2187/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.03.2001
der Abgeordneten Maga .Barbara Prammer und Genossinnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Verdacht auf grobe Verfahrensmängel und Diskriminierung von Maga. Monika
Herbstrith bei der Bestellung einer/eines Direktorin/Direktors an der Zentrallehranstalt HTL
Im Jahre 1996 wurde an der Zentrallehranstalt „Höhere Bundeslehr - und Versuchsanstalt für
Textilindustrie und Datenverarbeitung“ (HTL Spengergasse, 1050 Wien) die Stelle einer/eines
Direktorin/Direktors ausgeschrieben.
Das Bewerbungsverfahren wurde, da Zentrallehranstalten direkt dem Ministerium (damals
Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten) unterstehen, unter Ihrer
Amtszeit in ihrem Ministerium abgewickelt. Dabei ist es nach meinen Informationen zu
Unregelmäßigkeiten gekommen, die auch von der Bundes - Gleichbehandlungskommission
festgestellt wurden.
Frau Maga. Monika Herbstrith hatte sich am 5. Oktober 1996 fristgerecht um die Stelle beworben
und wurde auch in das Auswahlverfahren einbezogen. Bei der Durchführung des Verfahrens
insbesondere des Hearings - dürfte es nach den Aufzeichnungen von Maga Herbstrith zu
Unregelmäßigkeiten gekommen sein, die Ihnen damals auch mitgeteilt wurden. Mit Wirkung vom
1. September 1997 wurde jedoch ohne Klärung dieser Unregelmäßigkeiten ein Bewerber zum
Direktor bestellt.
Die Bundes -Gleichbehandlungskommission hat auf Grund dieser Unterlagen in einem Gutachten
vom 9. November 1998 festgestellt, daß das Verfahren nicht nachvollziehbar und Maga Monika
Herbstrith besser qualifiziert ist als der mit der Stelle betraute Bewerber. Die Ergebnisse im
Auswahlverfahren wurde als widersprüchlich und diskriminierend bewertet, und eine
Ungleichbehandlung auf Grund des Geschlechts der Bewerberin als möglich erachtet. Das
Unterrichtsministerium war der Anhörung vor der Bundes - Gleichbehandlungskommission
ferngeblieben. Trotz des Gutachtens zugunsten von Maga Herbstrith wurde in einem Bescheid des
Unterrichtsministeriums vom 8. Juni 1999 eine bescheidmäßige Feststellung der Diskriminierung
und ein Schadenersatz abgelehnt.
Der Fall wurde daher durch einen Rechtsbeistand der Gewerkschaft im Rahmen eines
Amtshaftungsverfahrens vor Gericht gebracht. Dabei äußert sich die Finanzprokuratur am 25.
Oktober 2000 folgendermaßen: „Selbst wenn die Gleichbehandlungskommission des Bundes ... die
Meinung äußerte ‚die ... getroffene Auswahlentscheidung weise grobe Begründungsmängel auf, sei
nicht nachvollziehbar und stelle eine Diskriminierung dar‘ ... vermag dies keinen maßgeblichen
Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses des Auswahlverfahrens hervorzurufen. Schon der
Umstand, dass die Klägerin die einzige weibliche Kandidatin bei der gegenständlichen
Stellenbesetzung war, mag sich determinierend
auf die Meinung der Gleichbehandlungs –kommission ausgewirkt
haben“.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie gestaltete sich der genaue Ablauf des Auswahlverfahrens im Jahre 1996?
2. Nach welchen Kriterien wurde jene Firma, die das Verfahren abgewickelt hat (Wentner &
Havranek) ausgewählt und welche Vorgaben hatte sie zur Durchführung des Verfahrens?
3. Warum haben Sie auf die damaligen Eingaben betreffend Mißstände beim
Bewerbungsverfahren von Maga Monika Herbstrith nicht reagiert?
4. Können Sie garantieren, daß es im damaligen Verfahren zu keinerlei Mängeln gekommen ist?
Könnten Ihnen solche Mängel auch erst nach Besetzung der Stelle bekannt geworden sein?
5. Warum wurde das Gutachten der Bundes - Gleichbehandlungskommission vom 9. 11. 1998 von
Ihrem Ministerium ignoriert und am 8. Juni 1999 ein diesem Gutachten entgegengesetzter
Bescheid ausgestellt?
6. Warum waren die VertreterInnen Ihres Ministeriums der vorhergehenden Anhörung vor der
Bundes - Gleichbehandlungskommission unentschuldigt fern geblieben?
7. Welche Wertigkeit haben in Ihrem Ministerium Gutachten der Bundes -
Gleichbehandlungskommission, und damit der Geist des Bundes - Gleichbehandlungsgesetzes,
wenn diese kommentarlos ignoriert werden?
8. Da die Finanzprokuratur, die zum Bundesminister für Finanzen ressortiert sich in diesem Fall
auf Informationen aus Ihrem Ministerium verlassen musste: Wieso kann die Finanzprokuratur in
einer Stellungnahme vom 25. Oktober 2000 behaupten ,,... vermag dies keinen maßgeblichen
Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses des Auswahlverfahrens hervorzurufen.“?
9. Wie erklären Sie sich die sexistische und ignorante Formulierung der Finanzprokuratur über die
Bundes - Gleichbehandlungskommission? (Zitat: „Schon der Umstand, dass die Klägerin die
einzige weibliche Kandidatin bei der gegenständlichen Stellenbesetzung war, mag sich
determinierend auf die Meinung der Gleichbehandlungskommission ausgewirkt haben“)
10. Welche Informationen wurden der Finanzprokuratur von Ihrem Ministerium zur Verfügung
gestellt und stellt die sexistische Klagebeantwortung der Finanzprokuratur auch die Meinung
Ihres Ministeriums dar?
11. Was werden Sie tun, um in Zukunft solche Verfahrensfehler und - mängel zu vermeiden?
12. Werden Sie in Zukunft die Durchsetzbarkeit von Gutachten der Bundes -
Gleichbehandlungskommission in Ihrem Ministerium gewährleisten können?
13. Wann erhält Maga Monika Herbstrith eine bescheidmäßige Feststellung ihrer Diskriminierung
und den ihr zustehenden Schadenersatz? Welche Konsequenzen werden Sie bei einem Ausgang
des Amtshaftungsverfahrens zugunsten von Maga. Monika Herbstrith ziehen?