2202/J XXI.GP
Eingelangt am: 27.03.2001
des Abgeordneten Parnigoni
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend das Recht auf freie Meinungsäußerung im Bundesministerium für Inneres
Die Vorsitzende für die Bediensteten der Sicherheitsverwaltung des Gewerkschaftlichen
Betriebsausschusses der Bundespolizeidirektion Eisenstadt hat in einer Presseaussendung die
Kollegenschaft über die vom Bundesminister für Inneres bzw. dem BMÖLS bekannt
gegebenen geplanten Sparmaßnahmen im Verwaltungsbereich seines Ressorts informiert.
Sie hat in dieser Presseaussendung darauf hingewiesen, dass Personalvertreter und
Gewerkschaft über die geplanten Maßnahmen keinerlei Information erhalten haben und dass
unter den Bediensteten starke Verunsicherung und Existenzangst herrsche. Außerdem hat sie
auf befürchtete mögliche negative Auswirkungen auf die Bevölkerung hingewiesen.
Festzuhalten ist, dass in der Presseaussendung offensichtlich keinerlei vertrauliche Daten
wiedergegeben wurden, sondern lediglich auf Aussagen oder Meinungen Bezug genommen
wurde, die in den letzten Wochen und Monaten in der Öffentlichkeit diskutiert wurden.
Daneben gibt die Presseaussendung die Meinung der Vorsitzenden des
Dienststellenausschusses bzw. des Gewerkschaftlichen Betriebsausschusses für die
Bediensteten der Sicherheitsverwaltung bei der Bundespolizeidirektion Eisenstadt und der
Sicherheitsdirektion für das Bundesland Burgenland wieder.
Folge dieser Presseaussendung war, dass gegen die Vorsitzende des Dienststellenausschusses
bzw. Gewerkschaftlichen Betriebsausschusses über Weisung des Bundesministeriums für
Inneres Ermittlungen aufgenommen wurden. Am 2. März 2001 erfolgte eine Einvernahme
durch den Sicherheitsdirektor der Sicherheitsdirektion Burgenland persönlich. Bei dieser
Einvernahme hat die Gewerkschafterin und Personalvertreterin festgestellt, dass die von ihr
weitergegebenen Informationen seitens des Zentralausschusses beim Bundesministerium für
Inneres zur Verfügung gestellt wurden, dass sie in ihrer Vorgangsweise keinerlei
Dienstpflichtverletzungen erblicken könne, sie das Informationsblatt außerhalb ihrer
Dienstzeit erstellt habe und es ihr als Personalvertreterin gemäß § 31 PV - GO eindeutig
zukomme, mit den Bediensteten Kontakt zu
pflegen und sie zu informieren.
Nach den uns zur Verfügung stehenden Informationen wird dennoch noch immer gegen die
Gewerkschafterin und Personalvertreterin seitens des Bundesministeriums für Inneres
ermittelt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Sind Personalvertreter und Gewerkschafter berechtigt, über bevorstehende geplante
Maßnahmen des Dienstgebers, die noch dazu in der Öffentlichkeit breit diskutiert
werden, die Bediensteten zu informieren?
2. Falls diesen ein derartiges Recht zukommt, müssen sie dann dennoch damit rechnen, dass
gegen sie dienstrechtliche Schritte und Ermittlungen durchgeführt werden?
3. Stellt die Weitergabe von durch Sie öffentlich getätigten Aussagen an die Bediensteten
der Sicherheitsverwaltung eine Verletzung von Dienstpflichten dar?
4. Ist Ihnen bekannt, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung, gemäß Art. 10 EMRK
auch Beamten gegenüber der Behörde, der sie angehören, zusteht?
5. Weshalb werden dann gegen Bedienstete, die von diesem Recht Gebrauch machen,
Ermittlungen geführt?
6. Teilen Sie die Auffassung, dass jeder Eingriff einer Verwaltungsbehörde in das Recht des
Einzelnen auf Vereinigungs - bzw. Koalitionsfreiheit als Verletzung der verfassungs -
rechtlich geschützten Koalitionsfreiheit zu qualifizieren ist?
7. Ist es richtig, dass in der gegenständlichen Angelegenheit die Ermittlungen an die
Mitarbeiter des „Büros für interne Angelegenheiten“ übertragen wurden?
8. Aus welchem Grund wird die gegenständliche Angelegenheit als Verschlussakt
behandelt?
9. Werden gegenwärtig auch gegen andere Mitarbeiter Ihres Ressorts Ermittlungen durch
das Büro für interne Angelegenheiten durchgeführt?
10. Wenn ja, wie viele Bedienstete sind davon betroffen?
11. Worin ist die Zuständigkeit des Sicherheitsdirektors zur Durchführung der Einvernahme
begründet?