2187/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.03.2001

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Maga .Barbara Prammer und Genossinnen

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

betreffend Verdacht auf grobe Verfahrensmängel und Diskriminierung von Maga. Monika

Herbstrith bei der Bestellung einer/eines Direktorin/Direktors an der Zentrallehranstalt HTL

Spengergasse

 

Im Jahre 1996 wurde an der Zentrallehranstalt „Höhere Bundeslehr - und Versuchsanstalt für

Textilindustrie und Datenverarbeitung“ (HTL Spengergasse, 1050 Wien) die Stelle einer/eines

Direktorin/Direktors ausgeschrieben.

 

Das Bewerbungsverfahren wurde, da Zentrallehranstalten direkt dem Ministerium (damals

Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten) unterstehen, unter Ihrer

Amtszeit in ihrem Ministerium abgewickelt. Dabei ist es nach meinen Informationen zu

Unregelmäßigkeiten gekommen, die auch von der Bundes - Gleichbehandlungskommission

festgestellt wurden.

 

Frau Maga. Monika Herbstrith hatte sich am 5. Oktober 1996 fristgerecht um die Stelle beworben

und wurde auch in das Auswahlverfahren einbezogen. Bei der Durchführung des Verfahrens

insbesondere des Hearings - dürfte es nach den Aufzeichnungen von Maga Herbstrith zu

Unregelmäßigkeiten gekommen sein, die Ihnen damals auch mitgeteilt wurden. Mit Wirkung vom

1. September 1997 wurde jedoch ohne Klärung dieser Unregelmäßigkeiten ein Bewerber zum

Direktor bestellt.

 

Die Bundes -Gleichbehandlungskommission hat auf Grund dieser Unterlagen in einem Gutachten

vom 9. November 1998 festgestellt, daß das Verfahren nicht nachvollziehbar und Maga Monika

Herbstrith besser qualifiziert ist als der mit der Stelle betraute Bewerber. Die Ergebnisse im

Auswahlverfahren wurde als widersprüchlich und diskriminierend bewertet, und eine

Ungleichbehandlung auf Grund des Geschlechts der Bewerberin als möglich erachtet. Das

Unterrichtsministerium war der Anhörung vor der Bundes - Gleichbehandlungskommission

ferngeblieben. Trotz des Gutachtens zugunsten von Maga Herbstrith wurde in einem Bescheid des

Unterrichtsministeriums vom 8. Juni 1999 eine bescheidmäßige Feststellung der Diskriminierung

und ein Schadenersatz abgelehnt.

 

Der Fall wurde daher durch einen Rechtsbeistand der Gewerkschaft im Rahmen eines

Amtshaftungsverfahrens vor Gericht gebracht. Dabei äußert sich die Finanzprokuratur am 25.

Oktober 2000 folgendermaßen: „Selbst wenn die Gleichbehandlungskommission des Bundes ... die

Meinung äußerte ‚die ... getroffene Auswahlentscheidung weise grobe Begründungsmängel auf, sei

nicht nachvollziehbar und stelle eine Diskriminierung dar‘ ... vermag dies keinen maßgeblichen

Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses des Auswahlverfahrens hervorzurufen. Schon der

Umstand, dass die Klägerin die einzige weibliche Kandidatin bei der gegenständlichen

Stellenbesetzung war, mag sich determinierend auf die Meinung der Gleichbehandlungs –kommission ausgewirkt haben“.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage

 

1. Wie gestaltete sich der genaue Ablauf des Auswahlverfahrens im Jahre 1996?

 

2. Nach welchen Kriterien wurde jene Firma, die das Verfahren abgewickelt hat (Wentner &

    Havranek) ausgewählt und welche Vorgaben hatte sie zur Durchführung des Verfahrens?

 

3. Warum haben Sie auf die damaligen Eingaben betreffend Mißstände beim

    Bewerbungsverfahren von Maga Monika Herbstrith nicht reagiert?

 

4. Können Sie garantieren, daß es im damaligen Verfahren zu keinerlei Mängeln gekommen ist?

    Könnten Ihnen solche Mängel auch erst nach Besetzung der Stelle bekannt geworden sein?

 

5. Warum wurde das Gutachten der Bundes - Gleichbehandlungskommission vom 9. 11. 1998 von

    Ihrem Ministerium ignoriert und am 8. Juni 1999 ein diesem Gutachten entgegengesetzter

    Bescheid ausgestellt?

 

6. Warum waren die VertreterInnen Ihres Ministeriums der vorhergehenden Anhörung vor der

    Bundes - Gleichbehandlungskommission unentschuldigt fern geblieben?

 

7. Welche Wertigkeit haben in Ihrem Ministerium Gutachten der Bundes -

    Gleichbehandlungskommission, und damit der Geist des Bundes - Gleichbehandlungsgesetzes,

    wenn diese kommentarlos ignoriert werden?

 

8. Da die Finanzprokuratur, die zum Bundesminister für Finanzen ressortiert sich in diesem Fall

    auf Informationen aus Ihrem Ministerium verlassen musste: Wieso kann die Finanzprokuratur in

    einer Stellungnahme vom 25. Oktober 2000 behaupten ,,... vermag dies keinen maßgeblichen

    Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses des Auswahlverfahrens hervorzurufen.“?

 

9. Wie erklären Sie sich die sexistische und ignorante Formulierung der Finanzprokuratur über die

    Bundes - Gleichbehandlungskommission? (Zitat: „Schon der Umstand, dass die Klägerin die

    einzige weibliche Kandidatin bei der gegenständlichen Stellenbesetzung war, mag sich

    determinierend auf die Meinung der Gleichbehandlungskommission ausgewirkt haben“)

 

10. Welche Informationen wurden der Finanzprokuratur von Ihrem Ministerium zur Verfügung

      gestellt und stellt die sexistische Klagebeantwortung der Finanzprokuratur auch die Meinung

      Ihres Ministeriums dar?

 

11. Was werden Sie tun, um in Zukunft solche Verfahrensfehler und - mängel zu vermeiden?

 

12. Werden Sie in Zukunft die Durchsetzbarkeit von Gutachten der Bundes -

      Gleichbehandlungskommission in Ihrem Ministerium gewährleisten können?

 

13. Wann erhält Maga Monika Herbstrith eine bescheidmäßige Feststellung ihrer Diskriminierung

      und den ihr zustehenden Schadenersatz? Welche Konsequenzen werden Sie bei einem Ausgang

      des Amtshaftungsverfahrens zugunsten von Maga. Monika Herbstrith ziehen?