2192/J XXI.GP
Eingelangt am: 23.03.2001
der Abgeordneten Zierler, Dr. Partik - Pablé
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend "LEITLINIEN GRÜNER POLITIK"
Dem Grundsatzprogramm der Grünen ist folgendes zu entnehmen:
„Auch Blockaden, Besetzungen, spontane Streiks uva. können in besonderen Fällen
Mittel einer grün - alternativen Politik sein, wobei es im Wesen des Widerstandes und des
zivilen Ungehorsams liegt, daß sich diese nicht von vornherein auf den von den
Mächtigen vorgegebenen Rahmen einer einseitig ihre Interessen schützende Legalität
eingrenzen lassen“.
Nach §281 StGB ist die Aufforderung ein bestimmtes Gesetz allgemein oder
grundsätzlich zu mißachten strafbar.
§ 281 StGB lautet wie folgt:
Wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine
Weise, daß es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, zum
allgemeinen Ungehorsam gegen ein Gesetz auffordert, ist mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
In diesem Zusammenhang stellen die Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres
folgende
ANFRAGE:
1) Teilen Sie die Auffassung, daß die oben angeführte Aussage ein Aufruf zur Gewalt
ist?
2) Sehen Sie durch die in den oben angeführten „Leitlinien Grüner Politik“ erfolgten
Aufrufe zu Nötigung und Hausfriedensbruch, bzw. im Gutheißen dessen, den §281
StGB verletzt?
Wenn ja, werden die dafür zuständigen Behörden Ermittlungen durchführen und
welche?
Wenn nein, warum
nicht?
3) Sehen Sie durch die in den oben angeführten „Leitlinien Grüner Politik“ erfolgten
Aufrufe zu Nötigung und Hausfriedensbruch, bzw. im Gutheißen dessen, andere
Rechtsnormen verletzt?
Wenn ja, werden die dafür zuständigen Behörden Ermittlungen durchführen und
welche?
Wenn nein, warum nicht?
4) Sehen Sie im Gutheißen von Blockaden Ihre Politik des von Ihnen so titulierten
"österreichischen Weges“ konterkariert?
Wenn ja, was wollen Sie dagegen unternehmen?
5) Zu wie vielen Blockaden (z.B. Straßensperren) ist es während Ihrer Amtszeit wann
und wo genau gekommen?