2203/J XXI.GP
Eingelangt am: 27.03.2001
der Abgeordneten Grünewald, Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend illegale Medikamentenversuche in der Psychiatrie
Obwohl seit 1991 das Unterbringungsgesetz die Rechte der Patientinnen in der
Psychiatrie regelt, werden in einem Graubereich noch immer Patientinnen ohne ihr
Einverständnis in Medikamentenversuche eingebunden.
In drei Fällen wurden in der Linzer Wagner Jauregg Nervenklinik an zwangsweise
eingewiesenen Patientinnen Arzneimittel getestet. In jedem der Fälle entschied das
von den Patientenanwältinnen angerufene Unterbringungsgericht auf Einstellung der
Versuche.
Auch in Salzburg wurden an zumindest 6 Patientinnen, von denen in der
Zwischenzeit zwei gestorben sind, und eine nach einem Selbstmordversuch schwer
behindert ist, verschiedene nicht zugelassene Arzneimittel getestet.
Das Arzneimittelgesetz läßt zwar solche Studien in Ausnahmefällen zum Wohle der
PatientInnen zu, allerdings müssen dazu die PatientInnen oder die Sachwalter ihre
nachweisliche Einwilligung geben. Dies ist nicht in allen Fällen passiert.
Der OGH entschied ganz klar: klinische Tests an zwangsweise untergebrachten
Psychiatrie - PatientInnen sind nicht zulässig, obwohl das Arzneimittelgesetz im
Widerspruch zum Unterbringungsgesetz solche Tests zulasse.
Es handelt sich hier um eine eindeutige Gesetzeslücke, und dies gerade im Bereich
einer der schutzbedürftigsten PatientInnengruppe, nämlich der psychisch kranken
Menschen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Werden Sie die Fälle von illegalen Arzneimitteltests an zwangsweise
untergebrachten PatientInnen in Salzburg einer Überprüfung unterziehen?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
2) Werden Sie an allen psychiatrischen Krankenanstalten in Österreich überprüfen
lassen, ob in den letzten 5 Jahren derartige Arzneimitteltests an zwangsweise
untergebrachten PatientInnen durchgeführt wurden?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum
nicht?
3) Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die derzeit bestehende
Gesetzeslücke zwischen Unterbringungsgesetz und Arzneimittelgesetz zu
schließen?
4) Wie aus einer Anfragebeantwortung der Salzburger Spitalslandesrätin Maria
Heidinger hervorgeht, waren in den letzten Jahren allein in Salzburg 50
Psychiatrie - PatientInnen in Studien zur Elektroschocktherapie eingebunden.
Werden Sie auch diese Studien einer Überprüfung unterziehen?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?