menge bzw. der Prozentanteil (gemessen an der Gesamt -

        Mischtuttermenge in Österreich) der durch ,,Mischzüge" vermischten und erzeugten

        Futtermittel?

23.   Gibt es im ÖPUL 2000 Programm Vereinbarungen, welche diese Art der

        Mischfütterproduktion regeln?

24.   Durch welche gesetzlichen Maßnahmen wird der Verkauf von Fischmehl geregelt?

25.   Wie wird die Verwendung der erworbenen Fischmehle als Futtermittelzusatz oder -

        ergänzung verfolgt und die Verfütterung an Tiere geregelt und von welcher Behörde

        kontrolliert?

26.   Welche Menge der sogenannten ,,Milchaustauscher“ werden in Österreich verfüttert?

27.   Welche Menge davon wird in Osterreich produziert?

28.   Aus welchen Staaten wird welche Menge der sogenannten ,,Milchaustauscher“

         importiert?

29.   Wodurch wird die Zusammensetzung der sogenannten Milchaustauscher geregelt?

30.   Von welcher Behörde werden die ,,Milchaustauscher" in den Produktionsstätten bzw.

         auf den Bauernhöfen kontrolliert?

31.   Welche Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen und welche - wenn erforderlich -

         Sanktionen oder Strafen resultierten daraus?

32.    Wie erfolgt die Importkontrolle der sogenannten ,,Milchaustauscher" und durch welche

         Behörde?

33.    Wird die zu schaffende Agentur zur Sicherheit von Lebensmitteln an der für die Fragen

          12) bis 19) relevanten Rechtssituation etwas ändern und wenn

34.     Ja, in welcher Weise?

35.     Nein, warum nicht?