2192/J XXI.GP

Eingelangt am: 23.03.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Zierler, Dr. Partik - Pablé

und Kollegen

 

an den Bundesminister für Inneres

 

 

betreffend "LEITLINIEN GRÜNER POLITIK"

 

 

Dem Grundsatzprogramm der Grünen ist folgendes zu entnehmen:

 

„Auch Blockaden, Besetzungen, spontane Streiks uva. können in besonderen Fällen

Mittel einer grün - alternativen Politik sein, wobei es im Wesen des Widerstandes und des

zivilen Ungehorsams liegt, daß sich diese nicht von vornherein auf den von den

Mächtigen vorgegebenen Rahmen einer einseitig ihre Interessen schützende Legalität

eingrenzen lassen“.

 

Nach §281 StGB ist die Aufforderung ein bestimmtes Gesetz allgemein oder

grundsätzlich zu mißachten strafbar.

 

§ 281 StGB lautet wie folgt:

 

Wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine

Weise, daß es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, zum

allgemeinen Ungehorsam gegen ein Gesetz auffordert, ist mit

Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres

folgende

 

ANFRAGE:

 

1) Teilen Sie die Auffassung, daß die oben angeführte Aussage ein Aufruf zur Gewalt

     ist?

 

2)  Sehen Sie durch die in den oben angeführten „Leitlinien Grüner Politik“ erfolgten

     Aufrufe zu Nötigung und Hausfriedensbruch, bzw. im Gutheißen dessen, den §281

     StGB verletzt?

     Wenn ja, werden die dafür zuständigen Behörden Ermittlungen durchführen und

     welche?

     Wenn nein, warum nicht?

3)  Sehen Sie durch die in den oben angeführten „Leitlinien Grüner Politik“ erfolgten

     Aufrufe zu Nötigung und Hausfriedensbruch, bzw. im Gutheißen dessen, andere

     Rechtsnormen verletzt?

     Wenn ja, werden die dafür zuständigen Behörden Ermittlungen durchführen und

     welche?

     Wenn nein, warum nicht?

 

4)  Sehen Sie im Gutheißen von Blockaden Ihre Politik des von Ihnen so titulierten

     "österreichischen Weges“ konterkariert?

     Wenn ja, was wollen Sie dagegen unternehmen?

 

5)  Zu wie vielen Blockaden (z.B. Straßensperren) ist es während Ihrer Amtszeit wann

     und wo genau gekommen?