2203/J XXI.GP

Eingelangt am: 27.03.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Grünewald, Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend illegale Medikamentenversuche in der Psychiatrie

 

Obwohl seit 1991 das Unterbringungsgesetz die Rechte der Patientinnen in der

Psychiatrie regelt, werden in einem Graubereich noch immer Patientinnen ohne ihr

Einverständnis in Medikamentenversuche eingebunden.

In drei Fällen wurden in der Linzer Wagner Jauregg Nervenklinik an zwangsweise

eingewiesenen Patientinnen Arzneimittel getestet. In jedem der Fälle entschied das

von den Patientenanwältinnen angerufene Unterbringungsgericht auf Einstellung der

Versuche.

Auch in Salzburg wurden an zumindest 6 Patientinnen, von denen in der

Zwischenzeit zwei gestorben sind, und eine nach einem Selbstmordversuch schwer

behindert ist, verschiedene nicht zugelassene Arzneimittel getestet.

Das Arzneimittelgesetz läßt zwar solche Studien in Ausnahmefällen zum Wohle der

PatientInnen zu, allerdings müssen dazu die PatientInnen oder die Sachwalter ihre

nachweisliche Einwilligung geben. Dies ist nicht in allen Fällen passiert.

Der OGH entschied ganz klar: klinische Tests an zwangsweise untergebrachten

Psychiatrie - PatientInnen sind nicht zulässig, obwohl das Arzneimittelgesetz im

Widerspruch zum Unterbringungsgesetz solche Tests zulasse.

Es handelt sich hier um eine eindeutige Gesetzeslücke, und dies gerade im Bereich

einer der schutzbedürftigsten PatientInnengruppe, nämlich der psychisch kranken

Menschen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1) Werden Sie die Fälle von illegalen Arzneimitteltests an zwangsweise

     untergebrachten PatientInnen in Salzburg einer Überprüfung unterziehen?

     Wenn ja, wann?

     Wenn nein, warum nicht?

 

2) Werden Sie an allen psychiatrischen Krankenanstalten in Österreich überprüfen

     lassen, ob in den letzten 5 Jahren derartige Arzneimitteltests an zwangsweise

     untergebrachten PatientInnen durchgeführt wurden?

     Wenn ja, wann?

     Wenn nein, warum nicht?

3) Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die derzeit bestehende

     Gesetzeslücke zwischen Unterbringungsgesetz und Arzneimittelgesetz zu

     schließen?

 

4) Wie aus einer Anfragebeantwortung der Salzburger Spitalslandesrätin Maria

     Heidinger hervorgeht, waren in den letzten Jahren allein in Salzburg 50

     Psychiatrie - PatientInnen in Studien zur Elektroschocktherapie eingebunden.

     Werden Sie auch diese Studien einer Überprüfung unterziehen?

     Wenn ja, wann?

     Wenn nein, warum nicht?